Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- für die Aufwertung der Grünanlage und der Tramhaltestellenzugänge im Gebiet des unteren Aeschengrabens (Fahrtrichtung Centralbahnplatz) dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 725'000 Franken beantragt. Unter anderem ist anstelle der sichtversperrenden Hecken eine offene Grünflächengestaltung mit zusätzlichen Sitzbänken vorgesehen, wobei die Grünanlage bis auf die Höhe Aeschenvorstadt vergrössert wird. Der Fussweg in Richtung Henric Petri-Strasse wird durch eine behindertengerechte Querung mit Fussgängerstreifen und Insel aufgewertet, während der bestehende Durchgang auf der Höhe Liegenschaft Aeschengraben 12 geschlossen wird. Die freistehende WC-Anlage wird neben das Pissoir in das Trafogebäude des Aeschengrabens 3 integriert. Das WC-Gebäude wird abgerissen. Die bestehenden Parkplätze im Aeschengraben bleiben unverändert bestehen. Die Genehmigung des Parlaments vorausgesetzt, soll die Neugestaltung im Sommer 2007 ausgeführt werden. Die Aufwertung der Grünanlage und der Tramhaltestelle im Bereich des unteren Aeschengrabens war bereits Bestandteil einer Vorlage, die der Grosse dann aber abgelehnt hat. (Auskunft: Martina Münch, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 67 72, erreichbar von 13.15-13.45 und 16 bis 17:30 Uhr)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Keller, SP) betreffend flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr als erledigt abzuschreiben. Für die Umsetzung bzw. den Vollzug der flankierenden Massnahmen sind verschiedene Akteure verantwortlich: Der Bund, die Kantone, die tripartiten sowie die paritätischen Kommissionen. Diese können ihre Aufgaben uneingeschränkt erfüllen, zusätzliche Massnahmen sind gegenwärtig nicht nötig. (Auskunft: Antonina Stoll, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 88 36)
- den kantonalen Anschlussvertrag zum Rahmenvertrag TARMED zwischen santésuisse und der Medizinischen Gesellschaft Basel genehmigt und rückwirkend per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 wurde für Ärztinnen und Ärzte in der freien Praxis im Kanton Basel-Stadt ein Taxpunktwert in der Höhe von 88 Rappen festgelegt. Im vergangenen November hatten sich die Parteien auf einen Taxpunktwert von 89 Rappen ab 1. Januar 2007 geeinigt. (Auskunft: Dr. Jacoba Teygeler, Leiterin Recht, Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)
- für den Einbau je eines Aufenthaltsraumes mit Verpflegungsmöglichkeit im Eingangsgeschoss des Gymnasiums Leonhard und in der Pausenhalle des Gymnasiums Kirschgarten dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 1,2 Millionen Franken bzw. 1 Million Franken beantragt. Die Einführung der Fünftage-Woche zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 hatte eine Pensen-Verdichtung zur Folge. Für die Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrkräfte ergaben sich dadurch Freistunden oder eine verkürzte Mittagszeit. Der Erziehungsrat machte es den Oberen Schulen deshalb zur Auflage, eine Mittagsverpflegung anzubieten. Das Essensangebot soll gesund, schmackhaft, abwechslungsreich und kostengünstig sein. Der Auftrag an die Schulen hat demnach eine erzieherische und eine unternehmerische Seite: Einerseits sollen die Schülerinnen und Schüler für eine bewusste, gesunde und trotzdem genussvolle Ernährung sensibilisiert werden. Andererseits muss der Betrieb trotz günstiger Angebotspreise kostendeckend sein. Ausserhalb der Essenszeiten dient der Aufenthaltsraum als stiller Rückzugs- und Arbeitsraum. Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
- für die Projektierung der Werkstättensanierung auf der Feuerwache Lützelhof Ausgaben in der Höhe von 180'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Das Werkstattgebäude der Feuerwehr wurde 1929 erstellt und muss jetzt bautechnisch saniert und an aktuelle Nutzungsanforderungen angepasst werden. (Auskunft: Thomas Fries, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 21)
- in der Beantwortung der Petition zur Erhaltung des nächtlichen Glockengeläutes des St. Albantors die Rechtmässigkeit der verfügten Beschränkung der Läutezeit auf 7 Uhr - 22 Uhr bestätigt. Der Regierungsrat betont aber ausdrücklich, dass bei Reklamationen jeder Fall einzeln beurteilt wird. Keinesfalls vorgesehen ist eine generelle Regelung für eine Läuteordnung. Der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert wird überschritten. Diese Grenzwerte sind zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung festgelegt worden. Der Regierungsrat stuft diesen Schutz der unmittelbaren Anwohnerschaft auch grundsätzlich höher ein als das Interesse der Petentschaft am Erhalt einer Tradition. (Auskunft: Peter Mohler, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 23 40)
- davon Kenntnis genommen, dass die Christoph Merian Stiftung im Jahr 2006 in eigener Kompetenz Beiträge in der Höhe von rund 471'380 Franken aus dem Anteil der Einwohnergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung bewilligt hat. Im einzelnen wurden folgende Ausgaben getätigt:
244'000 Franken Masterplan Merian Park
30'000 Franken Künstlerische Gestaltung: Dreirosenbrückenkopf/Unterer Rheinweg
30'000 Franken Neuauflage St. Alban-Tal-Kunstführer
25'000 Franken Basler Freizeitaktion BFA: Jugendtreffpunkt Gundeli
25'000 Franken Verein Creopolis
25'000 Franken Förderverein Midnight Projekte Schweiz
22'500 Franken Quartierentwicklung St. Johann: Kommunikative Begleitung
15'000 Franken Verein Matthäusmarkt Basel
15'000 Franken Ausstellung Metropoly
12'500 Franken Bewegungsmeile im St. Johann
10'000 Franken Kunsthalle Basel
7'000 Franken Kantonale Psychiatrische Dienste, Liestal
5'380 Franken BIO SUISSE
3'000 Franken Verein "Kulinarisches Erbe der Schweiz"
2'000 Franken Inst. für Natur-, Landschafts- u. Umweltschutz (NLU) der Uni Basel - Dr. Matthias Joppen, Vorstandsmitglied NQV Neubad
- Sabine Suter
- die Mitgliedschaft der Künstlerinnen Muda Mathis und Edit Oberbolz in der Kunstkreditkommission Basel-Stadt bis zum Jahre 2008 verlängert. Die Amtsdauer der Künstlermitglieder in der Kunstkreditkommission beträgt zwei Jahre und kann um weitere 2 Jahre verlängert werden.
- 17 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.