Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jakob Winistörfer, SP) betreffend "die Schaffung eines kantonalen Einführungsgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931" als erledigt abzuschreiben. In der Volksabstimmung vom 24. September 2006 wurde das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) angenommen. Bei diesem Gesetz handelt es sich im Gegensatz zum bisherigen Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) nicht mehr um ein Rahmengesetz, das wichtige Grundsätze auf Verordnungsstufe regelt. Einige der bisher in 12 Verordnungen zum ANAG enthaltenen Rechtsbereiche wurden neu in das AuG aufgenommen. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Auf den selben Zeitpunkt soll das ANAG aufgehoben werden. Die Ausarbeitung eines diesbezüglichen kantonalen Einführungsgesetzes hat sich damit erübrigt. Zu berücksichtigen gilt es zudem die aktuell laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Rechtsetzungsarbeiten des Bundes. Angesichts der Legiferierungsdichte auf Bundesebene ist der gesetzgeberische Spielraum der Kantone gering. Um ihn dennoch abschliessend beurteilen zu können, sind vorab das Inkrafttreten der geplanten Verordnungen und Weisungen des Bundes abzuwarten. Aus heutiger Sicht ist aber davon auszugehen, dass ein kantonales Einführungsgesetz überflüssig sein wird. Es braucht aber sicher diverse Anpassungen von kantonalen Erlassen. (Die vollständige Antwort ist ab Freitagmorgen, 25.05.2007, auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 975459 abrufbar. Auskunft: Rahel Eglin, Rechtsdienst, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 33)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jörg Vitelli, SP) betreffend "sichere Einfahrt in die Gundeldingerstrasse" als erledigt abzuschreiben. Der rechte Fahrstreifen, welcher vom Dorenbachviadukt zum Knoten Margarethenstrasse/Margarethenstich führt, wird in einen Fahrstreifen zum Rechtsabbiegen in den Margarethenstich umgewandelt. Velos können weiterhin auf einem Radstreifen geradeaus in die Gundeldingerstrasse fahren. Dem motorisierten Verkehr steht für das Geradeausfahren in die Gundeldingerstrasse die mittlere Spur zu Verfügung. Die linke Spur dient ausschliesslich den Linksabbiegern. Die zwei Fahrstreifen in der Gundeldingerstrasse werden ab der Friedhofstrasse so geregelt, dass dem motorisierten Individualverkehr nur noch der linke Fahrstreifen zur Verfügung steht. Den rechten Fahrstreifen teilen sich Bus, Velos und Taxis. Mit diesen Massnahmen wird der vor ein paar Jahren am Anfang der Gundeldingerstrasse eingeführte Radstreifen überflüssig. Die neue Strassenführung kann im nächsten Jahr nach der definitiven Eröffnung der Nordtangente umgesetzt werden.( Die vollständige Antwort ist ab Freitagmorgen, 25.05.2007, auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 058368 abrufbar. Auskunft: Clemens Huber, Verkehrsabteilung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 81 78 oder 079 322 20 44)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss betreffend "sexistischer Werbung im öffentlichen Raum" als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist gewillt, Plakate mit sexistischen Aussagen auf öffentlichem Grund durch eine Optimierung der Bewilligungsverfahren nach Möglichkeit zu verhindern. So soll künftig die Zuständigkeit für Bewilligungen bei der Allmendverwaltung im Baudepartement zentralisiert werden, während bisher noch zwei verschiedene Behörden (Bewilligungsbüro im Sicherheitsdepartement und Allmendverwaltung im Baudepartement) involviert sind. Bei der Plakatwerbefirma soll eine entsprechend geschulte Person die Plakate beurteilen und heikle Dokumente der Bewilligungsbehörde unterbreiten. Die Bewilligungsbehörde nimmt bei der Prüfung Rücksprache mit dem Gleichstellungsbüro. Diese Anpassungen sollen im Rahmen der gegenwärtig laufenden Revision der Plakatverordnung vorgenommen werden. (Auskunft: Bettina Bannwart, stv. Leiterin Gleichstellungsbüro, Justidepartement, Tel. 061 267 66 80)
- dem Grossen Rat beantragt, den Planungsanzug der Regiokommission betreffend "Konkretisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit" als erledigt abzuschreiben. Der Wille zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist mit der Vision Basel 2020 und dem Schwerpunkt "Stärkung der regionalen Zusammenarbeit" in den politischen Planungsinstrumenten stark verankert. Mit der neuen Politikplanausgabe 2008 - 2011 soll der Bereich Aussenbeziehungen Basel 2020 noch gestärkt werden. Der Regierungsrat beabsichtigt, sich im zweiten Halbjahr 2007 vertieft mit einer Gesamtschau der Aussenbeziehungen des Kantons Basel-Stadt zu beschäftigen und darüber Parlament und Öffentlichkeit zu informieren. (Die vollständige Antwort ist ab Freitagmorgen, 25.05.2007, auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 065321 abrufbar. Auskunft: Martin Weber, Beauftragter für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 79)
- dem Grossen Rat beantragt, den Planungsanzug Tanja Soland, SP, betreffend "Einrichtungen für jugendliche Beschuldigte und Straffällige" nicht zu überweisen. Im Bereich der Untersuchungshaft ist Basel-Stadt mit der Abteilung für Jugendliche im Untersuchungsgefängnis Waaghof schweizweit führend. Im Bereich Strafvollzug fehlt zur Zeit noch eine Unterbringungsmöglichkeit für den Fall, dass tatsächlich lange Freiheitsstrafen (bis zu vier Jahren) entsprechend dem neuen Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht ausgesprochen werden. Allerdings ist ein Projekt des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz in Bearbeitung, welches vorsieht, auf dem Gelände des Arxhofs ein Jugendvollzugszentrum mit ca. 18 Plätzen für 15 bis 22-jährige Jugendliche zu erstellen. Eine Aufnahme des Anliegens in den Politikplan erübrigt sich deshalb. (Die vollständige Antwort ist ab Freitagmorgen, 25.05.2007, auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 065327 abrufbar. Auskunft: Dr. Dominik Lehner, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 02)
- für die Ersetzung zweier Tanklöschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr durch ein Tanklöschfahrzeug ULF Gebundene Ausgaben in der Höhe von 1,2 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Die Budgetrate 2008 (400'000 Franken) wurde unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat erteilt. (Auskunft: Roland Bopp, Kommandant Berufsfeuerwehr, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 268 16 01)
- in der Vernehmlassung betreffend Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung das Modell der "Modifizierten Individualbesteuerung" befürwortet. Die Individualbesteuerung ist zukunftsorientiert und entspricht den Erwartungen der jüngeren Steuerzahlenden an ein modernes Besteuerungssystem am besten. Zudem ist es international verbreitet. Es behandelt alle Zusammenlebensformen grundsätzlich gleich, vermeidet die sogenannte Heiratsstrafe und hält die Ehegatten nicht von der Aufnahme einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit ab. Sollte dieses Modell nicht durchsetzbar sein, so müsste das kürzlich in Diskussion gebrachte familienfreundliche Alternativmodell geprüft werden. Dieses beruht auf einem Doppeltarif, wobei der mildere Tarif nicht wie heute nur den Verheirateten zustünde, sondern zivilstandsunabhängig allen Personen während der Zeit gewährt würde, in der sie für die Kinder aufkommen. Die andern Modelle ("Vollsplitting", "Teilsplitting mit Wahlrecht für eine reine Individualbesteuerung" und "Neuer Doppeltarif") sind abzulehnen. (Auskunft: Dr. Eva Herzog, Vorsteherin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 51)
- der "Futura-Ganztagesschule mit Montessori-Profil GmbH Basel" die Bewilligung für die Dauer von zwei Jahren zur Errichtung einer privaten Schule (1. - 4. Schuljahr) erteilt. In Basel-Stadt gibt es bisher keine Schule mit Montessori-Pädagogik.
- Jürg Meyer, Liste 5 (SP) des Wahlkreises Grossbasel-West
- Yves Stump, dipl. Arch. FH BSA/SIA
- Primo Mazzoni, stv. Leiter Stadtkino Basel
- Hans Peter
- 46 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.