Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- dem Grossen Rat beantragt, die Standesinitiative betreffend Unterzeichnung und Ratifizierung der Menschenhandelskonvention des Europarates einzureichen. Die Konvention hat zum Ziel, Menschenhandel national und international zu bekämpfen und zu verhindern. Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches erfüllt bereits ein Hauptanliegen der Konvention. Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention würde die Zusammenarbeit der betroffenen Behörden auf nationaler und internationaler Ebene verstärkt. Das vollständige Schreiben ist ab Freitagmorgen, 14.09.07 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 065267 abrufbar. (Auskunft: Dr. Alexandra Schwank, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 84)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Karin Haeberli Leugger, Grünes Bündnis) betreffend "die Verbesserung der Situation von Sans Papiers" als erledigt abzuschreiben. Mit dem neuen Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer und dem revidierten Asylgesetz besteht gegenwärtig kein Spielraum für eine umfassende Legalisierung des Aufenthalts von sogenannten Sans Papiers. Immerhin ist eine Härtefallregelung gesetzlich verankert. Der vollständige Ratschlag ist ab Freitagmorgen, 14.09.07 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 058256 abrufbar. (Auskunft: Rahel Eglin, Rechtsdienst, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 33)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Tanja Soland (SP) betreffend "eine faire Entschädigung von Studienabgängerinnen und Studienabgängern" in einen Anzug umzuwandeln. Das Anliegen des Vorstosses betreffend Entschädigungshöhe für Praktika und Volontariate nach Studienabschluss, möchte der Regierungsrat vertieft prüfen. Dies aufgrund der jüngsten Bewegungen in der Ausbildungslandschaft im Tertiärbereich (u.a. Bologna-Deklaration). Allerdings besteht für Praktika bzw. Volontariate bereits ein Regulativ, das Lohngesetz muss deshalb nicht neu formuliert werden. Es sind lediglich die Ansätze zu überprüfen. Der vollständige Ratschlag ist ab Freitagmorgen, 14.09.07 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 075122 abrufbar. (Auskunft: Wolfgang Pfund, Leiter Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
- dem Grossen Rat für die Erweiterung des Steinlagerplatzes des Tiefbauamtes an der Nidwaldnerstrasse einen Kredit in der Höhe von 2,6 Millionen Franken beantragt . Zur Optimierung des Gesamtbetriebes plant das Tiefbauamt mittelfristig den Zusammenzug der drei Teilbetriebe (Eglisee, Nidwaldnerstrasse, Kohlenstrasse) an der Nidwaldnerstrasse. Die Ausschreibung aller Planungs- und Ausführungsarbeiten erfolgt voraussichtlich im Rahmen eines Gesamtleistungswettbewerbs. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
- dem Grossen Rat beantragt , dem Verein Familien- und Erziehungsberatung zur Führung seiner Beratungsstelle Betriebskostenbeiträge für die Jahre 2008 - 2011 in der Höhe von jährlich 1,7 Millionen Franken zu bewilligen. Der Verein erbringt wichtige Leistungen im öffentlichen Interesse des Kantons, teilweise besteht auch ein gesetzlicher Auftrag für ein entsprechendes Angebot. (Auskunft: Dr. Erika Arnold, Leiterin Vormundschaftsbehörde, Erziehungsdepartement, Tel. 071 267 81 04)
- die Prämienbeiträge des Kantons per 1. Januar 2008 unverändert zu belassen. Die durchschnittlichen Prämien der obligatorischen Krankenversicherung werden in Basel-Stadt im kommenden Jahr kaum steigen. (Auskunft: Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 86 39)
- dem Grossen Rat den Bericht betreffend Genehmigung des Voranschlages der IWB für das Jahr 2008 zur Genehmigung weitergeleitet. Die Leistungen und Abgaben an den Kanton belaufen sich gemäss Budget auf insgesamt 56,1 Millionen Franken, davon 28,4 Millionen Franken als Überschussablieferung. Die budgetierten Neuinvestitionen betragen 96,7 Millionen Franken. (Auskunft: Adrian Widmer, IWB, Tel. 061 275 53 11)
- dem Grossen Rat für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an der neuen Regionalpolitik des Bundes und an der Territorialen Zusammenarbeit für die Jahre 2007 bis 2013/2015 einen Rahmenkredit von insgesamt 1,75 Millionen Franken beantragt . Der neue Rahmenkredit schliesst an den Ende 2006 ausgelaufenen Rahmenkredit INTERREG III an. Die Beteiligung an INTERREG ist für Basel-Stadt von besonderer Bedeutung. Während der Förderperiode 2000 - 2006 konnten 20 grenzüberschreitende Projekte vom Kanton Basel-Stadt gefördert werden. Der Kanton Basel-Landschaft hat ab dem Jahre 2008 den selben Gesamtkredit wie der Kanton Basel-Stadt bewilligt. (Auskunft: Dr. Eric Jakob, Geschäftsführer Regio Basiliensis, Tel. 061 915 15 15)
- beschlossen, den Fonds "Gewerberappen" aufzulösen. Die frei werdenden Mittel in der Höhe von 112'000 Franken werden wie folgt verwendet: Die Investorengespräche zur Unterstützung des APS-Impulsprojekts "Logis Bâle - 5000 Wohnungen" werden in den Jahren 2007 und 2008 mit je 15'000 Franken unterstützt. Dem Gewerbeverband Basel-Stadt werden für die Beteiligung am Umbauprojekt "WohnWerk" (ehemals Webstube) 20'000 Franken und für Präventionsmassnahmen gegen (Jugend)-Arbeitslosigkeit 62'000 Franken zur Verfügung gestellt. (Auskunft: Claudia Burckhardt, Departmentssekretariat, Baudepartement, Tel. 061 267 91 73)
- in der Vernehmlassung zu Handen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren dem Entwurf eines Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen grundsätzlich zugestimmt. Klärungsbedarf gibt es aber noch beim Begriff Stadionverbot. Ein solches hat nur sehr bedingt mit dem Rayonverbot zu tun, ein Stadionverbot kann deshalb nicht als Vorstufe zu einem Rayonverbot betrachtet werden. (Auskunft: Christian Meidinger, Polizeileitung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 54 11)
- in der Vernehmlassung betreffend die Parlamentarische Initiative "Verbot von Pitbulls in der Schweiz" die vorgelegten Entwürfe zu einer Verfassungsänderung und einer Änderung des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene grundsätzlich begrüsst. Zum einen werden viele zentrale Punkte aus dem Basler Hundegesetz explizit aufgegriffen und zum anderen ist aus Gründen der Rechtsicherheit eine Lösung der Problematik gefährlicher Hunde auf Bundesebene gegenüber 26 kantonalen Regelungen klar vorzuziehen. Kritisch bewertet der Regierungsrat allerdings der Vorschlag eines generellen Verbots von Hunderassen. Die Basler Lösung, die dem Regierungsrat die Möglichkeit zu einem Verbot bestimmter Rassen einräumt, erscheint zweckmässiger. Grundsätzlich viel wirksamer als Verbote ist eine restriktive Bewilligungspraxis für als gefährlich eingestufte Hunde. (Auskunft: Dr. Markus Spichtig, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 32 14)