Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Grossen Rat auftraggemäss eine Gesetzesänderung zur Liquidation der Kantonalen Alters- und Hinterlassenenversicherung (KAHV) vorgelegt. Die KAHV war 1930 als baselstädtische Pionierkasse für die Alters- und Hinterlassenenvorsorge gegründet worden. Durch den Aufbau der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung ab 1948 wurde die Bedeutung der KAHV immer geringer. 1966 wurden zudem die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV eingeführt, welche in den letzten Jahrzehnten einen stetigen Ausbau erfuhren. Darüber hinaus wurde ab 1985 auch das Obligatorium zur beruflichen Vorsorge (BVG) eingeführt. Mit Gesetz vom 19. Dezember 1968 wurde die KAHV geschlossen, d.h. es wurden seitdem keine neuen Versicherten mehr aufgenommen. Aufgrund der tiefen Renten von maximal 720 Franken pro Jahr hat die KAHV heute sozialpolitisch keine Bedeutung mehr. Mit der heutigen Vorlage wird der Auftrag des Grossen Rates von Mitte 2006 eingelöst, die KAHV zu liquidieren. Die Liquidation soll in Form einer einmaligen Kapitalabfindung des Kantons an jede versicherte Person erfolgen. Dazu wird das gesamte Vermögen der KAHV verwendet. Der auszuzahlende Betrag setzt sich gemäss einem Expertengutachten des Büros für umfassende Pensionskassenberatung Dr. Martin Wechsler in Aesch aus drei Komponenten zusammen: Rückkauf der Rentenansprüche (versicherungstechnischer Rückkaufswert gemäss geltendem Gesetz), Überschussverteilung (Verteilung des Restvermögens der KAHV an alle Anspruchsberechtigten) und Staatsgarantie (alle Versicherten erhalten garantiert den im angepassten Gesetz aufgeführten Betrag). Mit der Vorlage wird ferner dem Grossen Rat ein für das Jahr 2002 bereits fälliger Nachtragskredit von knapp 1,8 Mio. Franken beantragt, um die in diesem Jahr wegen des schlechten Börsengangs zu tief ausgefallene Kapitalrendite entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auszugleichen. (Auskunft: Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Tel. 061 267 86 39, erreichbar ab 14 Uhr)
- dem Grossen Rat beantragt , dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundausbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) per Schuljahr 2007/2008 zuzustimmen. Nach der Kündigung der bestehenden interkantonalen Berufsschulvereinbarung durch den Kanton Basel-Stadt wegen ungenügender Tarifabgeltungen, bildeten das Regionale Schulabkommen (RSA) sowie verschiedene bilaterale Abkommen die Grundlage für die Abgeltung der Ausbildungskosten im Bereich der beruflichen Grundausbildung. Als Mitglied der BSFV hat der Kanton Basel-Stadt bessere Mitsprachemöglichkeiten bei der Tarifgestaltung für die Zukunft. Zudem hätte Basel-Stadt ohne die neue Vereinbarung keine genügende Abgeltungsgrundlage mehr, da dieser Bereich im neuen RSA entfällt. (Auskunft: Pierre Felder, Stv. Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92, erreichbar ab 14 Uhr)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Michael Wüthrich, Grünes Bündnis) "betreffend Zusammenlegung der Geschäftsbereiche Stadtreinigung Autobahnunterhalt (BS) und Hochleistungsstrassen (BL)" als erledigt abzuschreiben. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird der Unterhalt der Nationalstrassen Bundessache. Für die Unterhaltsregion erfolgt die Vergabe an neue Trägerschaften. Der Regierungsrat Basel-Stadt hat eine interkantonale Zusammenarbeit bezüglich Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen mit den Kantonen Basel-Landschaft (BL), Aargau (AG) und Solothurn (SO) geprüft. Aufgrund des geringen Nationalstrassenanteils im Kanton Basel-Stadt im Vergleich zu den anderen drei Kantonen und aufgrund der untergeordneten strategischen Bedeutung dieser Aufgaben macht aber eine Beteiligung an einer entsprechenden Trägerschaft keinen Sinn. Die Kantone BL, AG und SO werden nun den baselstädtischen Anteil am betrieblichen Unterhalt der Nationalstrassen in das Aufgabengebiet ihrer neuen Trägerschaft auf den 1. Januar 2008 übernehmen. Diese Aktiengesellschaft "Nationalstrassen Nordwestschweiz" wird ihren Hauptsitz im bestehenden Werkhof in Sissach haben. (Auskunft: Martin Bischofberger, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 385 14 10)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Stephan Ebner, CVP) "betreffend Weitergabe der Sockelbeiträge des Kantons Basel-Stadt durch die Zusatzversicherungen an die Versicherten" als erledigt abzuschreiben. Der im Vorstoss gezogene Schluss, die Sockelbeitragszahlungen der Kantone hätten die Prämien für Halbprivat- und Privatversicherungen nicht zu Gunsten der Versicherten beeinflusst, ist nicht gerechtfertigt. Weder das wesentlich tiefere Leistungswachstum der Halbprivat- und Privatversicherungen im Vergleich zu demjenigen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung noch die vom Bundesamt für Privatversicherungen klar vorgegebene Struktur der kantonalen Beitragszahlungen deuten auf diesen Schluss hin. Es ist zudem davon auszugehen, dass die kantonalen Beiträge durchaus einen dämpfenden Einfluss auf die Leistungs- und somit auf die Prämienentwicklung des Spitalzusatzbereichs haben. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
- der IG Tanz/Tanzbüro Basel für die Jahre 2007 - 2010 einen jährlichen Beitrag für die Infrastruktur und den Betrieb in der Höhe von jährlich 28'000 Franken genehmigt. Für die freie Tanzszene ist die 1992 gegründete Institution eine unverzichtbare Stelle. Sie nimmt wesentliche Aufgaben in den Bereichen Vermittlung und Vernetzung wahr, dient als Plattform für Auftrittsmöglichkeiten und fördert die Anerkennung und Verbesserung des Status des Tanzberufes. Darüber hinaus kümmert sie sich um die Dokumentation des regionalen Tanzschaffens, die Förderung der Tanzpädagogik und die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden. (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- dem Verein Kaskadenkondensator für die Jahre 2007 - 2010 einen jährlichen Beitrag für die Infrastruktur und den Betrieb innerhalb des Werkraums Warteck pp in Höhe von jährlich 25'000 Franken genehmigt. Der Kaskadenkondensator existiert seit 1994 und versteht sich als Ort der Vermittlung für experimentelles, forschendes und prozesshaftes Kunstschaffen mit einem Schwerpunkt auf Performance und performativen Ausdrucksformen. Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es, jungen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstvermittelnden Freiräume zu gewähren und sie dadurch zu fördern. (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- dem Verein Neustart für die Jahre 2007 - 2010 einen jährlichen Betriebskostenbeitrag in Höhe von 50'000 Franken bewilligt. Der Verein Neustart setzt sich für Menschen im und nach dem Straf- und Massnahmenvollzug ein. Ein beträchtlicher Teil der Arbeit des Vereins Neustart ist im Konzept der kantonalen Bewährungshilfe verankert. (Auskunft: Dr. Dominik Lehner, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 02)
- der Erhöhung der Tarife von Spitex Basel um je 1,2 Franken pro Stunde für Haushalthilfe/Betreuung und für die Haushaltführung/Betreuung per 1. Januar 2007 zugestimmt. Aufgrund der Erhöhung der pflegerischen Leistungen - bedingt durch eine Reduktion der Pflegebetten - muss die Spitex mehr und besser qualifiziertes Personal rekrutieren. Die beantragten Tariferhöhungen haben bei der Spitex Basel Mehreinnahmen in der Höhe von 250'000 Franken zur Folge; die Rechnung kann damit ausgeglichen gestaltet werden. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
- in der Anhörung zum Entwurf für die neuen Richtlinien betreffend die UKW-Radio- bzw. TV-Versorgungsgebiete in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat Basel-Landschaft eine Ausweitung des KKO-Versorgungsgebietes BL ins aargauische Fricktal begrüsst. Dadurch können die beiden kommerziell orientierten Stationen Radio Basilisk und Basel1 die Versorgung der nach Basel hin orientierten Bevölkerung verbessern. Ebenfalls gutgeheissen werden die vorgesehenen TV-Versorgungsgebiete. Im Gegensatz zum Entwurf des BAKOM sind die beiden Regierungen aber der Meinung, dass auch das Versorgungsgebiet von Radio X massvoll vergrössert und dabei auch die Empfangsqualität im bisherigen, technisch problematischen Versorgungsgebiet verbessert werden soll. Beim TV-Versorgungsgebiet Region 7 gehen die Regierungen davon aus, dass einer späteren Verbreitung in einem Korridor des süddeutschen Raums nichts entgegen stehen werde. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 38)
- in der Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung von Art. 86 der Bundesverfassung zur Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr begrüsst. Angesicht der veränderten Rahmenbedingungen in der Luftfahrt ist es angemessen, die Treibstoffsteuern, die heute in die Strassenrechnung fliessen, neu für Massnahmen im Luftfahrtbereich (Umweltschutz, Safety, Security) einzusetzen. Mit der vorgesehenen Verfassungsänderung wird auch ein Schritt in Richtung Kostenwahrheit getan. Explizit fordert der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort, dass bei der Ausarbeitung der entsprechenden Regelungen für die Mittelverwendung die spezielle Situation am binationalen Flughafen Basel-Mulhouse gerecht geprüft wird und gegebenenfalls spezielle Mechanismen vorgesehen werden. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Departementssekretär, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 17)
- im Konsultationsverfahren zur parlamentarischen Initiative betreffend Steuerbefreiung des Existenzminimums die steuerliche Freistellung des existenznotwendigen Einkommens gutgeheissen. Dies sei ein Gebot der Steuergerechtigkeit und Sozialstaatlichkeit, schreibt der Regierungsrat. Zu begrüssen ist auch, dass sich der Bund darauf beschränkt, die Steuerbefreiung des Existenzminimums nur als Grundsatz zu formulieren und dass er den Kantonen weder Vorschriften macht, auf welche Weise sie diesen Grundsatz umzusetzen haben, noch dass er Definitionen über den Begriff und die Höhe des existenzminimalen Einkommens aufstellt. (Auskunft: Christian Mathez, Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- 106 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt. Sie müssen noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden.
- 58 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.