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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem . . .

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Urs Müller, Grünes Bündnis) betreffend "zwei neue Grossspitäler auf engstem Raum? FPS und Bruderholzspital gemeinsam planen und bauen" als erledigt abzuschreiben. Die notwendigen Sanierungs- bzw. Neubauprojekte der beiden Grossspitäler Felix Platter-Spital und Kantonsspital Bruderholz bieten, wie im parlamentarischen Vorstoss dargelegt, die Möglichkeit zu einer engeren Zusammenarbeit der beiden Kantone im Bereich der Geriatrie. Insbesondere können Überkapazitäten vermieden und Synergien zwischen den beiden Basel ausgeschöpft werden. Deshalb haben die Regierungen beider Basel parallel zum gemeinsamen Bericht zur Planung der Geriatrischen Versorgung die Prüfung von Standort, Trägerschaft, Grösse und Leistungsauftrag eines gemeinsamen geriatrischen Kompetenzzentrums in Auftrag gegeben. Darauf basierend sind sie zum Schluss gekommen, gemeinsam mit dem Diakonat Bethesda die Errichtung eines geriatrischen Kompetenzzentrums auf dem Areal des Bethesda-Spitals zu planen und konzipieren, vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 15. Februar 2007 . (Die vollständige Antwort ist ab Freitagmorgen, 22.06.2007 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 048047 abrufbar. Auskunft: Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Vorsteher Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 21)

  • dem Grossen Rat einen Rahmenkredit in der Höhe von 12,5 Millionen Franken für die Finanzierung der Staatsbeiträge in den Jahren 2008 - 2012 gemäss dem Gesetz über den Denkmalschutz beantragt. Trotz der Erhöhung des Kredits um 1,5 Millionen Franken gegenüber der letzten Subventionsperiode wird weiterhin nur sehr restriktiv subventioniert werden können. Begründet wird die beantragte Krediterhöhung insbesondere mit der aufgelaufenen Bauteuerung und mit der stetig steigenden Anzahl von eingetragenen Denkmälern. (Auskunft: Mario Civatti, Leiter Bausubventionen, Denkmalpflege, Tel. 061 267 66 47)

  • die Rahmenvereinbarung vom 2. Mai 2007 zum Ersatz der Hüningerstrasse zwischen der Novartis, den zuständigen französischen Partnern und dem Kanton Basel-Stadt genehmigt. Mit der Grundsatzvereinbarung zur städtebaulichen Neuordnung im Rahmen des Projekts Novartis Campus Plus hatten die Firmenleitung der Novartis und der Regierungsrat im Frühjahr 2005 beschlossen, eine neue Strassenverbindung zwischen Basel und Huningue und somit die Voraussetzungen für die Einverleibung eines Teils der Hüningerstrasse in den Novartis Campus zu schaffen. (Auskunft: Benno Jurt, Hochbau und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 92 22)

  • den Nutzungs- und Erschliessungsplan Nr. 5634 des Tiefbauamts betreffend Umgestaltung der Flughafenstrasse im Abschnitt Kannenfeldplatz bis Lachenstrasse inklusive Baumfällungen, neuen generellen Strassenquerprofilen und Höhenknoten der Strassenlinien, genehmigt. Kern des Umgestaltungsprojekts ist die Verbreiterung der Flughafenstrasse. Anstelle der ursprünglich geplanten separaten Busspur, auf die gemäss neuster Verkehrsbeobachtungen verzichtet werden kann, werden nun Velostreifen in beide Richtungen markiert werden. Auf der Seite des Kannenfeldparks kann der Velostreifen bereits ab der Lachenstrasse eingerichtet werden. Im weiteren beinhaltet das Projekt auch Baumstandortverbesserungen, Baumfällungen und Neupflanzungen. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)

  • die Prüfungsverordnung der Informatikmittelschule Basel an die eidgenössische Verordnung über die berufliche Grundbildung Informatiker/Informatikerin angepasst. Unter anderem werden die Informatikmodule neu in die beiden Kategorien grundlagenbezogene Bildung und schwerpunktbezogene Bildung eingeteilt, die auch separat benotet werden. (Auskunft: Renata Rovira, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 96)

  • in der Vernehmlassung die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz Stellung grundsätzlich gutgeheissen. Unter anderem wird die rechtliche Bündelung der Integrationsförderung in einem Ausführungserlass begrüsst. Sie bedeutet eine wichtige und wegweisende strategische Errungenschaft im Migrationsrecht. Das neue Ausländerrecht bringt noch weitere Verbesserungen, wie zum Beispiel günstigere Rahmenbedingungen für den chancengleichen Zugang zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ressourcen für ausländische Personen, die sich rechtmässig und dauerhaft in der Schweiz aufhalten. Allerdings lässt der vorgelegte Entwurf der Ausführungsbestimmungen auch Raum für Verbesserungen. (Rahel Eglin, Rechtsdienst, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 33)

  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Entwurf der Totalrevision der Handelsregisterverordnung angeregt, die Vorlage nochmals insgesamt zu prüfen, weil sich aus Sicht der anwendenden kantonalen Behörden zahlreiche Fragen und Bemerkungen ergeben. Grundsätzlich bringt aber die vorgesehene Totalrevision eine Anpassung an die heutige Rechtslage mit sich und erhöht die Transparenz der Handelsregisterverordnung, welche durch die zahlreichen zwischenzeitlichen Teilrevisionen sehr unübersichtlich geworden ist. (Auskunft: Dr. Christina Ruggli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 58)

  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf der Verordnung über die Familienzulagen grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch zum Ausdruck gebracht, dass die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Familienzulagen aus Sicht des Regierungsrates erst auf den 1. Januar 2009 möglich ist. Bei einem früheren Inkraftsetzen per 2008 hätten die Kantone weniger als ein Jahr Zeit für die Ausarbeitung ihrer Gesetze, was zu knapp bemessen wäre. Im weiteren wurden zum Verordnungstext auch einige Verbesserungsvorschläge angebracht. (Auskunft: René Vogel, Familienausgleichskasse Basel-Stadt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 079 311 91 85)

  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht sich der Meinung des Bundesrates angeschlossen und für eine Beibehaltung der nationalen Erschöpfung plädiert. Mit der Ablehnung der internationalen Erschöpfung befindet sich die Schweiz auf einer Linie mit den meisten anderen Industrieländern. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 38)

  • 100 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.