Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- Roger Federer in einem Schreiben herzlich zu seinem fünften Wimbledon-Sieg in Serie gratuliert.
- in der Vernehmlassung die vorgesehene Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer gutgeheissen. Am ehesten für eine rasche Umsetzung geeignet ist gemäss dem Regierungsrat das Modul "Steuergesetz". Die weiteren Module sollen erst anschliessend in Angriff genommen werden. Im Weiteren fordert der Regierungsrat, dass alle öffentlichen Aufgaben nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig sind und die subventionierten Bereiche den vollen Vorsteuerabzug geltend machen können. Die heutige Mehrwertsteuerregelung und die in einigen Lösungsansätzen in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Änderungen behindern moderne organisatorische Weiterentwicklungen der öffentlichen Aufgabenerfüllung bei Kantonen und Gemeinden. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- in der Vernehmlassung zur vorgesehenen Änderung der Verordnung über das Strafregister beantragt, den Online-Zugriff der kantonalen Einbürgerungsbehörden auf die Angaben über erfolgte Verurteilungen zu beschränken, wobei eine qualifizierte Zugriffskontrolle gewährleistet sein muss. Soll der Zugriff auf laufende Verfahren ausgedehnt werden, so muss dies vom Parlament beschlossen werden, schreibt der Regierungsrat. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 071 267 80 35)
- in der Vernehmlassung den Entwurf der Verordnung über die Trockenwiesen und -weiden grundsätzlich gutgeheissen. Jedoch muss bei den Objekten im Bahnareal eine künftige Entwicklung der Infrastruktur weiterhin möglich sein. Die gemäss Art. 7 Trockenwiesenverordnung bestehende Möglichkeit zur Abweichung vom Schutzziel soll generell für Eisenbahnprojekte Geltung haben. (Auskunft: Claudius Gelzer, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 94 38)
- in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen der Eidgenössischen Spielbankenkommission festgehalten, dass der Kanton Basel-Stadt als Standort einer Spielbank mit einer A-Konzession nicht unmittelbar von der geplanten Änderung der Spielbankenverordnung betroffen sei. Die vorgesehene Erleichterung der Bedingungen zu Gunsten der Spielbanken mit einer B-Konzession, welche saisonalen Tourismusschwankungen unterworfen sind, hält der Regierungsrat jedoch für gerechtfertigt und auch der weiteren gedeihlichen Entwicklung des gesamtschweizerischen Spielbankenmarkts für förderlich. (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Rechtsabteilung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Christine Heuss (FDP) "betreffend Änderung von Paragraf 3a des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz)" an den Regierungsrat zu überweisen. Diese Regelung, wonach der Grosse Rat die Schwerpunkte und Ziele des Politikplans beschliesst, hat sich nicht bewährt. Sie weckt hohe Erwartungen an die Mitwirkung des Grossen Rates, die sich in der Praxis nicht erfüllen. Mit der Genehmigung des Politikplans, der Überweisung von Planungsanzügen und vor allem mit der Behandlung von Ratschlägen und Ausgabenberichten verfügt der Grosse Rat über Instrumente der Einflussnahme auf die Gesamtplanung, die wesentlich besser auf den Parlamentsbetrieb ausgerichtet sind. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Marcel Rünzi (CVP) "zur Erweiterung des Bau- und Planungsgesetzes betreffend Mehrwertabgaben auf Umnutzungen im Bereich des Hafenperimeters" nicht an den Regierungsrat zu überweisen. Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung zur Abschöpfung von planungsbedingten Bodenmehrwerten im Hafenareal. Diese Ausdehnung der Mehrwertabschöpfung auf Fälle, bei denen sich der Mehrwert nicht nur wie heute über die Erhöhung der Geschossfläche, sondern auch über die neue Art der Nutzung ergibt, könnte nach Ansicht des Regierungsrates grundsätzlich bei allen Arealen des Kantons in Betracht gezogen werden. Ein sachlicher Grund für eine Fokussierung ausschliesslich auf das Hafengebiet ist nicht ersichtlich. Zudem werde im Hafengebiet eine (planungsbedingte) Nutzungsänderung durch die Erhöhung der Baurechtszinsen kompensiert und damit der Mehrwert bereits heute faktisch abgeschöpft. (Sabine Villabruna, Rheinschifffahrtsdirektion, Bewirtschaftung Hafenareale, Tel. 061 639 95 92, Fax 061 631 45 94)
- in seiner Beantwortung des Anzugs von Lukas Engelberger (CVP) festgehalten, dass mit dem revidierten Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM), das am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die Funktionsfähigkeit des Marktes durch Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken stark verbessert wurde. Auch die gegenseitige Anerkennung von Berufsbewilligungen wird durch das BGBM gefördert. Viele kantonale Gesetze wurden bereits auf die Kompatibilität mit dem neuen BGBM kontrolliert oder wurden BGBM-kompatibel ausgestaltet. (Auskunft: Hansjürg Dolder, Geschäftsleitung AWA, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 50)
- dem Grossen Rat beantragt , für den Verein Kaserne jährliche Unterstützungsbeiträge in der Höhe von 1,06 Millionen Franken und Sachleistungen (Überlassung der Räumlichkeiten auf dem Kasernenareal) im Wert von jährlich 561'480 Franken für die Jahre 2008 - 2011 zu bewilligen. Nach den Turbulenzen im Jahr 2003 (Weggang des künstlerischen Leiters Eric Bart, finanzielle Unterdeckung) ist die finanzielle Lage der Kaserne heute wieder stabil. Auch im letzten Geschäftsjahr 2006 konnte das Budget eingehalten werden. Gemäss den neuen Richtlinien für das Programm und den Betrieb soll die Kaserne weiterhin für einen Spagat zwischen künstlerisch anspruchsvollem und ausgewähltem Sprechtheater, zeitgenössischem Tanz und zeitgenössischer Populärmusik stehen - dies mit allen Formen, die dazwischen liegen. Per Sommer 2008 wird zudem ein Wechsel in der künstlerischen Leitung erfolgen. Von der neuen künstlerischen Leitung wird erwartet, die vorliegenden Richtlinien mit qualitativ hoch stehenden und innovativen Inhalten zu füllen. (Auskunft: Jeannette Voirol, stv. Leiterin Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- den Nutzungsplan/Linienplan Nr. 5633 des Tiefbauamts betreffend neue Baulinien und Baugrenzen der Bäumlihofstrasse, Magdenstrasse, Magdenweglein, Wintersingerweglein und Wittlingerweglein genehmigt. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Liegenschaften Bäumlihofstrasse 44 - 66 und Magdenweglein 21 - 25 sind Balkonanbauten über die gesamte Fassadenlänge vorgesehen. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den Eigentümerinnen und Eigentümern der an das Projekt anschliessenden Liegenschaften direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)
- den Nutzungsplan/ Linien-und Erschliessungsplan Nr. 5636 des Tiefbauamts betreffend Neubau und Umgestaltung des Vogesenplatzes, der Vogesenstrasse, der Voltastrasse und der Entenweidenstrasse sowie Neuerschliessung der Baufelder gemäss Bebauungsplan 165 und Erschliessungsänderung der Liegenschaften Voltastrasse 112 - 120 inklusive Baumfällungen, neuen Bau- und Strassenlinien, generellen Strassenquerprofilen und Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt über die Neugestaltung des Platzes vor dem Bahnhof St. Johann sieht die Ausscheidung eines grosszügigen Bereichs für Fussgängerinnen und Fussgänger vor. Die Hüningerstrasse wird von der Vogesenstrasse bis zum Lothringerplatz als Durchfahrtsstrasse aufgehoben. Nördlich des Vogesenplatzes, in der Verlängerung der Entenweidenstrasse, erschliesst eine neue Strasse die oben erwähnten Baufelder. Über diese Strasse werden auch die Liegenschaften Voltastrasse 112 - 120 erschlossen. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den Eigentümerinnen und Eigentümern der an das Projekt anschliessenden Liegenschaften direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)
- einer Übergangsvereinbarung mit dem Verein FoyersBasel betreffend Foyer Neubad für die Periode vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 zugestimmt. In dieser Übergangszeit soll die sozialpädagogische Einrichtung für weibliche Jugendliche mit dem ebenfalls vom Verein FoyersBasel geführten Foyer In den Ziegelhöfen einen neuen Standort suchen und eine enge Kooperation aufbauen. Eine Erhöhung des Tagessatzes um rund 70 Franken soll vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 die finanzielle Grundlage der Institution sichern. (Auskunft: Ruedi Hafner, Abteilung Sozialpädagogik, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 68 03)
- beschlossen, zur Sicherung des vertraglichen Verhältnisses die Vereinbarung mit dem Verein Jugendfürsorge betreffend AHBasel bis Ende 2008 zu verlängern. Das AHBasel ist ein Durchgangsheim für männliche Jugendliche, die sich in einer schweren akuten Krise befinden. Das AHBasel verfügt über je acht Plätze in einer geschlossenen und in einer offenen Abteilung. (Auskunft Ruedi Hafner, Abteilung Sozialpädagogik, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 68 03)
- eine zweite Tranche in Höhe von 5,1 Millionen Franken aus den Mitteln des Förderabgabe-Fonds zur Finanzierung der Deckungslücke der Holzkraftwerk Basel AG genehmigt. Bereits zuvor wurden 6,5 Millionen Franken Fördergelder ausbezahlt. Die zusätzlichen Mittel wurden notwendig, weil die Stiftung Klimarappen nur für rund 80% der vermiedenen CO2-Tonnen und nur 80 Franken pro Tonne CO2 zu zahlen bereit ist. Ohne Erhöhung der Fördergelder könnte das Holzkraftwerk nicht wirtschaftlich betrieben werden. (Auskunft: Beat Huber, IWB, Tel. 061 275 57 17)
- das Gesetz über die Auflösung der kantonalen Alters- und Hinterlassenenversicherung im Kanton Basel-Stadt von 1930 per 10. Juli 2007 für wirksam erklärt.
- eine neue Verordnung (Totalrevision) betreffend das Halten von Hunden erlassen. Dies im Zusammenhang mit dem neuen Hundegesetz, das am 1. Februar 2007 wirksam geworden ist. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
- die Angebotsvereinbarung im Regionalen Personenverkehr zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Transportunternehmungen SBB, SBB GmbH, BVB, BLT und Autobus AG Liestal für das Fahrplanjahr 2007 genehmigt. Der vom Kanton Basel-Stadt zu übernehmende Anteil der Abgeltungen an dem vom Bund und vom Kanton gemeinsam bestellten Angebot beläuft sich auf rund 3,438 Millionen Franken; die restlichen gut 2 Millionen Franken werden vom Bund abgegolten. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Öffentlicher Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 55).
- den Bericht und die Rechnung 2006 der Gebäudeversicherung Basel-Stadt genehmigt und an den Grossen Rat weitergeleitet. Das Geschäftsjahr schliesst mit einem positiven Gesamtergebnis von 6,0 Millionen Franken (2005: 6,5 Mio. Franken) ab. Der Ertragsüberschuss wird dem Reservefonds zugewiesen, der sich damit auf 185,1 Mio. Franken erhöht (179,1 Mio. Franken).
- von der Rechnung 2006 der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt Kenntnis genommen. Sie weist bei einem Aufwand von 526'534 Franken und Einnahmen von 334'379 Franken ein Defizit von 192'155 Franken und nach einem Zuschuss von 190'500 Franken aus Fondsvermögen ein Defizit von 1'655 Franken aus.
- in der Beantwortung der Petition "für das Polarium in der Markthalle Basel" auf eine vor Kurzem durchgeführten Sitzung zwischen dem Verwaltungsrat und der Direktion des Zoologischen Gartens mit einer Regierungsdelegation verwiesen. Anlässlich dieses Gesprächs signalisierten die Verantwortlichen des Zolli, dass kein neuer Standort für ein Polarium gesucht werden soll. Der Zoologische Garten wird indessen die eingeleiteten Planungsarbeiten zur Erweiterung des Zolli-Areals im Bereich des heutigen Parkplatzes weiterführen. Der Regierugnsrat unterstütz diese Arbeiten und will dem Zolli eine Vergrösserung des Areals ermöglichen. (Auskunft: Niklaus Wild, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 68)
- Jeannine Bittel
- Eva Balmer
- die regierungsrätliche Delegation Milchwirtschaftlicher Inspektions- und Beratungsdienst aufgehoben. Gemäss der neu geltenden Verordnung über die Qualitätssicherung in der Milchwirtschaft wird das Bundesamt für Veterinärwesen für die Organisation der Qualitätskontrolle der Milch durch die kantonalen Laboratorien verantwortlich sein.
- Dr. med. Barbara Bilkenroth, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
- Zeno Schumacher, Vorsteher/Präsident
- Leila Eppenberger
- Salome Fischer
- Raphael Guldimann
- Michel Kessler
- Ladina Knüsli
- Sebastian Kölliker
- Joel Pregger
- Eva Rediger
- Matthias Wiesinger
- Zwei Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise
Die nächste Regierungsrats-Sitzung findet nach der Sommerpause am 7. August 2007 statt.