Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Grossen Rat beantragt , den Allgemeinen Bibliotheken der GGG (ABG) für die Jahre 2008 - 2011 Staatsbeiträge in der Höhe von jährlich rund 4, 247 Millionen Franken zu gewähren. Die AGB stehen der Bevölkerung als Anlaufstellen für die Informations- und Literaturgrundversorgung zur Verfügung. Eine der Hauptaufgaben besteht darin, Fachliteratur für die Aus- und Weiterbildung aller Altersgruppen bereit zu stellen. Die AGB bieten vielen Menschen aber auch einen ersten Zugang zu den neuen Medien. Im Jahr 2006 hatten die AGB knapp 713'000 Besucherinnen und Besucher. Sie gehören damit zu den am meisten frequentierten Institutionen der Stadt. (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- dem Grossen Rat beantragt, der Stiftung Basler Papiermühle für die Jahre 2008 - 2011 Staatsbeiträge in der Höhe von jährlich 160'000 Franken zu gewähren. Die Basler Papiermühle zeigt neben qualitativ hoch stehenden Ausstellungsgütern auch die authentische Ausübung althergebrachter Techniken. Das Publikum kann sich aktiv betätigen. Das vollständige Dokument ist ab Freitagmorgen, 28.09.2007, auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 071557 abrufbar. (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- die Vorlage zum Projekt Messezentrum Basel 2012 an den Grossen Rat weitergeleitet. Dazu findet am 27. September 2007 eine Medienorientierung statt, zu der die Medien separat eingeladen werden.
- dem Trägerverein Stadtteilsekretariat Kleinbasel für die Jahre 2008 - 2010 einen Subventionsbeitrag in der Höhe von jährlich 90'000 Franken bewilligt. Dies kommt einer Erhöhung um jährlich 10'000 Franken gleich. Das Stadtteilsekretariat Kleinbasel arbeitet erfolgreich mit vielen kantonalen Dienststellen zusammen, vorab bei der Stadtentwicklung Basel Nord. Zudem ist das Stadtteilsekretariat Kleinbasel die offizielle Ansprechstelle für die Quartierbevölkerung bei Anliegen zur Quartiermitwirkung. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Kontaktstelle für Quartierarbeit, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 60)
- für die Aussensanierung des Schulhauses Erlensträsschen einen Teilkredit in der Höhe von 1,094 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 2007 (1 Million Franken) und 2008 (94'000 Franken) zum Vollzug freigegeben. Dies vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat. (Auskunft: Thomas Fries, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 21)
- dem Grossen Rat eine Vorlage ( Ratschlag ) zur Teilrevision des Gesetzes über den Schutz von Personendaten infolge der Anpassungen an Schengen/Dublin weitergeleitet. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind derzeit daran, ihre Datenschutzgesetze einer Totalrevision zu unterziehen. Die Anpassungen an das EU-Recht müssen allerdings vorher vorgenommen werden. Mit dem Beitritt zu den Abkommen von Schengen am 5. Juni 2005 hat sich die Schweiz verpflichtet, die Datenschutzgesetze von Bund und Kantonen an das europäische Datenschutzniveau anzugleichen, sofern dieses noch nicht erreicht ist. (Auskunft: Dr. Alexandra Schwank, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 84)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Roland Engeler) betreffend "Entlastung der Gemeinde Riehen vom Durchgangsverkehr" als erledigt abzuschreiben. Die Baustellen in Riehen werden laufend mit denjenigen des Kantons koordiniert. Die Bauarbeiten an der Äusseren Baselstrasse werden erst nach der Eröffnung der Zollfreistrasse in Angriff genommen. Verkehrsbeschränkungen werden ausreichend kommuniziert. Das vollständige Dokument ist ab Freitagmorgen, 28.09.2007 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 058425 abrufbar. (Auskunft: Rolf Thommen, Verkehrsabteilung, Sicherheitsdepoartement, Tel. 061 267 81 68)
- die Petition für einen einheitlich gepflasterten Münsterplatz zur Kenntnis genommen und das Baudepartement beauftragt, zur Petition zu berichten.
- in der Vernehmlassung zu den Aktionsplänen Energieeffizienz und erneuerbare Energien darauf hingewiesen, dass der Kanton Basel-Stadt einen grossen Teil der vorgeschlagenen Massnahmen bereits umgesetzt hat. Er unterstützt die Umsetzung analoger Massnahmen auch auf Bundesebene. Im weiteren wird Basel-Stadt seine fortschrittliche Energiepolitik in nächster Zeit weiter ausbauen. (Auskunft: Thomas Fisch, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 225 97 33)
- in der Vernehmlassung zum Entwurf der revidierten Energieversorgung die Grundsätze für die vorgesehene Förderung von erneuerbaren Energien unterstützt. Gleichzeitig hat der Regierungsrat aber auch auf die Komplexität der festgelegten Melde-, Abwicklungs- und Berechnungsverfahren hingewiesen, die einen grossen Vollzugsaufwand auslösen werden. Insbesondere für kleine Anlagen sollten die Verfahren möglichst einfach ausgestaltet werden. Im weiteren ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Anforderungen für die Erweiterung und Erneuerung, bzw. Steigerung der Energieeffizienz für bestehende Anlagen teilweise zu hoch angesetzt sind. In der Vernehmlassung zum Entwurf der Stromversorgungsverordnung, die eine zweistufige Marktöffnung vorsieht, verlangt der Regierungsrat, dass die administrativen und technischen Einzelheiten rechtzeitig vor der Marktöffnung bekannt sind. (Auskunft: Marion Jaggi, Rechtsabteilung, Baudepartemnent, Tel. 061 267 60 35)
- in der Vernehmlassung zu den parlamentarischen Initiativen "Scheinehen unterbinden" und "Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigerklärung, Fristerstreckung" die Bemühungen unterstützt, einheitliche klare Bestimmungen zu schaffen. Von der Fristverlängerung für die Nichtigerklärung von Einbürgerungen ist hingegen keine hinreichende Wirkung zu erwarten, die diesen Schritt rechtfertigen könnte. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 55)
- in der Vernehmlassung zum Vorentwurf der Änderung des Zivilgesetzbuches betreffend den Namen und das Bürgerrecht der Ehegatten empfohlen, eine Revisionsvorlage auszuarbeiten, wonach Personen grundsätzlich von der Geburt bis zum Tod den gleichen Namen tragen ungeachtet ihres Zivilstandes. Die lebenslange Unveränderlichkeit des Geburtsnamens sollte Grundsatz für den schweizerischen Rechtsbereich werden. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 55)
- in der Vernehmlassung zur vorgesehenen Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzgabe sich für die Variante "Tatbeweislösung 1,5" ausgesprochen. Damit soll als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst bereits die Bereitschaft der gesuchstellenden Person genügen, Zivildienst zu leisten. Dieser dauert 1,5 mal so lange wie der nicht geleistete Militärdienst. (Auskunft: Dominik Walliser, Leiter Bereich Rettung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 316 72 04)
- Hansjürg Dolder
- Regine Fricker
- 39 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.