Neue gesetzliche Grundlage für die Basler Feuerwehr
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Feuerwehrwesen in Basel-Stadt soll eine zeitgemässere gesetzliche Grundlage erhalten. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat verabschiedet. Neu geregelt wird unter anderem die Zulassung zum Dienst in der Berufsfeuerwehr. Weder das Schweizer Bürgerrecht noch die Militärdiensttauglichkeit sind in Zukunft erforderlich.
Der Regierungsrat hat die Vorlage für ein total revidiertes Feuerwehrgesetz an den Grossen Rat verabschiedet. Verschiedene Abklärungen und Debatten hatten zuvor gezeigt, dass eine Totalrevision des geltenden Feuerwehrgesetzes aus dem Jahr 1980 sinnvoller ist, als die blosse Überarbeitung einzelner Artikel.
Neuerungen gibt es vor allem bei der Feuerwehrpflicht. Diese gilt nun vom 20. bis ins 45. Altersjahr (bisher 24.-40.), wobei die Dienstzeit von 8 auf 12 Jahre erhöht wird. Zudem wird die Zulassung zur Berufsfeuerwehr neu geregelt: Auch niedergelassene Ausländer und militärdienstuntaugliche Schweizer dürfen künftig in der Berufsfeuerwehr Dienst tun. So passt sich die Feuerwehr der Kantonspolizei an, die mit diesen Regelungen gute Erfahrungen gemacht hat. Befreit von der Feuerwehrpflicht bleiben Angehörige der Notfalldienste. Die Regierung erhält ausserdem die Möglichkeit, Unternehmen zur Bildung einer Betriebsfeuerwehr zu verpflichten.
Aufgehoben werden veraltete Einrichtungen wie die Feuerwehrkommission. Die dort geführten Diskussionen finden bereits heute auf bilateralem Weg zwischen dem Departementsvorsteher und den Kommandanten der Feuerwehren sowie den anderen involvierten Stellen statt.
Schliesslich werden die Bezeichnungen dem nationalen Standard angepasst: Die Bezirksfeuerwehr heisst neu Milizfeuerwehr und die Werkfeuerwehren Betriebsfeuerwehren.