Neue Sitzverteilung des Grossen Rates
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Zusammenhang mit der Reduktion des Grossen Rates von 130 auf 100 Sitze gemäss der neuen Kantonsverfassung muss die Sitzverteilung pro Wahlkreis neu berechnet werden. Die Verteilung erfolgt proportional zur Bevölkerungszahl. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zur Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet.
Gemäss der Kantonsverfassung vom 13. Juli 2006 besteht der Grosse Rat ab der kommenden Legislatur nur noch aus 100 Mitgliedern (bisher 130). Deshalb muss die Verteilung der Grossratssitze im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen im Herbst 2008 neu berechnet werden.
Gemäss dem Gesetz betreffend Wahlen und Abstimmungen erfolgt die Wahl in den einzelnen Wahlkreisen nach dem Verhältnis deren Bevölkerung. Über die Einzelheiten der Berechnung bestehen keine besonderen Vorschriften. Nach bisheriger Praxis wird dabei die rein arithmetische Methode angewendet. Der Gemeinde Bettingen, die das Quorum nicht erreichen würde, fällt ein Sitz zu. Die restlichen 99 Grossratssitze werden auf die Bevölkerung der drei städtischen Wahlkreise und der Landgemeinde Riehen verteilt. Bei einer Einwohnerschaft von 186'928 Personen gemäss Volkszählung im Jahr 2000 ergibt sich ein Quotient von 1'888,16 und folgende neue Sitzverteilung:
Grossbasel-Ost: 27 Sitze | (Wohnbevölkerung 50'610, Quote 26,80) |
Grossbasel-West: 35 Sitze | (Wohnbevölkerung 66'318, Quote 35,12) |
Kleinbasel: 26 Sitze | (Wohnbevölkerung 49'630, Quote 26,28) |
Riehen: 11 Sitze | (Wohnbevölkerung 20'370, Quote 10,79) |
Bettingen: 1 Sitz | (Wohnbevölkerung 1'151) |
Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zur neuen Sitzverteilung im Grossen Rat zur Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet.