Neuordnung des Verhältnisses zwischen Kanton und Einwohnergemeinden
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ein umfassendes Ratschlagpaket zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen Kanton und Einwohnergemeinden zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beinhalten insbesondere die Kommunalisierung der Primarschule die Schaffung eines neuen Finanz- und Lastenausgleichs und die Anpassung des Gemeindegesetzes an die neue Kantonsverfassung. Die Gesetzesänderungen wurden in einer gemeinsamen Projektorganisation von Kanton und Gemeinden erarbeitet und sollen per 1. Januar 2008 wirksam werden.
Der Regierungsrat hat ein umfassendes Ratschlagpaket zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen Kanton und Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen verabschiedet. Darin schlägt er unter anderem vor, die Primarschulen mit ihren Förderangeboten, Tagesschulen und Tagesbetreuungsangeboten zu kommunalisieren, einen neuen Finanz- und Lastenausgleich zu schaffen und das Gemeindegesetz der neuen Kantonsverfassung anzupassen.
Kommunalisierung der Primarschulen und weiterer Aufgaben
Der Regierungsrat empfiehlt, die Primarschulen auf Beginn des Schuljahres 2008/09 zu kommunalisieren, wobei die strategische Ausrichtung der Schulen weiterhin vom Kanton bestimmt wird. Die Gemeinden Bettingen und Riehen sollen indes die Verantwortung für alle Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter übernehmen. Ihnen werden deshalb auch die Kleinklassen und integrativen Schulungsformen, die Sonderschulung von Kindern mit Behinderungen sowie die Tagesstrukturangebote übertragen.
Die kommunalen Schulen sollen der Gemeindeverwaltung Riehen angegliedert sein, wobei die gleichberechtigte Mitsprache der Gemeinde Bettingen gewährleistet wird. Die heute beim Kanton angestellten Mitarbeitenden der Primarschulen Bettingen und Riehen werden unter Wahrung des Besitzstandes übernommen.
Die Kosten der Primarschulen betragen für die Gemeinden laut aktuellen Berechnungsgrundlagen des Kantons rund 18,4 Millionen Franken. In den ersten drei Jahren nach der Übernahme wird der Mehr- bzw. Minderaufwand zwischen den Gemeinden und dem Kanton ausgeglichen. Danach werden die für den Finanzausgleich massgebenden Kosten definitiv festgelegt. Die mögliche spätere Verlängerung der Primarschule auf sechs Jahre wäre auch mit kommunalen Primarschulen umsetzbar.
Neben den Primarschulen übernehmen die Gemeinden noch weitere Aufgaben vom Kanton: Die ausserschulische Tagesbetreuung, die Reinigung und den Winterdienst der Kantonsstrassen sowie die Pflege der kantonalen Grünanlagen auf Gemeindegebiet.
Finanz- und Lastenausgleich
Die Steuerbelastung in den beiden Gemeinden soll auch nach Übernahme der neuen Aufgaben im aktuellen Rahmen beibehalten werden können. Die Finanzierung der Aufgabenübertragung erfolgt zum einen durch die Verschiebung des Steuerschlüssels bei den Einkommenssteuern zu Gunsten der Gemeinden von 40 auf 45 Prozent. Zum anderen partizipieren die Gemeinden neu auch zu 45 Prozent an den Erträgen aus der Vermögenssteuer.
Gleichzeitig wird auch der Steuerschlüssel für die Steuern der juristischen Personen neu auf 45% angesetzt, also um 5% reduziert.
Neben der Finanzierung der neuen Aufgaben wird auch der mit falschen Anreizen behaftete Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden Bettingen und Riehen durch einen neuen Finanz- und Lastenausgleich ersetzt. Der vorgeschlagene Finanz- und Lastenausgleich lehnt sich an die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) an. Er beinhaltet damit auch Elemente, welche die Unterschiede in der Steuerkraft und in der Belastung durch zentralörtliche Leistungen teilweise ausgleichen.
Revision des Gemeindegesetzes
Die Revision des Gemeindegesetzes soll zum einen die Vorgaben der neuen Kantonsverfassung berücksichtigen, zum anderen weitere Aktualisierungen des aus dem Jahre 1984 stammenden Gesetzes vornehmen. Dabei wurde am Grundsatz eines schlanken Gesetzestextes festgehalten, da er eine pragmatische und zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden ermöglicht. Zur Erhöhung der Transparenz und Rechtssicherheit wird neu ein Aufgabenkatalog der Einwohnergemeinden aufgenommen und es wird ein Modus festgelegt, nach welchem künftige Aufgabenverschiebungen vorgenommen werden können. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Stärkung der Gemeindeautonomie durch ein ausdrückliches Rekursrecht der obersten Verwaltungsbehörden der Gemeinden gegen Verfügungen des Kantons, die Festlegung der Kompetenz zur direkten Bussenerhebung durch die Gemeindebehörden oder die kantonalgesetzliche Abbildung der neuen Steuerungsinstrumente auf der Grundlage von NPM in der Einwohnergemeinde Riehen und der Bürgergemeinde der Stadt Basel.
Das Projekt "Neuordnung des Verhältnisses Kanton/Einwohnergemeinden"
Das Projekt "Neuordnung des Verhältnisses Kanton/Einwohnergemeinden" (NOKE) geht auf die kantonale Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 zurück. Damals hatten die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt einer Erhöhung des Anteils an der kantonalen Einkommenssteuer zu Lasten der Steuerpflichtigen in Riehen und Bettingen von 50 auf 60 Prozent zugestimmt. In einer Übergangsbestimmung wurde jedoch die Möglichkeit vorgesehen, den beiden Gemeinden anstelle des erhöhten Steuersatzes zusätzliche Aufgaben zu übertragen. Diese Übergangsfrist läuft Ende 2007 aus. Mit dem Inkrafttreten der neuen Kantonsverfassung wurde zudem die Gemeindeautonomie gestärkt und präzisiert. Deren Vorgaben müssen nun auf Gesetzesebene umgesetzt werden. Diese Umsetzungsarbeiten wurden ebenfalls in das Projekt NOKE integriert.
Wirksamkeit
Der Regierungsrat leitet die Vorlagen zur Schaffung eines neuen Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes sowie zur Revision des Schulgesetzes und des Gemeindegesetzes in einem Gesamtpaket von drei Ratschlägen an den Grossen Rat weiter. Das Finanz- und Lastenausgleichsgesetz sowie die Änderungen des Gemeindegesetzes sollen per 1. Januar 2008 wirksam werden. Die Wirksamkeit der Änderungen des Schulgesetzes soll durch den Regierungsrat festgelegt werden.