Regierungsrat will Harmonisierung der Sozialleistungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat den Ratschlag zum Erlass eines Gesetzes über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Ziel dieses neuen Rahmengesetzes ist die bessere Steuerbarkeit der staatlichen Transferleistungen mehr Transparenz Gerechtigkeit und Verwaltungseffizienz.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt will die staatlichen Sozialleistungen harmonisieren. Dazu überweist er dem Grossen Rat einen Ratschlag mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf. Nach den Kantonen Tessin, Genf und Neuenburg ist Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton, der die Harmonisierung und Koordination seiner Sozialleistungen in Angriff nimmt.
Die Hauptziele dieses regierungsrätlichen Schwerpunktes sind eine effektivere Steuerbarkeit der staatlichen Transferleistungen, mehr Gerechtigkeit, einfachere Abläufe, mehr Verwaltungseffizienz sowie mehr Transparenz für die Bevölkerung. Ziel ist weder ein Leistungsabbau noch ein Leistungsausbau, sondern eine im Rahmen des bestehenden Budgets verbesserte Steuerung des Gesamtsystems.
Je einzeln betrachtet, funktionieren die kantonalen Sozialleistungen heute mehrheitlich gut. Sie wurden jedoch nie hinsichtlich ihrer gemeinsamen Wirkung auf das letztlich verfügbare Einkommen der betroffenen Haushalte aufeinander abgestimmt. In Zukunft sollen deshalb für die kantonalen bedarfsabhängigen Leistungen die gleichen Grundsätze gelten. Das heisst, die wirtschaftliche Haushaltseinheit wird gleich definiert und das massgebliche Haushaltseinkommen einheitlich berechnet. Die Leistungsgrenzen der verschiedenen Systeme werden aufeinander abgestimmt. Ausserdem soll der Datenschutz im Umgang mit den für die Anspruchsermittlung erforderlichen Informationen geregelt werden.
Inkrafttreten auf den 1. Januar 2009 vorgesehen
Das neue Rahmengesetz betrifft die kantonalen bedarfsabhängigen, der Sozialhilfe vorgelagerten Sozialleistungen im Kanton Basel-Stadt. Darunter fallen insbesondere die Alimentenbevorschussung, die Ausbildungsbeiträge, die Mietzinsbeiträge, die Prämienverbilligung, die Tagesbetreuung sowie die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und Pflegefamilien. Auf der Basis dieses Gesetzes wird der Regierungsrat die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen und die Spezialverordnungen der einzelnen Leistungen entsprechend anpassen. Das neue System soll auf 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Auslöser für dieses Gesetz ist eine im Jahr 2003 durch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) erstellte Studie, welche die Wirkung von Transferleistungen der Sozialsysteme in den 26 Kantonshauptorten untersuchte. Sie zeigte verschiedene Widersprüche im Netzwerk von Einkommen, Sozialtransfers und Steuern auf. So lohnt es sich zum Beispiel in gewissen Fällen für die Haushalte nicht, ein höheres Erwerbseinkommen zu erwirtschaften, da dies letztlich nur zu geringfügig mehr oder sogar zu weniger verfügbarem Einkommen führt. Auch Basel schnitt bei dieser Untersuchung teilweise schlecht ab. Mit dem neuen Harmonisierungsgesetz und den darauf basierenden Spezialverordnungen sollen diese negativen Anreize vermindert werden.
Übersicht über die bedarfsabhängigen Sozialleistungen
Gleichzeitig mit der Harmonisierung der Sozialleistungen baut das Statistische Amt schrittweise eine Berichterstattung zum Sozialbereich auf ( www.statistik-bs.ch/kennzahlen/sozialleistungen ). Im ersten Schritt werden wichtige Informationen und Kennzahlen zu den verschiedenen Sozialleistungen, welche durch das Harmonisierungsgesetz tangiert sind, bereitgestellt. Mit dieser neuen Berichterstattung werden zwei parlamentarische Vorstösse (Thomas Mall und Rolf Stürm) beantwortet, welche eine bessere Übersicht über die staatlichen Transferleistungen verlangen.