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Zonenänderung und Bebauungsplan für 40 neue Wohnungen in der Breite

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die GGG Breite AG plant den Abbruch der sehr renovationsbedürftigen Wohnhäuser auf dem Areal Wildensteinerstrasse zugunsten einer neuen Bebauung. Geplant sind zwei Wohnhäuser mit insgesamt rund 40 Wohnungen. Dazu ist zuerst eine Zonenänderung sowie die Festsetzung eines Bebauungsplans notwendig. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage überwiesen.

Die GGG Breite AG engagiert sich im sozialen Wohnungsbau und besitzt Liegenschaften im Breite Quartier in Basel. Darunter befinden sich unter anderen die beiden Arbeiterhäuser Wildensteinerstrasse 8-12 und Bechburgerstrasse 9-11, die in den Jahren 1911 und 1914 als Mehrfamilienreihenhäuser mit Vorgärten und zugehörigen Pflanzgärten gebaut wurden. Da die Gebäude sehr renovationsbedürftig sind und nicht mehr den heutigen Anforderungen an zeitgemässen und preiswerten Wohnungsbau entsprechen, sollen Sie zugunsten einer neuen Bebauung abgerissen werden. Innerhalb der baugesetzlichen Rahmenbedingungen der Schonzone lässt sich jedoch keine architektonisch und städtebaulich befriedigendes Projekt realisieren. Die Liegenschaft an der Wildensteinerstrasse / Bechburgerstrasse soll daher, entsprechend der umliegenden Parzellen, von der Schonzone in die Zone 4 umgezont werden. Als Grundlage für diese Massnahme dient ein Studienauftrag. Drei Büros wurden beauftragt, ein städtebaulich optimales Bebauungsmuster zu entwerfen. Der Entwurf von Gmür & Steib Architekten aus Zürich hat das Beurteilungsgremium überzeugt und diente als Grundlage für die Umzonung von der Schonzone zur Zone 4 sowie die Erarbeitung eines Bebauungsplans. Mit dem Bebauungsplan soll die hohe Qualität des Entwurfs von Gmür & Steib Architekten gesichert und Abweichungen von der Grundordnung geregelt werden. Das Projekt von Gmür & Steib Architekten sieht eine 5-geschossige Blockrandbebauung (vier Vollgeschosse und ein Dachgeschoss) entlang der Wildersteiner- und Baldeggerstrasse sowie einen weiteren Bau an der Bechburgerstrasse vor. Zum Hof öffnen sich die Gebäude durch Loggien, Balkone sowie Vorbereiche und schaffen eine Abstufung halböffentlicher bzw. privater Bereiche. Der Bebauungsplan ermöglicht keine Mehrnutzung. Er dient im vorliegenden Fall dazu, die hohe städtebauliche Qualität des Projekts zu sichern. Insgesamt kann das Projekt mit seinem attraktiven Wohnungsangebot dem Quartier einen wertvollen Impuls geben. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage überwiesen. Gegen die Zonenänderung sowie den Bebauungsplan sind vier Einsprachen eingegangen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, diese abzuweisen.

Weitere Auskünfte

Marc Février, Tel.: +41 (0)61 267 42 32Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement