Betriebszählung 2008
MedienmitteilungMit Stichtag 30. September 2008 führt das Bundesamt für Statistik bei allen Betrieben des Industrie- und Dienstleistungssektors in der Schweiz eine obligatorische Erhebung die sogenannte Betriebszählung durch. Diese findet alle drei bis vier Jahre statt. Bei der letzten Betriebszählung im Jahr 2005 wurden knapp 37 Millionen Beschäftigte in rund 373'000 Arbeitsstätten erfasst.
Die erste Betriebszählung fand 1905 statt, 1985 wurden die Fragebogen zum ersten Mal per Post versandt. Seit 2005 gibt es zudem die Möglichkeit, die Fragen auf einer passwortgeschützten Internetseite zu beantworten.
Die Betriebszählung 2008 beschränkt sich auf die wesentlichen Merkmale. Das Bundesamt für Statistik schätzt den Zeitbedarf für das Ausfüllen der insgesamt fünf Fragen auf unter fünf Minuten. Vereinfachend kommt hinzu, dass die gleichzeitig bei einem Teil der Betriebe durchgeführte Beschäftigtenstatistik in den Fragebogen der Betriebszählung integriert wurde.
Die Betriebszählung spielt als einzige Vollerhebung bei Unternehmen eine zentrale Rolle im statistischen System der Schweiz. Die Daten werden benötigt, um das Wirtschaftsleben aktuell abbilden zu können. Strukturveränderungen und Beschäftigungsentwicklung können nach Branchen und Regionen analysiert werden. Sowohl die Entwicklung in den beiden Basel als auch der Vergleich mit dem gesamtschweizerischen Kontext sind dabei von grossem Interesse. Als Stichwort sei die Bedeutung der Betriebszählung als Entscheidungsgrundlage für Planungsprozesse in Wirtschaft und Politik angeführt. Ferner sind die Resultate Stichprobengrundlage für weitere Befragungen u.a. in den Bereichen Wertschöpfung, Löhne und Beschäftigung und dienen der Aktualisierung des Schweizerischen Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR).
Die Erhebungsunterlagen werden in diesen Tagen durch das Bundesamt für Statistik zugestellt. Neben den Auskunftsstellen des Bundes unterhalten auch die Statistischen Ämter der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft während der Zählung je einen Auskunftsdienst. Die entsprechenden Telefonnummern sind dem Fragebogen zu entnehmen.
Die Teilnahme an der Betriebszählung, die auch durch den Schweizerischen Gewerbeverband und economiesuisse unterstützt wird, ist gemäss der Verordnung über die Durchführung von Statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 obligatorisch. Die definitiven Resultate der Betriebszählung 2008 werden voraussichtlich Ende September 2009 vorliegen.
Der Datenschutz wird durch das Bundesstatistikgesetz und die Verordnung über die Durchführung von Statistischen Erhebungen des Bundes sowie das Datenschutzgesetz geregelt. Ergebnisse der Betriebszählung 2008 werden nur in aggregierter Form publiziert, so dass nicht auf einzelne Arbeitsstätten geschlossen werden kann.
Nähere Information zur Betriebszählung 2008 auf Bundesebene: www.bz.bfs.admin.ch
Regionale Daten sind zugänglich unter: www.statistik.bs.ch und www.statistik.bl.ch