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Der Prozess „Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten“ soll abgeschlossen werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragt dem Grossen Rat die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ der Regierung zur Berichterstattung zu überweisen. Damit soll ermöglicht werden dass der vom Grossen Rat mit Beschluss vom Oktober 2006 eingeschlagene Weg abgeschlossen werden kann wonach der Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten mittels einer Selbstregulierung erheblich verbessert wird. Gleichzeitig soll in Gesprächen ein synchrones Vorgehen und ein gemeinsamer Abstimmungstermin mit dem Kanton Basel-Landschaft dem eine inhaltlich identische Initiative vorliegt angestrebt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt will den vom Grossen Rat am 18. Oktober 2006 bezüglich den Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten eingeschlagenen Weg weiterverfolgen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen, hatte der Grosse Rat damals ein Gesamtpaket geschnürt, welches die Möglichkeit bietet, das Ziel dieses Schutzes nicht über eine gesetzliche Regelung mit Totalverbot, sondern durch Schaffung eines Angebots für Nichtrauchende mittels Selbstregulierung zu erreichen. Damit dieser Prozess, der bis Anfang 2009 läuft, abgeschlossen werden kann, soll die Volksinitiative vorerst dem Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen und erst danach dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt werden. Nach Wunsch der Regierung sollte mit dem Kanton Basel-Landschaft, dem eine inhaltlich identische Initiative vorliegt, ein gemeinsamer Abstimmungstermin vereinbart werden. Dazu soll mit dem Nachbarkanton das Gespräch gesucht werden.

Regelung des Schutzes vor Passivrauchen
Die Stärkung der Tabakprävention und der Schutz vor Passivrauchen ist dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ein wichtiges Anliegen. Entsprechend wurden die Präventionsbemühungen und der Jugendschutz erheblich verstärkt (Medienmitteilung vom 26.6.2006). So mit dem gesetzlichen Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-jährige Jugendliche sowie der Einführung der rauchfreien Verwaltung.

Bei der Frage nach einem gesetzlichen Rauchverbot in Gaststätten wurde eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen individuellen, wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Belange vorgenommen. Basierend auf dieser Interessensabwägung haben der Regierungsrat und der Grosse Rat ein Gesamtpaket geschnürt, in dem alle Anliegen berücksichtigt werden sollen. Konkret wurde vor diesem Hintergrund darauf verzichtet, ein striktes gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten zu erlassen. Stattdessen wurde die Möglichkeit einer auf gesetzlicher Grundlage basierenden Angebotsregulation geschaffen. Auf Basis des regierungsrätlichen Vorschlags hat der Grosse Rat im Oktober 2006 nach eingehender Diskussion beschlossen, das Ziel des Schutzes vor Passivrauchen sei in Gaststätten durch die Schaffung eines Angebots für Nichtrauchende mittels indizierter Eigenverantwortung sowie Selbstregulierung zu erreichen (GRB Nr. 06/42/22G vom 18. Oktober 2006). Zu diesem Zweck wurde eine gesetzliche Anpassung im Gastgewerbegesetz vorgenommen.

Rauchverbot in Gastronomiebetrieben bei Nicht-Zielerreichung
Vor diesem Hintergrund und in Anlehnung an diese gesetzliche Bestimmung hat der Wirteverband Basel-Stadt und der Basler Hotelier-Verein einen Verhaltenskodex erarbeitet, der den Inhalt der gesetzlichen Regelung durch klare Zielsetzungen konkretisiert. Dies ermöglicht eine markante Verbesserung des Nichtraucherschutzes im Vergleich zu heute.

Der Verhaltenskodex hat folgende Umsetzung in Etappen festgelegt:

- Es besteht bis Ende 2006 eine Kennzeichnungspflicht in allen Betrieben. Die Angebote für Nichtrauchende sind im Eingangsbereich deutlich zu deklarieren.

  • Bis 31. Dezember 2007 müssen 60% aller Gastbetriebe Plätze für Nichtrauchende bereithalten. 30% der Innenplätze sind für Nichtrauchende reserviert.
  • Ende 2008 sollen 90% aller Gastbetriebe Plätze für Nichtrauchende bereithalten, 50% aller Innenplätze müssen für Nichtrauchende reserviert sein. Lokale mit mehr als einem Gastraum halten mindestens einen Raum für Nichtrauchende bereit. Nichtraucherzonen müssen als solche bezeichnet werden und sind deutlich von den Raucherzonen abzugrenzen.

Sollten die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden, wird der Regierungsrat – wie bereits anlässlich der Grossratsdebatte vom 18. Oktober 2006 dargelegt – dem Grossen Rat ein gesetzliches Rauchverbot in Gastronomiebetrieben unterbreiten. Der Abschlussbericht des Wirteverbandes wird Ende März 2009 entgegengenommen und geprüft. Ein entsprechender Bericht wird dem Grossen Rat nach Auswertung der Ergebnisse des Wirtesverbands vorgelegt. Der Grosse Rat entscheidet anschliessend über das weitere Vorgehen.

Der Grosse Rat wird deshalb gebeten, den eingeschlagenen Weg jetzt weiter zu verfolgen. Ein vorzeitiger Abbruch des laufenden Prozesses der Selbstregulierung ist nach Auffassung des Regierungsrates nicht sinnvoll. Zudem ist nach Ansicht des Regierungsrates aus regionaler Sicht ein möglichst synchrones Vorgehen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft anzustreben. In Gesprächen mit dem Partnerkanton soll deshalb erreicht werden, dass die inhaltlich identischen Initiativen betreffend „Schutz vor Passivrauchen“ gleichzeitig den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Nicht zuletzt steht eine gesamtschweizerische Lösung in Aussicht, wodurch Leitlinien für die weitere Entwicklung in den einzelnen Kantonen gesetzt werden könnten.

Der Regierungsrat beantragt, ihm die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ zur Berichterstattung zu überweisen, nachdem der Grosse Rat die Initiative heute für rechtlich zulässig erklärt hat.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Carlo Conti Vorsteher Gesundheitsdepartement Telefon +41 (0)61 267 95 21