Der Regierungsrat lehnt die Mietwohnschutzinitiative vollumfänglich ab
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsart lehnt die Mietwohnschutzinitiative ab und empfiehlt dem Grossen Rat dem Volk die Initiative sofort und ohne Empfehlung sowie ohne Gegenvorschlag vorzulegen. Der Regierungsrat beurteilt die Auswirkungen der Initiative auf den kantonalen Wohnungsmarkt als sehr schädlich. Die erfolgreich eingeleiteten Massnahmen für ein vielfältiges modernes und attraktives Wohnungsangebot kämen zum Stillstand. Darunter würden vor allem auch Mittelstandsfamilien mit Kindern leiden.
Basel-Stadt hat mit einem Leerwohnungsbestand von 1,4 Prozent oder rund 1'400 leeren Wohnungen einen gut funktionierenden Wohnungsmarkt, dies im Gegensatz zu Zürich und Genf. Mit der Initiative wird aber der heutige Wohnungsbestand einzementiert. Wohnungszusammenlegungen, Dachausbauten und Totalsanierungen werden kaum mehr möglich sein. Neu ist auch die Umwandlung einer Mietwohnung in Stockwerkeigentum bewilligungspflichtig. Das Bewilligungsverfahren wird generell massiv ausgebaut. Auch für kleinste Komfortverbesserungen (Einbau eines Geschirrspülers, Ersatz alter Fenster, Heizungen etc.) wird neu eine Bewilligung benötigt.
Fehlender Wohnraum für Familien
Neben den grossmehrheitlich älteren und kleineren Wohnungen braucht Basel auch moderne, den aktuellen Standards genügende Wohnangebote. Basel-Stadt mangelt es nicht an kleinen und auch nicht an günstigen Wohnungen, sondern vor allem an grösseren Wohnungen mit modernen Standards – Wohnungen, die von Familien des Mittelstandes gesucht werden. Familien könnten mit der neuen Regelung noch mehr Schwierigkeiten haben, Wohnungen zu finden, die ihrem Platzbedarf entsprechen.
Es wird weiterhin genügend günstiger Wohnraum zur Verfügung stehen. Die kontinuierliche Alterung des renovierten Wohnungsbestandes lässt über die Jahre immer wieder günstigen Wohnraum entstehen. Die teureren Neubauten von heute sind die günstigen Altbauten von morgen.
Die Initiative läuft auch den energiepolitischen Zielsetzungen des Kantons zuwider. Bei den älteren Gebäuden bestehen grosse Energiesparmöglichkeiten. Sanierungen sind nicht nur gut für das Klima, sie tragen auch bei zur Senkung der Heizkosten der Mieterinnen und Mieter. Die Initiative verhindert ferner, dass mehr altersgerechte und hindernisfreie Wohnangebote geschaffen werden können.
Sanierungsstau
Generell werden die Renovationsarbeiten und -kosten auf spätere Generationen verschoben, da kostendeckende und angemessene Rendite sichernde Sanierungen nicht mehr gewährleistet sind. Eine Verwahrlosung von Gebäuden oder gar Quartierteilen ist nicht auszuschliessen. Ein Wohnumfeld würde entstehen, in dem sich die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr wohl fühlen würden. Renovationen und Umbauarbeiten können für Mieterinnen und Mieter unangenehm sein. Das geltende Recht sieht aber einen ausreichenden Schutz vor ungerechtfertigten Mietzinserhöhungen vor. Wird nicht mehr renoviert, hat dies auch Auswirkungen auf das Gewerbe. Die fehlenden Investitionen werden sich negativ auf die Aufträge von Baufirmen, Malergeschäften, Sanitärbetrieben etc. auswirken.
Die Initiative hätte auch einen massiven Ausbau der Bürokratie zur Folge. Die kantonale Verwaltung müsste personell erheblich aufgestockt werden, was zu einer entsprechenden Erhöhung der Staatsausgaben führen würde.
Die Initiative hängt wie ein Damoklesschwert über dem Wohnungsmarkt des Kantons Basel-Stadt. Der Regierungsrat befürchtet eine lähmende Wirkung auf Eigentümerinnen und Eigentümer sowie auf die Stadtentwicklung. Da die Initiative den Interessen des Kantons diametral zuwiderläuft, ist die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages nach Auffassung des Regierungsrates nicht sinnvoll. Um möglichst bald Klarheit zu schaffen, empfiehlt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Initiative ohne Verzögerung, d. h. ohne Empfehlung und ohne Gegenvorschlag sofort dem Volk vorzulegen.
Der vollständige Bericht kann ab sofort auf www.grosserrat.bs.ch/geschaefte_dokumente/grossratsversand/ heruntergeladen werden.