Die hochspezialisierte Medizin soll unter den Kantonen koordiniert werden
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Kanton Basel-Stadt soll der „Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierten Medizin (IVHSM)“ beitreten. Damit werden die politischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen dass künftig in ausgewählten Bereichen der hochspezialisierten Medizin eine gesamtschweizerische Planung und Aufgabenteilung durch die Kantone realisiert werden kann. Durch den Beitritt wird die Versorgung der Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt mit Leistungen der hochspezialisierten Medizin auch in Zukunft wirtschaftlich und qualitativ hochstehend sichergestellt. Zudem ist die Beteiligung des Universitätsspitals Basel an der Kooperation und Konzentration der Aufgaben unter den Universitätsspitälern gewährleistet. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat den entsprechenden Bericht zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Die Regierung des Kantons Basel-Stadt genehmigte den Ratschlag „Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) und leitete ihn an den Grossen Rat weiter. Mit dieser Vereinbarung koordinieren die Kantone die hochspezialisierte Medizin gesamtschweizerisch. Für die hochspezialisierte Medizin soll es damit in Zukunft statt 26 kantonale Planungen lediglich noch eine einzige, von allen Kantonen getragene Planung geben. Künftig sollen demnach nationale Kompetenzzentren mit qualifizierten Teams für bestimmte in einem Kriterienkatalog definierte medizinische Leistungen entstehen. Die Ratifizierung des Konkordats durch die Kantone soll Ende November abgeschlossen sein, damit das Konkordat ab Januar 2009 in Kraft treten kann.
Aufgrund der von der Bundesversammlung im Dezember 2007 beschlossenen Änderung der Vorschriften des KVG über die Spitalfinanzierung (Artikel 39 KVG) sind die Kantone im Bereich der hochspezialisierten Medizin zu einer gemeinsamen gesamtschweizerischen Planung verpflichtet. Für den Fall, dass die Kantone dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nachkommen sollten, ist vorgesehen, die entsprechende Planung dem Bundesrat zu übertragen.
Ein erster Versuch einer „Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM)“ scheiterte 2005, weil der Regierungsrat des Kantons Zürich im Juli 2005 entschieden hatte, das Vertragswerk nicht ratifizieren zu lassen. Dies zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits eine Mehrheit der Kantonsparlamente der Ratifikation zugestimmt hatten. Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) beschloss in der Folge im Mai 2007 auch aufgrund zweier inzwischen neu vorliegender Gutachten der Kantone Zürich und Basel-Stadt/Bern, die Koordinationsarbeiten weiter zu führen. Im März dieses Jahres schliesslich wurde der entsprechende Entwurf einer neuen interkantonalen Vereinbarung an einer ausserordentlichen Plenarversammlung der GDK verabschiedet.
Gemäss der neuen Vereinbarung wählen die Mitglieder der GDK ein Beschluss-Organ (HSM-Beschlussorgan), dem der Vollzug der Vereinbarung obliegt. Dieses Organ seinerseits setzt ein Fachorgan sowie ein Projekt-Sekretariat ein. Die Kantone treten somit einen Teil ihrer Planungshoheit über die Gesundheitsversorgung an die GDK ab. Das Konkordat kann in Kraft treten, wenn 17 Kantone einschliesslich der Kantone mit Universitätsspital (Zürich, Bern, Basel-Stadt, Waadt und Genf) beigetreten sind. Der Beitritt eines Kantons zur IVHSM hat letztlich keine Änderungen bei den Regeln für die Finanzierung der hochspezialisierten Medizin zur Folge.
Mit dem Beitritt zur IVHSM gibt also auch der Kanton Basel-Stadt seine Planungshoheit in gewissen Bereichen der hochspezialisierten Medizin zu Gunsten einer Planung auf interkantonaler Ebene ab. Mit diesem Schritt wird andererseits die Versorgung der Bevölkerung von Basel-Stadt mit Leistungen dieser Medizin auch künftig wirtschaftlich und qualitativ hochstehend erbracht. Zudem ist die Beteiligung des Universitätsspitals Basel an der Kooperation und Konzentration der Aufgaben unter den Universitäts- und Kantonsspitälern gewährleistet. Im Gegenzug anerkennen die anderen Kantone das Universitätsspital Basel als Erbringerin jener hochspezialisierten Leistungen, die ihr von der gemeinsamen Planung zugewiesen werden.
Die Vereinbarung enthält als wichtiges Element einen Kriterienkatalog, der besagt, ob eine bei einer medizinischen Leistung, einem Bereich oder einer Einrichtung Koordinations- respektive Konzentrationsbedarf besteht. Auf eine starre Definition der hochspezialisierten Medizin kann deshalb verzichtet werden. Festzustellen ist indes, dass diese Medizinbereiche verschiedene Leistungen umfassen, die gekennzeichnet sind durch Seltenheit, durch hohes Innovationspotential, durch grossen personellen oder technischen Aufwand sowie durch komplexe Behandlungsverfahren und durch hohe Behandlungs- einschliesslich Diagnosekosten.
Die Bereiche der hochspezialisierten Medizin sollen in einer dynamischen, das heisst bei Bedarf abänderbaren Liste aufgeführt werden. Dabei obliegt es dem Fachorgan zu prüfen, ob medizinische Leistungen durch die Vereinbarung erfasst werden. Anschliessend wäre in einem solchen Fall dem Beschlussorgan entsprechende Anträge zu unterbreiten.