Einbezug der Wohngenossenschaften in die Förderung des Stadtwohnens
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Wohngenossenschaften sollen verstärkt unterstützt werden einen Beitrag zur Förderung des Stadtwohnens zu leisten. Der Kanton hat ein Anreizmodell für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorgestellt und mögliche Areale definiert die für den genossenschaftlichen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können. Dies hält der Regierungsrat in der Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen fest.
Wohngenossenschaften machen einen bedeutenden Anteil an der bestehenden Bausubstanz des Kantons Basel-Stadt aus und erfüllen eine wichtige Funktion für die Wohnpolitik. Da ihre Bauten vielfach auf Baurechtsparzellen des Kantons erstellt sind, sollen auch sie einen Beitrag zur Erneuerung des Wohnraums leisten.
Unter dem Titel „Partnerschaftlicher Baurechtsvertrag PLUS“ hat der Kanton ein Anreizmodell für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorgestellt. Erstens sieht das Anreizmodell einen anfänglich reduzierten und gestaffelten Baurechtszins vor, der den Genossenschaften in der mit dem höchsten finanziellen Risiko behafteten Anfangsphase entgegenkommt. Zweitens soll die Heimfallentschädigung bei Vertragsbeginn konkret festgelegt werden, damit der Träger eines gemeinnützigen Wohnungsbaus diese bereits bei Vertragsabschluss kennt. Zudem werden Rückstellungen getätigt und in einen Fonds einfliessen. Durch den Fonds stehen den Genossenschaften genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, um notwendige langfristige Investitionen wie Um- und Ausbauten oder Neubauten zu realisieren. Schliesslich sieht das Anreizmodell wohnpolitische Auflagen durch den Kanton vor, die gewährleisten, dass seine Anliegen gemäss Politikschwerpunkt Stadtwohnen erfüllt werden. In Ergänzung zum Anreizmodell hat der Regierungsrat mehrere Areale definiert, die für den genossenschaftlichen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können.
Eine Delegation des Regierungsrats führt mit Vertretern der Genossenschaften bereits seit einiger Zeit Gespräche über deren verstärkten Einbezug in die Ziele des Politikschwerpunkts Stadtwohnen. Dabei hat der Kanton das hier vorgestellt Anreizmodell und mögliche Areale für genossenschaftlichen Wohnungsbau definiert. Die Genossenschaften haben ihrerseits zugesichert, neue Strukturen zu prüfen, um bei anstehenden Projekten als kompetente Partner des Kantons mitwirken zu können.
Mit der Beantwortung der beiden Anzüge „Jörg Vitelli betreffend genossenschaftlichen Wohnungsbau auf dem Areal Hegenheimerstrasse 139“ und „Christine Keller betreffend verstärkten Miteinbezug der Wohnbaugenossenschaften bei der Erstellung neuer und grösserer Wohneinheiten“ beantragt der Regierungsrat Basel-Stadt dem Grossen Rat, die Anzüge als erledigt abzuschreiben.