Einführung des Case Managements bei Krankheit und Unfall von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat entschieden das Case Management bei längerer krankheits- oder unfallbedingter Absenz von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung einzuführen. Nach der erfolgreichen zweijährigen Pilotphase wird das Case Management ab 1. Januar 2009 gestaffelt über drei Jahre in der ganzen Verwaltung angeboten.
Mit dem Case Management wird Mitarbeitenden in einer schwierigen gesundheitlichen Situation eine Reintegrationsunterstützung angeboten, die den Weg zurück in die berufliche Tätigkeit ebnen soll. Das Unterstützungsangebot wird durch speziell ausgebildete Case Managerinnen und Manager geleistet. Diese werden über jede Absenz, die länger als zwei Wochen dauert, informiert.
Das Case Management wird nach einer erfolgreichen zweijährigen Pilotphase ab 1. Januar 2009, gestaffelt über drei Jahre, in der ganzen Verwaltung eingeführt.
Mit der flächendeckenden Einführung will der Regierungsrat als verantwortlicher Arbeitgeber seinen Beitrag zur Reduktion der Anzahl Invalidisierungen im Einklang mit der 5. IV-Revision leisten. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Senkung der Dauer und somit auch der Kosten der Absenzen.