Fortlaufende Kontrolle der Nutzung des ILS 34 auf dem EuroAirport
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Hans-Peter Wessels SP) -- Die Benutzung des im Dezember 2007 installierten Instrumentenlandesystems für Landungen auf der Piste 34 des EuroAirport (ILS 34) wird wie vorgesehen regelmässig überwacht. Das im Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Nutzungsbedingungen des ILS 34 festgelegte Beobachtungs- und Berichterstattungskonzept erlaubt eine systematische jährliche Beurteilung des Anteils der Südlandungen. Zusammen mit dem Lärmmesssystem des Flughafens können so die Auswirkungen des ILS 34 erfasst und – auch im Vergleich zur Situation vor Einführung des ILS 34 – analysiert werden. Damit ist es dem Regierungsrat möglich rechtzeitig zu reagieren sollte der Betrieb des ILS 34 ausserhalb der festgelegten Nutzungsbedingungen erfolgen. Dies schreibt der Regierungsrat in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses zum ILS 34 auf dem EuroAirport.
In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss zum Monitoring des Fluglärms vor und nach der Einführung des ILS 34 erinnert der Regierungsrat daran, dass das ILS 34 als Massnahme zur lärmmässigen Optimierung des Flugbetriebs am EuroAirport bereits vor zehn Jahren im Zusammenhang mit dem Investitionsbeitrag an den Flughafenausbau gefordert worden war. Der Regierungsrat hat die Installation des ILS 34 schliesslich nach längeren Diskussionen mit den zuständigen Stellen in Frankreich wegen der Sicherheitsvorteile gegenüber dem bisherigen Sichtanflugverfahren und als Beitrag zu einer insgesamt ausgewogenen Belastungssituation rund um den EuroAirport akzeptiert. Dabei hat er stets verlangt, dass das ILS 34 nur als Ersatz der Sichtanflüge von Süden bei starkem Nordwind dient und das etablierte Pistensystem am EuroAirport mit der Hauptlanderichtung von Norden nicht grundsätzlich verändert wird. Unter diesen Voraus¬setzungen verringert das ILS 34 die Lärmbelastungen in den südlichen Gebieten im Flughafennahbereich.
Um die restriktive Nutzung des ILS 34 sicherzustellen, wurden die Bedingungen für die Nutzung des ILS 34 im Februar 2006 in einer Vereinbarung zwischen den Zivilluftfahrtbehörden Frankreichs (DGAC) und der Schweiz (BAZL) formell festgelegt. Darin wird festgehalten, dass die Piste 34 nicht benutzt werden darf, sobald und solange die massgebenden Voraussetzungen für Landungen auf Piste 16 erfüllt sind. Insbesondere darf das ILS 34 erst dann in Betrieb genommen werden, wenn die durchschnittliche Rückenwindkomponente von Nord 5 Knoten übersteigt. Ab diesem Wert treten oftmals kurzzeitige Windstösse und Böen auf, die eine Geschwindigkeit von 10 Knoten erreichen können, womit der nach internationalen Sicherheitsnormen für Landungen noch zugelassene Rückwind überschritten wird.
Das Abkommen zwischen BAZL und DGAC sieht ferner eine jährliche gemeinsame Überprüfung der Entwicklung des Südlandeanteils vor mit Berichterstattung auch an die für Umweltbelange am EuroAirport zuständigen Gremien wie auf Schweizer Seite die Fluglärmkommission. Liegt der Südlandeanteil im Jahresmittel über 8 Prozent, erfolgt eine vertiefte Analyse der Gründe. Liegt er über 10 Prozent, nehmen die beiden Luftfahrtbehörden Konsultationen auf mit dem Ziel, Massnahmen zu treffen, um die prozentuale Nutzung der Piste 34 wieder unter die 10 Prozent-Marke zu bringen. Die Bewertung der Auswirkungen des ILS 34 muss über die Bewegungsstatistik hinaus auch die effektiv entstehenden Lärmimmissionen berücksichtigen. Um diese zu erfassen, hat der EuroAirport sein Lärmmesssystem (CIEMAS) schon vor dem Start des ILS 34 so ausgelegt, dass die Lärmimmissionen in den vom ILS 34-Anflug betroffenen Gebieten erfasst werden können. Mit dem Netz von neuen und bestehenden Messstationen entlang des ILS 34-Anflugs (Binningen, Basel-Neubad, Allschwil, Neuwiller) können so Daten erhoben werden, die einen Vergleich der Lärmsituation vor und nach der Einführung des ILS 34 zulassen.
Für den Regierungsrat ist klar, dass die vereinbarten Nutzungsregeln für das ILS 34 eingehalten werden müssen. Gestützt auf das vereinbarte Monitoring sowie die regelmässigen Statistiken und Fluglärmdaten des Flughafens wird er daher den Betrieb des ILS 34 genau verfolgen. Mit den festgelegten Kontroll- und Informationsmechanismen ist es ihm dabei möglich, die Entwicklung zeitnah zu beurteilen und im gegebenen Fall bei den französischen Stellen oder beim Bund zu intervenieren.
Im Hinblick auf die aktuelle Situation stellt der Regierungsrat fest, dass die vorgesehenen Mechanismen greifen. So kann anhand der verfügbaren Daten festgestellt werden, dass die aktuelle Anzahl an Südlandungen mit ILS 34 durch die vorherrschenden Nordwindbedingungen begründet ist. Die Südlandequoten von 12 bis 17 Prozent im Monatsdurchschnitt zwischen März und Mai 2008 entsprechen den Erfahrungswerten der vergangen Jahre mit Südlandeanteilen in den Frühjahrsmonaten von 20 Prozent und mehr. Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung kann daher noch nicht geschlossen werden, dass das ILS 34 nicht entsprechend den vorgesehenen Bedingungen genutzt wird.
Der Regierungsrat ist sich aber bewusst, dass mit der Einführung des ILS 34 für die Flughafenanwohnerschaft eine Situation entstanden ist, die spezielle Aufmerksamkeit hervorruft. Dies insbesondere in jenen Gebieten, die neu überflogen werden. Der Regierungsrat hat daher Verständnis für die Vielzahl an Reklamationen zum Betrieb des ILS 34. Er begrüsst es deswegen auch, dass das BAZL bereits jetzt eine vertiefte Lagebeurteilung vorgenommen hat. Im Übrigen ist es die Erwartung des Regierungsrats, dass der Flughafen wie vereinbart möglichst transparent über die Entwicklung bei der Nutzung des ILS 34 informiert.
Hinweise
Medienmitteilung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 23. Februar 2006
Informationen zum ILS 34 auf der Homepage des EuroAirport
Abkommen vom 10. Februar 2006 über die Pistennutzungsbedingungen und die Kontrolle der Massnahmen zur Minderung der Umwelt-Auswirkungen des Betriebes eines ILS auf Piste 34 des Flughafens Basel-Mulhouse