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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat . . .

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Tobit Schäfer, SP) betreffend "Verbesserung des Bewilligungsverfahrens für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund" als erledigt abzuschreiben. Die Anliegen des Vorstosses werden vom Regierungsrat unterstützt. Bereits heute ist die Allmendverwaltung als Leitbehörde eingesetzt und grundsätzliche Ansprechpartnerin für Bewilligungen. Im Zusammenhang mit der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation wird diese Rolle als Leitbehörde noch besser verankert. Gemäss dem vorhandenen Konzept wird die Allmendverwaltung alle mit der Allmendnutzung direkt zusammenhängenden Bewilligungen - gestützt auf die Stellungnahmen der verschiedenen involvierten Amtsstellen - in einem Gesamtentscheid erteilen und eröffnen. Ab Anfang 2009 können Veranstalter via Internetplattform direkt ihre Veranstaltungen eingeben. Der Status der Auftragsbearbeitung wird jederzeit abrufbar sein. Sämtliche Korrespondenz erfolgt über die Allmendverwaltung als Leitbehörde. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 8. August 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Marc Keller, Informationsbeauftragter, Baudepartement, Tel. 061 267 42 51)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jürg Merz, SP) betreffend "Schaffung bikantonale Fachstelle für psychiatrische Rehabilitation" und einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Heidi Hügli, SP) betreffend "frühzeitiger, umfassender und auf Wiederintegration hinführender Begleitung psychisch erkrankter Menschen" als erledigt abzuschreiben. Das Schaffen von Anreizen für Arbeitgeber, um psychisch erkrankten Menschen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, ist durch die Einführung der 5. IVG-Revision schweizweit gewährleistet. Viele der in den beiden Vorstössen aufgeworfenen Fragen werden zudem im Rahmen des im Januar 2006 gestarteten Projektes "Parallele Überprüfung der Strukturen und Angebote im staatlichen und staatlich subventionierten Psychiatriebereich" vertieft behandelt. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 8. August 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Guido Speck, Bereichsleiter Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beatrice Alder Finzen, SP) betreffend "Verknüpfung von Auflagen bezüglich der Verpflegung zur Behandlung auch Schwererkrankter bei der Erteilung der Bewilligung zur Ausübung der ärztlichen, psychiatrischen Praxis" als erledigt abzuschreiben. Im Kanton Basel-Stadt gibt es genügend psychiatrische Behandlungsplätze sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung bestimmter Patientengruppen zu verpflichten, ist aus Gründen der Wirtschaftsfreiheit sowie wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht möglich. Zurzeit ist eine vertiefte Überprüfung der staatlichen psychiatrischen Strukturen im Gang, in deren Rahmen, wo nötig, Optimierungsvorschläge ausgearbeitet werden. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 8. August 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Eric Odenheimer, Stv. Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 32)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Gabi Mächler, SP) für „einen fallzahlbezogenen Stellenplan der Sozialhilfe“ als erledigt abzuschreiben. Nach einem massiven Anstieg der Fallzahlen bis 2005 konnte im vergangenen Jahr 2007 zum ersten Mal wieder ein substanzieller Rückgang der Fallzahlen beobachtet werden. Der Personalaufwand liegt pro Fall inzwischen im Sechsjahresvergleich auch inflationsbereinigt auf einem Höchststand. Ein Benchmark von 12 Schweizer Städten bestätigt, dass Basel beim Personalbestand gute Werte erzielt und durchwegs im guten mittleren Bereich liegt. Die situative Personalanpassung an die Entwicklung bei den Fallzahlen der Sozialhilfe ist bereits heute Realität. Der Regierungsrat versteht aber die Besorgnis der Anzugstellerin und wird deshalb Grundsätze für die Relation von Personalaufwand und Zahlfälle festlegen. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 8. August 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Rolf Schürmann, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 51)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Rockförderverein der Region Basel für das Jahr 2008 einen Beitrag in der Höhe von 300'000 Franken und für die Jahre 2009 - 2011 eine jährliche Steigerung von 30'000 Franken zu bewilligen. Die Subventionshöhe im Jahre 2011 beträgt somit 390'000 Franken. Mit dem entsprechenden Subventionsvertrag und der gemeinsamen Leistungsvereinbarung Basel-Stadt/Basel-Landschaft wird der RFV als Kompetenzzentrum und als von den beiden Kulturabteilungen delegierte Förderinstanz im Bereich Populärmusik definiert. Dies auf der Grundlage seiner ausgewiesenen bisherigen Leistungen, seiner breiten Akzeptanz und Anerkennung in allen relevanten Musik-Szenen und in seiner Bereitschaft, die Weiterleitung der Fördermittel mit professioneller Kompetenz und Transparenz zu gewährleisten. (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat die Vorlage (Ratschlag) betreffend Jahresbericht 2007 der REDAG Regionale Entsorgung Dreiländereck AG zur Genehmigung überwiesen.
  • die Kursgeldverordnung für kantonale Berufsfachschulen dem neuen Berufsbildungsgesetz angepasst. Dieses legt für die Berufsbildung neue Finanzierungsmodalitäten fest. Die Kantone erhalten für ihre Aufwändungen im Berufsbildungsbereich keine Subventionen mehr, sondern werden durch Bundesgelder in Form von Pauschalen unterstützt. Mit der in der in der neuen Kursgeldverordnung festgelegten Flexibilisierung können nun gewisse Kurse kostendeckend angeboten werden. Andererseits kann der Kanton der gesetzlichen Pflicht, berufliche Weiterbildung zu fördern, durch die Subventionierung gewisser Kurse nachkommen. Die Unterscheidung in Kursgelder für Lernende mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt und für auswärtige Lernende wird aufgehoben. Bei kostendeckenden Kursgeldern ist diese Unterscheidung nicht mehr gerechtfertigt. Bei subventionierten Kursen sollen die Defizite bei auswärtigen Lernenden von den Wohnsitzkantonen auf der Grundlage von interkantonalen Vereinbarungen abgegolten werden. Insgesamt wird sich die revidierte Kursgeldverordnung positiv auf die Rechnung des Kantons Basel-Stadt auswirken. Sie wird auf Beginn des Schuljahres 2008/2009 wirksam. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • die Verordnung über die Ausübung nicht-ärztlicher Medizinalberufe dem neuen Reglement der Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz angepasst. Der Kanton Basel-Stadt hat als einer der ersten Kantone die Osteopathie bereits im Jahre 1999 zugelassen. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
  • für den Wechsel der Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartements von der Schanzenstrasse 13 an die Clarastrasse 12 Ausgaben in der Höhe von 565'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Nach der Zusammenlegung der Fachstelle für Suchtfragen und der Alkohol- und Suchtberatung zur neuen Abteilung Sucht, ist der bisherige Standort übernutzt. Der neue Standort soll per Oktober 2008 eröffnet werden.
  • die Schwangerschaftsberatungsstelle der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel bis auf weiteres als Informations- und Beratungsstelle für pränatale Untersuchungen bezeichnet. Dies gemäss dem 2007 in Kraft gesetzten Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen. Nach Inkrafttreten der KVG-Revision betreffend die Spitalfinanzierung per 1. Januar 2009 wird zu prüfen sein, ob diese Aufgabe weiterhin bei der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel verbleibt oder ob eine andere Lösung angestrebt wird. Die neue Aufgabe dürfte weder finanziell noch personell ins Gewicht fallende Konsequenzen haben. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
  • anstelle des zurückgetretenen Roland Hirt auf Vorschlag der FDP Basel-Stadt für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2009 als Mitglied der Inspektion der Kleinklassen gewählt:
    • Christoph Seibert
  • 74 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt. Sie müssen noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden.
  • 65 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.