Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem . . .
- für die sicherheitsrelevante Anpassung des Gleisabstandes der Tramgleise in der St. Johanns-Vorstadt dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 1,1 Millionen Franken beantragt. Das Gleis in Fahrtrichtung Schifflände wird zwischen den Liegenschaften Nr. 7 und 27 auf einer Länge von 130 Metern ausgetauscht und die Gleisachse um ca. 18 Zentimeter verschoben. Nur in diesem kurzen Abschnitt wird auch der Trottoirrand angepasst. Im Rahmen der Detailprojektierung wird angestrebt, die Anwohnerparkplätze zu erhalten und mittels Parkierung auf dem Trottoir zu realisieren. Das Angebot an Velo-/Mofastellflächen wird verbessert. Bestehende Felder für Güteranschlag werden nicht mehr markiert, wo es die Platzverhältnisse erlauben, soll der Güterumschlag auf dem Trottoir aber weiterhin zugelassen werden. Notwendig ist dieses Vorhaben, weil in den kommenden Jahren die BLT für den Einsatz auf der Tramlinie 11 neue 2,3 Meter breite Tramfahrzeuge des Typs Tango beschafft. Die neuen Trams sind, wie bereits die Trams des Typs Combino der BVB, 10 Zentimeter breiter als die bisher auf der Linie 11 eingesetzten Tramkompositionen. Diese breiteren Trams können im nun anzupassenden Abschnitt aus Sicherheitsgründen kein anderes Tram kreuzen. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 28.11.2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. Die Gleisanpassung soll 2009 vorgenommen werden. (Auskunft: Martin Häfliger, akad. Mitarbeiter Öffentlicher Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 40 18) 40 18)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Andreas Burckhardt, LDP) betreffend "die Verbesserung des Basler Schulsystems" als erledigt abzuschreiben. Die Optimierung der Bildungswege an den Volksschulen, die Verbesserung der Bildungsqualität und der Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen und die Integration des baselstädtischen Schulsystems in den entstehenden nationalen und regionalen Bildungsraum gehört zu den Schwerpunkten der Politikplanung des Regierungsrates. Die begründete Forderung des Anzugstellenden nach einer besseren Koordination der Bildungswege mit den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn sowie nach einer Reduktion der im heutigen baselstädtischen System hohen Zahl an Schul- und Klassenwechseln sollen im Rahmen des Aufbaus des Bildungsraums Nordwestschweiz erfüllt werden. Die Frage nach der Einrichtung eines Qualitätssystems für die Schulen beantwortet das per 1. Januar 2006 erlassene "Kantonale Rahmenkonzept Qualitätsmanagement an den Schulen des Kantons Basel-Stadt". Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 28.11.2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 53 30)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Anita Lachenmeier, Grünes Bündnis) betreffend "Einführung eines Faches Religion und Kultur" als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat setzt auf den Deutschschweizer Volksschullehrplan, welcher ab 2012 in den Kantonen umgesetzt wird und welcher voraussichtlich einen Fachbereich vorsehen wird, welcher die im Anzug geforderten Themen umfasst. Eine Beschleunigung dieser Entwicklung durch ein kantonales Projekt drängt sich aber aus verschiedenen Gründen nicht auf, es würde auch sehr viele Kräfte bündeln. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 28.11.2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Brigitta Gerber, Grünes Bündnis) betreffend "Einführung eines Sozialabgabeschecks, ein Abrechnungssystem analog dem Cheque emploi im Kanton Wadt oder dem Cheque social im Kanton Genf" sowie einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Mustafa Atici, SP) betreffend "Abgabepauschalisierung bei Kleinstverdiensten" als erledigt abzuschreiben. Den Anliegen in diesen beiden Vorstössen wird bereits im Rahmen der Möglichkeiten entsprochen. Mit dem "Vereinfachten Abrechnungsverfahren gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit" wird der administrative Aufwand auf das absolute Minimum reduziert. Dazu stellt der Verein Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen (ZAS) im Kanton Basel-Stadt Arbeitgebenden ein zentrales Abrechnungsmodell für alle Sozialversicherungsbeiträge zur Verfügung. Auf Wunsch kann auch die ganze Lohnzahlung über die ZAS abgewickelt werden. Für weitere einfache Abrechnungsverfahren besteht momentan kein Bedarf. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 28.11.2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Antonina Stoll, Leiterin Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Tel. 061 267 87 78)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Sabine Suter, SP) betreffend "Wählbarkeit der Inspektionsmitglieder Paragraf 83b und die Möglichkeit einer Abwahl von Inspektionsmitgliedern bei Nichterfüllung ihrer Pflichten" als erledigt abzuschreiben. Die Stimmbürger haben in der Abstimmung vom 1. Juni 2008 einer Gesetzesanpassung zugestimmt. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 28.11.2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 53 30)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Noëmi Sibold, SP) betreffend "Aufbau eines Kompetenzzentrums für die Begleitforschung zu den Life Sciences" als erledigt abzuschreiben. In ihrer Strategie für die Jahre 2007 - 2013 betont die Universität Basel, dass die ethische Risiko- und Begleitforschung als Teil des Prinzips "Translational Reserch" - die Förderung der Grundlagenforschung an der Schnittstelle zur angewandten Forschung durch konsequente Vernetzung zwischen den verwandten wissenschaftlichen Disziplinen - insbesondere für den Bereich Life Sciences gilt. Ein konkreter Schritt in diese Richtung ist die im Frühjahr beschlossene Einrichtung einer gemeinsamen Professur für Bioethik der Universität Basel und der ETH Zürich. An der Fachhochschule Nordwestschweiz sind im Nanoforschungsbereich Risikoabschätzung und die Gefahr toxikologischer Folgen von Entwicklungen bereits heute Gegenstand regelmässiger Untersuchungen. Hingegen bezweifeln sowohl die Universität Basel wie auch die FHNW, dass mit der Bildung eines Kompetenzforschungszentrums dem Anliegen der Anzugsstellenden am effizientesten Rechnung getragen werden kann. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
- im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über die Familienzulagen eine neue Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt erlassen und gleichzeitig die bisherige Verordnung über die Ausrichtung von Kinder- und Unterhaltszulagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Basel-Stadt aufgehoben. Die neue Unterhaltszulagenverordnung tritt wie das Familienzulagengesetz des Bundes per 1. Januar 2009 in Kraft. Die Unterhaltszulage bleibt im Wesentlichen an dieselben Voraussetzungen wie heute geknüpft und setzt regelmässig einen Anspruch auf Familienzulagen voraus. Aufgrund der neuen Familienzulagenordnung des Bundes ergeben sich jedoch auch bei der Unterhaltszulage Änderungen in der Anspruchsberechtigung. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
- die Verordnung betreffend Richterentschädigungen angepasst. Neu besteht die Möglichkeit, dass die nebenamtlichen Richterinnen und Richter ausnahmsweise eine zusätzliche Entschädigung für die Vorbereitung der Sitzung erhalten, wenn die Vorbereitung sehr aufwändig oder komplex ist und somit einen unverhältnismässig grossen Zeitaufwand bedeutet. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- in der Vernehmlassung zum geplanten Sicherheitskontrollgesetz begrüsst, dass mit der neuen Vorlage auf die Schaffung der ursprünglich geplanten Agentur verzichtet wurde und dass der Bereich Motorfahrzeuge und Sportboote im bisherigen Rahmen in der kantonalen Zuständigkeit bleiben soll. Zu einzelnen Artikel wurden Verbesserungsvorschläge angebracht. (Auskunft: Claudius Gelzer, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 94 38)
- in der Vernehmlassung zum vorgesehenen Konkordat über die Sicherheitsunternehmen begrüsst, dass damit eine Vereinheitlichung der Zulassungsvorschriften erfolgt und diese Gelegenheit benutzt wird, die Qualität der Sicherheitsbranche zu erhöhen. Zu einzelnen Artikel wurden Verbesserungsvorschläge angebracht. (Auskunft: Stefan Baumann, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 53 68)
- den Voranschlag der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt für das Geschäftsjahr 2009 genehmigt. (Auskunft: Dr. Peter Blumer, Direktor Gebäudeversicherung Basel-Stadt, Tel. 061 205 30 00)
- die Ordnung betreffend Strassen- und Kanalisationsbeiträge sowie Gebühren für die Ableitung von Abwasser der Gemeinde Riehen genehmigt.
- die in allen Informationsebenen erneuerte amtliche Vermessung der Gemeinde Riehen, die vom 11. August bis zum 10. September 2008 öffentlich aufgelegt worden ist, genehmigt.
- für die Amtsperiode 2009 - 2014 werden als kantonale Fachrichter der eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 7, gewählt:
- Jürg Toffol, dipl. Architekt ETH/SIA
- Karin Schoch, dipl. Architektin ETH
- Daniel Küpfer, dipl. Bauingenieur ETH