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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem Grossen Rat beantragt, für das NATUR Festival für die Jahre 2009 – 2011 einen jährlichen Beitrag von 150'000 Franken zu bewilligen. Das NATUR Festival zeigt auf unterhaltsame und spannende Art konkrete Lösungsmöglichkeiten, fördert das Verantwortungsbewusstsein und ermöglicht den gesellschaftlichen Dialog über die Verbindung von Naturschutz und nachhaltiger Naturnutzung. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Montagmorgen, 5. Januar 2009, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Urs Leugger, Stadtgärtnerei, Baudepartement, Tel. 061 267 67 40)

  • der Medizinischen Gesellschaft Basel für den Betrieb der Medizinischen Notrufzentrale (MNZ) für das Jahr 2009 einen Beitrag in der Höhe von 80'000 Franken bewilligt. Die 1965 gegründete MNZ organisiert den Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte und bedient während 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr die zentrale Notfallnummer 061 261 15 15, welche den anrufenden Personen in gesundheitlichen Notfällen je nach Situation direkt Ratschläge erteilt oder die erforderliche Nothilfe vermittelt. 12 speziell dafür ausgebildete Krankenschwestern und –pfleger triagieren die eingehenden Telefonate. (Auskunft: Thomas von Allmen, Bereich Gesundheitsverordnung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)

  • dem Verein „Begleitete Besuchstage Basel-Stadt“ zur Führung der Begleiteten Besuchstage (BBT) für die Jahre 2009 – 2011 einen Betriebskostenbeitrag in der Höhe von jährlich 60'000 Franken bewilligt. An zwei Halbtagen pro Monat kann der sorgeberechtigte Elternteil das Kind zu den BBT bringen, wo es der nicht sorgeberechtigte Elternteil besucht. Anwesend sind dabei auch drei Fachpersonen aus den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie oder Psychiatrie. BBT sind ein vorübergehend zu nutzendes Angebot. (Auskunft: Dr. Erika Arnold, Leiterin Vormundschaftsbehörde, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 04)

  • dem Verein „Männerbüro Region Basel“ für die Jahre 2009 und 2010 einen jährlichen Beitrag von 32'000 Franken bewilligt. Die Institution ist eine Beratungsstelle, die Männern in schwierigen Lebenssituationen telefonisch berät und Situationsabklärungen vornimmt. Eine der Kerntätigkeiten ist die Beratung von Männern im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Anita Lachenmeier-Thüring, Grünes Bündnis) betreffend Überdachung der Zollfreistrasse als erledigt abzuschreiben. Eine Überdeckung der Brücke bzw. eine Überdachung der Zollfreistrasse ist nach dem geltenden Staatsvertrag nicht möglich. Eine Vertragsänderung wird sowohl vom Regierungspräsidium Freiburg, wie auch von der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgelehnt. Zum zusätzlichen Schutz der Naturgebiete entlang des Flusslaufs der Wiese hat der Regierungsrat am 4. Juni 2008 eine Vorlage zur Umsetzung der unformulierten Wiese-Initiative zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Montagmorgen, 5. Januar 2009, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Rodolfo Lardi, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 11)

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Claudia Buess, SP) betreffend „Einführung eines kantonalen Vaterschaftsurlaubes“ als erledigt abzuschreiben. Der gesetzliche Spielraum für die Einführung eines kantonalen Vaterschaftsurlaubs wurde geprüft Es handelt sich bei dieser zivilrechtlichen Fragestellung um eine abschliessende Bundeskompetenz. Da der Bund mit der Regelung des Mutterschaftsurlaubes seine Kompetenz ausgeschöpft hat, können die Kantone gesetzgeberisch nicht tätig werden. Der Bundesrat hat in seiner Interpellationsantwort zur „Finanzierung des Vaterschaftsurlaubes / Kompetenzen der Kantone“ vom 27. Februar 2008 ebenfalls festgehalten, dass die Einführung eines Anspruches auf Vaterschaftsurlaub durch die Kantone in den Bereich des Arbeitnehmerschutzes fällt und daher nicht bundesrechtskonform ist. Hingegen können die Arbeitgebenden auf freiwilliger Basis weitergehende Regelungen zugunsten der Arbeitnehmenden treffen. Dies gilt auch für den Arbeitgeber Basel-Stadt, der seit Januar 2005 seinen Mitarbeitenden bei Geburt des Kindes der Partnerin sowie der Aufnahme eines Kindes in Hinblick auf eine spätere Adoption Anspruch auf bezahlten Urlaub im Umfang von fünf Tagen bietet. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Montagmorgen, 5. Januar 2009, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Tel. 061 267 85 38)

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Gülsen Oeztürk, SP) betreffend „Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Ausrichtung der Sozialhilfe bzw. Nothilfe für Personen aus dem Asylbereich“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass mit der bestehenden, praxisnah operierenden „Kantonalen Arbeitsgruppe Richtlinien“ sowie mit den engen Kontakten zwischen dem Sicherheitsdepartement, dem Wirtschafts- und Sozialdepartement und der Sozialhilfe dem Anliegen des Vorstosses in ausreichender Form Rechnung getragen wird. Die Schaffung eines zusätzlichen Gremiums würde für die Betroffenen keinen Mehrwert bringen und gleichzeitig einen Mehraufwand erzeugen. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Montagmorgen, 5. Januar 2009, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Renata Gäumann, Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 685 17 67)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Sibel Arslan, Grünes Bündnis, betreffend „Bildungsbeiträge für Personen ohne obligatorische Schul- und Berufsbildung“ dem Regierungsrat nicht zu überweisen. Das Anliegen des Nachholens des Schulabschlusses und der beruflichen Grundbildung ist bereits erfüllt. Im Bereich der Weiterbildung ist aus Sicht des Regierungsrates eine generelle Verteilung von Bildungsgutscheinen an Personen mit tiefem Einkommen nicht effizient. Viel eher sollten die begrenzten Mittel bedarfsgerecht und zielgerichtet für massgeschneiderte Lösungen eingesetzt werden. Dazu bietet die langjährige und erfolgreiche Praxis des Amts für Ausbildungsbeiträge Gewähr. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Montagmorgen, 5. Januar 2009, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Christoph Marbach, Leiter Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung, Tel. 061 267 88 35)

  • die Verordnung zum Allmendgebührengesetz bezüglich Inanspruchnahme der Allmend durch Mobilfunkantennen geändert. Neu soll bei der Bemessung der Allmendbenutzungsgebühr auf die Unterschiede der Nutzung aufgrund der Strahlenintensität abgestellt werden. Damit wird dem unterschiedlichen wirtschaftlichen Interesse an Anlagen mit verschiedener Leistung Rechnung getragen. Zudem will der Regierungsrat mit dieser Regelung Antennen mit reduzierter Sendeleistung fördern und dafür sorgen, dass die Strahlenbelastung für die gesamte Bevölkerung weiter gesenkt werden kann. Die bisherige Verordnung zum Allmendgebührengesetz schreibt vor, dass für techni¬sches Equipment von Mobilfunkanlagen zur kabellosen Kommunikation (Telefonie, Wireless LAN und dergleichen) eine Allmendbenutzungsgebühr von CHF 1'500 pro Richtstrahlantenne/Sendeeinrichtung und Jahr bezahlt werden muss. Die bisherige Gebühr stellte eine Pauschalgebühr dar, deren Höhe aufgrund des offensichtlich hohen wirtschaftlichen Interesses der Mobilfunkbetreiber auf CHF 1'500 festgelegt worden ist. Neu soll bei der Bemessung der Allmendbenutzungsgebühr auf die Unterschiede der Nutzung aufgrund der Strahlenintensität abgestellt werden. (Auskunft: Claudia Burckhardt, Stv. Departementssekretärin, Baudepartement, Tel. 061 267 91 73, bis 13.00 Uhr, Claudius Gelzer, Stv. Leiter Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 94 38, ab 14.00 Uhr)

  • im Zusammenhang mit der vom Souverän am 1. Juni 2008 gutgeheissenen Einführung von Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule die Ordnung für die Schulleitungen der Volksschule, die Ordnung für die Volksschulleitung und die Verordnung betreffend die die Tätigkeit der Schulräte der Volksschulen erlassen. Bei der Erarbeitung der drei Vorlagen wurde grosser Wert darauf gelegt, die Funktionen Volksschulleitung, Schulleitung und Schulrat voneinander abzugrenzen und die jeweiligen Aufgabenbereiche detailliert und konkret zu beschreiben. Im Weiteren hat der Regierungsrat auch die Ordnung für die Quartierleitungen des Kindergartens und die Schulhausleitungen der Primarschule in der Stadt Basel erlassen. Per 2011/12 wird die Leitungsstruktur auch auf der Primarstufe umgesetzt, die vorliegende Ordnung gilt deshalb nur noch für die kommenden zwei Jahre. (Auskunft: Pierre Felder, Stv. Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)

  • im Zusammenhang mit den revidierten Bundesgesetzen über die Berufsbildung und über die Fachhochschulen die Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau/zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF sowie die Verordnung zur diplomierten Biomedizinischen Analytikerin HF/zum diplomierten Biomedizinischen Analytiker erlassen. Die Verordnungen sind konform mit den Vorgaben des Bundes über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungslehrgängen der höheren Fachschulen sowie mit dem studiengangspezifischen Rahmenlehrplan. Gleichzeitig wurden die Rekursbedingungen in der Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF/zum diplomierten Pflegefachmann HF angepasst. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)

  • im Sinne einer Bestandeserneuerung des Hochstamm-Feldobstes die Verordnung über Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen geändert. So wird künftig für den ganzen Bestand ein zusätzlicher Beitrag von 10 Franken pro Baum ausbezahlt, wenn mindestens 20 Prozent des jeweiligen Objekts unter 15 Jahre alt ist. (Auskunft: Brigitte Meyer, Departementssekretärin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 43)

  • die Nutzungspläne/Erschliessungspläne Nr. 5653 und 5654 des Tiefbauamts betreffend Umgestaltung der Gasstrasse, inklusive der Baumfällung, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien genehmigt. Im Rahmen des Projektes Pro Volta werden die Strassen und Plätze im ganzen Gebiet neu gestaltet. Das vorliegende Projekt beinhaltet nun die Neugestaltung der Gasstrasse nach Aufhebung der dortigen Tramlinie. Im Bereich der bisherigen Parkplätze sollen beidseitig der Strasse Rabatten angelegt und insgesamt 52 Bäume gepflanzt werden. Es ist vorgesehen, die Parkbuchten vor den Rabatten anzuordnen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an das Projekt anstossenden Liegenschaften werden über den Regierungsratsbeschluss separat informiert. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)

  • für die Sanierung der Ausstellungssäle im Vischer-Bau des Museums der Kulturen Gebundene Ausgaben in der Höhe von 8,6 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 2009 – 2011 zum Vollzug freigegeben. Die Ermächtigung erfolgt für die Budgetraten 2009 ff. unter dem Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Budgetvorlage durch den Grossen Rat. (Auskunft: Bruno Chiavi, Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 56)

  • den Spitaltarif für Langzeithospitalisationen in Basler Spitäler für das Jahr 2009 auf neu 356 Franken pro Pflegetag (bisher 345 Franken) festgesetzt. Im Vergleich zu den Taxen der Pflegeheime und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Spital die ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen (Medikamente, Therapien etc.) im Tarif bereits enthalten sind, ist die teuerungsbedingte Erhöhung der Tagestaxe durchaus gerechtfertigt. (Auskunft: Thomas von Allmen, Bereich Gesundheitsverordnung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)

  • die vorzeitige Kündigung des Vertrags zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen betreffend Schulzahnpflege Riehen und Bettingen zur Kenntnis genommen. Der Vertrag kann erstmals nach Ablauf von zehn Jahren per 31. Dezember 2009 mit einer einjährigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ohne Kündigung erneuert er sich automatisch um acht Jahre. Die vorzeitige Kündigung erfolgte einvernehmlich um flexibel zu sein bei den notwendigen Strukturanpassungen und um Spielraum bei tariflichen Anpassungen zu haben. Für die Jahre 2009 bis 2011 soll die bisherige Regelung in den Grundzügen beibehalten und in einen neuen Vertrag übernommen werden. Der neue befristete Vertrag sieht eine Erhöhung des Taxpunktwertes bis Ende 2011 vor. (Auskunft: Thomas von Allmen, Bereich Gesundheitsverordnung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)

  • eine Abgeltung an die BVB für das Jahr 2009 in der Höhe von knapp 48,55 Millionen Franken genehmigt. Die mit der BVB für 2009 ausgehandelte Erhöhung der Abgeltung beinhaltet neben der Teuerung insbesondere die vom Regierungsrat beschlossenen Leistungsverbesserungen wie das Nachtnetz, die Verlängerung der Betriebszeiten auf den wichtigsten Tramlinien um eine halbe Stunde am Wochenende, die Verdichtung des Trambetriebs zwischen Eglisee und Riehen und die Verlängerung der Buslinie 38 nach Grenzach Wyhlen. (Auskunft: Martin Häfliger, Öffentlicher Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 40 18)

  • die Gesamterneuerungswahlen in die Gerichte auf das Wochenende vom 16./17. Mai 2009 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Wochenende vom 20./21. Juni 2009 statt. (Auskunft: Daniel Orsini, Leiter Abteilung Wahlen- und Abstimmungen, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 50)

  • 40 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt. Sie müssen noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden.