Mit gemeinsamen Massnahmen gegen exzessiven Alkoholkonsum von Jugendlichen
MedienmitteilungDie Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen mit gemeinsamen Massnahmen den missbräuchlichen Alkoholkonsum von Jugendlichen eindämmen und den Jugendschutz verstärken. Neben verschiedenen gesetzlichen Neureglungen stehen dabei Prävention und Beratung im Vordergrund. Vorerst bestehen bleiben soll die Alterslimite „16/18“ wonach Wein und Bier an Jugendliche ab dem 16. Altersjahr von gebrannten Wassern ab dem 18. Altersjahr abgegeben werden darf. Angestrebt wird eine regionale Lösung oder noch besser eine Bundeslösung. Weiter beschlossen die beiden Regierungen eine bikantonale Fachgruppe einzusetzen welche die Umsetzung der neuen gesetzlichen Massnahmen begleitet und das bestehende Angebot an Beratung Prävention und Betreuung in beiden Kantonen überprüft und optimiert.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen gemeinsam Massnahmen gegen den missbräuchlichen Alkoholkonsum von Jugendlichen ergreifen und den Jugendschutz verstärken. Vorgesehen sind gesetzliche Regelungen für administrative Massnahmen betreffend Bier- und Weinverkauf, für Massnahmen gegenüber alkoholisierten Jugendlichen in der Öffentlichkeit sowie das Verbot der privaten Weitergabe von Alkohol an Jugendliche, mit einer Ausnahmeregelung für Erziehungsberechtigte. Vorerst bestehen bleibt die Alterslimite „16/18“. Demnach ist der Verkauf von Wein, Bier und Apfelwein an Jugendliche ab dem 16. Altersjahr sowie von gebrannten Wassern ab dem 18. Altersjahr gestattet. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ist nach wie vor der Auffassung, dass mit der Heraufsetzung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre für den Verkauf von Bier und Alkohol der Alkoholkonsum durch Jugendliche reduziert werden kann. Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes bestärkt den Regierungsrat in dieser Haltung. Im Interesse einer übereinstimmenden Regelung mit dem Partnerkanton Basel-Stadt, wo die Heraufsetzung der Alterslimite aus pädagogischen und politischen Gründen zur Zeit nicht durchsetzbar ist, wird im Kanton Basel-Landschaft vorläufig auf die Erhöhung des Alkoholschutzalters verzichtet. Stattdessen streben beide Kantone eine einheitliche regionale Regelung oder noch besser eine Bundeslösung an.
Die beiden Kantonsregierungen haben beschlossen, ihre gemeinsamen Anstrengungen in den Bereichen der Prävention, der Beratung und der Sensibilisierung zu verstärken. Die Massnahmen zur Suchtprävention und zur Früherkennung sollen dabei gezielt erweitert und den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden, damit rechtzeitig interveniert werden kann. Zudem sollen die Aktivitäten in der Suchtprävention jugendgerecht gestaltet sowie die heute bereits vorhandenen Bezugs-, Betreuungs- und Fachpersonen noch intensiver auf die Alkoholproblematik sensibilisiert werden. Die beiden Regierungen setzen eine bikantonale, interdepartementale Fachgruppe ein, welche die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen begleitet und deren Wirksamkeit evaluiert. Das bestehende Angebot in beiden Kantonen für Prävention, Beratung und Betreuung soll überprüft und optimiert werden. Werden Lücken festgestellt, sind diese wenn immer möglich durch bikantonale Lösungen zu schliessen.
Beide Kantone werden die begleiteten und bewährten Testkäufe durch Jugendliche weiterführen und den Detailhandel in der Einführung freiwilliger, selbstbeschränkender Massnahmen unterstützen. Für beide Kantonsregierungen ist entscheidend, dass die Jugendlichen motiviert werden, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Eltern, Ausbildner und Ausbildnerinnen, Lehrkräfte und andere Personen mit pädagogischen Aufgaben ihre Vorbildfunktion verstärkt und glaubwürdig wahrnehmen.