Neue Maturitätsvorschriften
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Maturitätsvorschriften den neuen eidgenössischen Bestimmungen angepasst. Diese Vorschriften gelten erstmals für jene Schülerinnen und Schüler die im Schuljahr 2008/2009 eine 2. Klasse des Gymnasiums besuchen.
Der Bundesrat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) haben im Juni 2007 das Maturitätsanerkennungsreglement MAR 95 revidiert. Mit der Teilrevision des MAR 95 wollen Bund und EDK insbesondere die Naturwissenschaften stärken und die Maturaarbeit aufwerten.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die kantonalen Maturitätsbestimmungen entsprechend angepasst. Sie treten am 1. August 2008 in Kraft und gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2008/2009 eine 2. Gymnasialklasse besuchen. Für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die im kommenden Schuljahr in eine 3., 4. oder 5. Klasse übertreten, gelten die bisherigen Bestimmungen.
Die wichtigsten Neuerungen
Die Bewertung der Maturaarbeit wird künftig eine Note sein, die für das Bestehen der Maturität zählt. Im heutigen System wird aufgrund der Bewertung der Maturaarbeit entschieden, ob eine Maturandin oder ein Maturand zu den Maturitätsprüfungen zugelassen wird oder nicht.
Die naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer (Biologie, Physik und Chemie) werden im Maturitätszeugnis als Einzelfächer mit je einer Note bewertet und gelten nicht mehr wie bisher als Fächergruppe mit einer Gesamtnote. Auch die beiden Fächer Geschichte und Geographie, die heute im Gruppenfach "Geistes- und Sozialwissenschaften" zusammengefasst sind, werden neu als Einzelfächer mit je einer Note bewertet. Das Fach "Wirtschaft und Recht" gehört künftig nicht mehr zu den Grundlagenfächern und zählt nicht mehr für die Maturität. Die Einführung in Wirtschaft und Recht bleibt aber ein für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisches Fach.
Die Maturität ist bestanden, wenn nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt werden. Heute sind höchstens drei Noten unter 4 erlaubt. Diese Änderung basiert darauf, dass die Zahl der Maturitätsfächer mit der Trennung der naturwissenschaftlichen sowie geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer zunimmt.
Die Gymnasien können neu das Fach Informatik als Ergänzungsfach anbieten. Jedes Gymnasium muss sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler mit fächerübergreifendem Arbeiten vertraut werden.