Ratschlag betreffend Bebauungspläne „Grenzacherstrasse (Südareal)“ und „Grenzacherstrasse/Eisenbahnweg“ auf den beiden Arealen der Roche
MedienmitteilungRegierungsrat
Roche beabsichtigt für ihren Hauptsitz eine langfristige bauliche Weiterentwicklung. Die Vision geht von einer etappierten Neubebauung des Südareals aus. Einzelne Bauten von herausragender architektonischer Bedeutung sollen erhalten werden; dies unter Vorbehalt dass diese den betrieblichen Anforderungen von Roche mit verhältnismässigem Aufwand angepasst werden können. Bis 2012 ist die erste Etappe mit der Realisierung eines Bürohochhauses an der Grenzacherstrasse geplant. Die erste Etappe umfasst auch den Bau einer Tiefgarage auf der Roche-eigenen Parzelle östlich der Schwarzwaldbrücke um den auf Grund der Arbeitsplätze erhöhten Parkplatzbedarf zu decken. Für deren Erschliessung werden in der Grenzacherstrasse östlich der Schwarzwaldbrücke Anpassungen notwendig. Die durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung begleiteten Bebauungspläne bilden die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der Entwicklungsabsichten. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage an den Grossen Rat überwiesen.
Die zukünftige bauliche Entwicklung auf dem Südareal der Roche ist in drei Etappen geplant. In einem ersten Schritt wird das geplante Bürohochhaus mit rund 2’400 Arbeitsplätzen ein 80 Jahre altes Gebäude an der Grenzacherstrasse ersetzen. Mit dem Bürohochhaus von ca. 154m Höhe wird es möglich, rund 1’700 in Aussenstellen der Stadt Basel verteilte Mitarbeitende an den Hauptsitz in ein modernst eingerichtetes Bürogebäude zurückzuholen. Für die zusätzlichen Mitarbeitenden wird die Erstellung einer Tiefgarage mit der entsprechenden Anzahl Parklätze notwendig. Bis zirka 2015 werden die Labor- und Produktionsfunktionen auf dem Südareal verlagert sein und Platz für die zweite Etappe der Bebauung schaffen. Diese schliesst im Osten an das Bürohochhaus an und umfasst auch ein unterirdisches Parking auf dem Areal. Die dritte Etappe wird voraussichtlich mit dem Ersatz der rheinseitigen Bebauung nach 2025 eine visuelle Öffnung mit Freiflächen und Einzelbauten ermöglichen.
Der vorliegende Bebauungsplan „Südareal“ bestimmt die maximalen Gebäudehöhen und die Ausnutzung. Weitere Regelungsinhalte betreffen Schutzbestimmungen im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz, die Festschreibung einer Freiflächenziffer zur Sicherstellung der zukünftigen rheinseitigen Grünfläche, die Kompensationspflicht für entfallende Grünflächen sowie die Festschreibung der maximalen Parkplatzzahl.
Der Bebauungsplan „Eisenbahnweg“ berücksichtigt die zeitlich gestaffelten Entwicklungsabsichten: Die vorliegende 1. Stufe schafft die Voraussetzung für die vorgesehene unterirdische Bebauung der Roche-Parzelle mit einer Tiefgarage, die nach der heute geltenden Zonenordnung nicht realisierbar wäre. Die Oberfläche der Parzelle soll begrünt werden. Für die oberirdische Bebauung gibt es heute noch keine Entwicklungsabsichten. Diese wären zu gegebener Zeit im Rahmen einer 2. Stufe mit einem neuen Planungsverfahren zu konkretisieren.
Gekoppelt an das Bebauungsplanverfahren wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. In der Beurteilung der Umweltverträglichkeit erfüllt das Bauprojekt „Neues Bürohochhaus (Bau 1)“ in der beantragten Form der beiden Bebauungspläne die Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Umweltschutzgesetzgebung.
Im September 2006 hat Roche die Öffentlichkeit über die Arealentwicklung und die nächsten geplanten Bauprojekte wie z.B. das neue Bürohochhaus auf ihrem Südareal informiert; im Vorfeld zur Planauflage der Bebauungspläne sind noch zusätzliche Informationsanlässe seitens Roche durchgeführt worden. Im Rahmen der öffentlichen Planauflage sind insbesondere bezüglich Verkehrsführung Einsprachen eingegangen. Aufgrund dieser Einsprachen wurde auf den Kreisel Peter Rot-Strasse/Grenzacherstrasse verzichtet. Auf den geplanten Kreisel Rankstrasse/Grenzacherstrasse kann aber aus verkehrstechnischen Gründen nicht verzichtet werden.
Soweit die Einsprachen Gegenstand der Bebauungspläne waren und im Rahmen dieses Verfahrens behandelt werden konnten, wurden die entsprechenden Interessenabwägungen durchgeführt. Durch die vorliegenden Bebauungspläne werden die öffentlichen und privaten Interessen nicht verletzt. Die gesetzlichen Grundlagen werden ebenfalls berücksichtigt. Daher wird die Abweisung der Einsprachen beantragt.