Regierungs- und Verwaltungsreorganisation: Beginn der Umsetzungsphase
MedienmitteilungRegierungsrat
Nach dem Abschluss der Konzept- und Planungsphase folgt nun bei der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation (RV09) der konkrete Umsetzungsprozess. Der Regierungsrat hat zwei diesem Zusammenhang stehende Anzüge verabschiedet und konnte noch offene Punkte der Detailplanung klären.
Der Regierungsrat hat den Bericht an den Grossen Rat betreffend Abschluss der Detailplanung zur Regierungs- und Verwaltungsreorganisation zur Kenntnis genommen. Damit beginnt nun die konkrete Umsetzungsphase. Gleichzeitig hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse (Anzug Helmut Hersberger betreffend "Verwaltungsreform" und Anzug Brigitta Gerber betreffend "Bildung einer unabhängigen Kommission oder einer departementsübergreifenden Fachstelle für Stadtentwicklung") als erledigt abzuschreiben. Die Regierungs- und Verwaltungsreorganisation soll dazu genutzt werden, Effizienz und Bürgernähe der Verwaltung zu fördern. Kein vorrangiges Ziel ist es hingegen, in diesem Prozess staatliche Leistungen abzubauen, nachdem die Aufgaben-und-Leistungen-Sparprogramme abgeschlossen wurden. Insgesamt sollen die organisatorischen Änderungen im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation kostenneutral sein. Die Zielsetzungen des Vorstosses zum Thema "Stadtentwicklung" können gemäss Regierungsrat durch die Schaffung eines Präsidialdepartementes mit einer neuen Dienststelle Kantons- und Stadtentwicklung sowie einer interdepartementalen Planungskonferenz und einer spezifischen Regierungsdelegation erreicht werden.
Im Weiteren hat der Regierungsrat der vorgesehenen Bildung eines Sozialversicherungsverbundes zwischen dem kantonalen Amt für Sozialbeiträge (ASB) und den beiden öffentlich-rechtlich selbstständigen Institutionen Ausgleichskasse (AK) und IV-Stelle Basel-Stadt (IV-Stelle) zugestimmt. Zur Bildung dieses Verbundes werden die heutigen Einführungsgesetze zur AHV-/IV-Gesetzgebung, die die Errichtung der AK und der IV-Stelle regeln, angepasst und die heutigen Geschäftsreglemente der AK und der IV-Stelle erneuert. Gestärkt wird insbesondere die Rolle des zuständigen Departements als kantonale Aufsichtsbehörde, indem diese als organisatorische Oberaufsicht für alle drei Institutionen ausgestaltet und verankert wird. Die kantonale Aufsichtsbehörde kann damit als strategisches Steuerungsorgan der Verbundszusammenarbeit fungieren. Auf operativer Stufe werden die drei Institutionen verpflichtet, Synergien in den Kern- und Querschnittsprozessen zu erreichen (z.B. durch gemeinsamen Auftritt nach aussen, Zusammenzug an einen Standort, gemeinsame Logistik oder Informatikapplikationen). Die Zusammenarbeit im Einzelnen wird zwischen AK, IV-Stelle und ASB vertraglich geregelt.
Der Bericht zum Abschluss der Detailplanung RV09 kann im Internet unter www.bs.ch/rv09-detailplanung.pdf abgerufen werden.