Regierungsrat lehnt Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität ab
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) schlägt eine umfassende Revision der Berufsmaturitätsverordnung (BMV) vor. Die bestehenden Berufsmaturitätsrichtungen sollen durch flexiblere und nicht an den erlernten Beruf gebundene Schwerpunkte ersetzt werden. Der Regierungsrat lehnt in seiner Stellungnahme den Vorschlag ab weil damit die für die Berufsmaturität identitätsstiftende Verknüpfung von Berufsfeld Ausbildungsgang und Fachhochschulstudium verloren ginge. Die Qualität und Attraktivität der Berufsmaturität und Berufsbildung würden so nicht gestärkt sondern geschwächt.
Das EVD will mit dem vorgelegten Revisionsentwurf die sechs Richtungen der Berufsmaturität (BM) aufgeben und durch ein flexibleres Schwerpunktmodell ersetzen. Neu wäre es möglich, unabhängig vom Praxisfeld der beruflichen Grundbildung einen Schwerpunkt zu wählen. Damit würde der BM-Ausbildungsgang vom Berufsfeld entkoppelt.
Die vom EVD vorgeschlagene BMV nähert die Berufsmaturität der gymnasialen Maturität an. Solange diese Annäherung eine Gleichwertigkeit von gymnasialer Maturität und Berufsmaturität zum Ziel hat, unterstützt sie der Regierungsrat. Er beurteilt die Annäherung dann als problematisch, wenn sie zu Lasten der BM-Stärken geht. Dies wäre mit einer Entkoppelung von BM-Richtung und Ausbildungsfeld der Fall. Es ist eine besondere Stärke der heutigen BM-Konzeption, dass sich neben den berufskundlichen auch die allgemeinbildenden Fächer auf das Berufsfeld ausrichten. Die vorgeschlagene Totalrevision verzichtet auf diese Verbindungen. Berufsfeldspezifische Anforderungen – beispielsweise Fremdsprachen-Niveau B2 nach Europäischem Referenzrahmen in der kaufmännischen BM – würden durch einheitliche Mindestanforderungen ersetzt. Ergebnis dieser Vereinheitlichung wären ein Anspruchs- und Niveauverlust und mit Blick auf die Fachhochschulstudien ein Verlust an Vorbereitungsqualität.
Die Verknüpfungen zwischen Berufsfeld, Berufskunde und anspruchsvoller Allgemeinbildung müssen als Qualitätsmerkmal und Konkurrenzvorteil gegenüber der gymnasialen Maturität weiterentwickelt und nicht aufgehoben werden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt empfiehlt deshalb, von einer Totalrevision abzusehen und die heutigen BM-Konzepte im Grundsatz zu erhalten. In einer Teilrevision sollen Terminologie und Systematik dem Berufsbildungsgesetz und anderen übergeordneten Erlassen angepasst und unbestrittene, die BM stärkende Teilrevisionen vorgenommen werden.
Die heutige Berufsmaturität mit ihren sechs Richtungen (technisch, kaufmännisch, gestalterisch, gewerblich, naturwissenschaftlich, gesundheitlich-sozial) ist ein Erfolgsmodell. Es gelingt diesem Ausbildungsgang, die berufliche Grundbildung im erlernten Beruf und anspruchsvolle Allgemeinbildung so zu verbinden, dass sich die Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität für ein Fachhochschulstudium qualifizieren können. Die Studien- und Berufschancen der Berufsmaturandinnen und -maturanden sind ausgezeichnet. Wirtschaft und Gewerbe unterstützen das heutige Modell, indem sie Ausbildungsplätze grosszügig zur Verfügung stellen.