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Regierungsrat unterbreitet der Stadt Weil am Rhein ein neues Angebot

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist bereit der Stadt Weil am Rhein beim Bau der neuen Tramlinie Kleinhüningen - Weil am Rhein nochmals in wesentlichen Punkten entgegenzukommen. Er will einerseits allfällige Kostenüberschreitungen beim Bau des deutschen Abschnittes bis zur Hälfte mittragen andererseits soll die spätere Erneuerung der Infrastruktur auf Weiler Seite gemeinsam mit den deutschen Nachbarn finanziert werden. Nach diesem Angebot erwartet der Regierungsrat nun vom Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein einen verbindlichen Beschluss zum Tramprojekt. Weitere Verhandlungen zum Finanzierungsmodus schliesst er aus.

Die Realisierung der Tramverlängerung von Kleinhüningen nach Weil am Rhein ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen. Das Projekt wird der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit neue Impulse verleihen und gleichermassen einen wertvollen Beitrag an die Standortattraktivität der ganzen Region leisten. Der Grosse Rat hat am 16. Januar 2008 dem Projekt und der damit verbundenen Nettoausgabe von über CHF 42 Mio. zugestimmt. Neben dem Bau der Tramlinie auf Schweizer Seite, der vollumfänglich durch den Bund und den Kanton finanziert wird, sind in dieser Summe auch Unterstützungsbeiträge des Kantons Basel-Stadt an die Stadt Weil am Rhein in der Höhe von rund CHF 4.5 Mio. beinhaltet. Gemäss dem durch den Grossen Rat genehmigten Finanzierungsmodus bezahlen die Eidgenossenschaft und der Kanton bereits rund 77% des Gesamtprojektes und 50% der Planungs- und Baukosten auf dem deutschen Abschnitt.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist sich bewusst, dass der Bau der Tramlinie 8 für den Haushalt der Stadt Weil am Rhein auch so noch eine grosse Herausforderung darstellt. Angesichts der regionalen Bedeutung des Projektes und des hohen Anteils an potentiellen Umsteigern von der Regio-S-Bahn auf das neue Tram ist folgerichtig, dass nun auch der Landkreis Lörrach Bereitschaft signalisiert hat, sich am Projekt zu beteiligen. Der Regierungsrat nimmt gerne zur Kenntnis, dass die BVB - als die mit dem Betrieb der Linie 8 beauftragte Transportunternehmung – aus unternehmerisch-strategischen Gründen bereit ist, aus eigenen Mitteln CHF 1,6 Mio. (EUR 1 Mio.) an die Realisierung dieses zukunftsweisenden Projekts beizutragen.

In Anbetracht und Anerkennung der breiten politischen Unterstützung die das Projekt in der Region erfährt, hat der Regierungsrat heute beschlossen, dem Grossen Rat vorzuschlagen, dass sich der Kanton am Risiko von Baukostenüberschreitungen auf dem deutschen Abschnitt zur Hälfte beteiligt. Dazu wird er dem Parlament eine Eventualverpflichtung in Höhe von weiteren EUR 2.0 Mio. (circa CHF 3.2 Mio.) beantragen.

Die früher bestehenden grenzüberschreitenden Tramlinien nach Lörrach und Saint-Louis wurden in den Fünfziger und Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts unter anderem deshalb stillgelegt, weil man sich nicht einigen konnte, wer für die Erneuerung zuständig ist. Um ein solches Debakel für die Zukunft zu verhindern, ist der Regierungsrat bereit, ab Inbetriebnahme der neuen Tramlinie einen Erneuerungsfonds einzurichten, der vom Kanton Basel-Stadt und der Stadt Weil am Rhein jährlich zu gleichen Teilen zu speisen wäre.

Der Regierungsrat ist überzeugt, der Stadt Weil am Rhein mit diesem zusätzlichen Entgegenkommen eine noch attraktivere Offerte unterbreitet zu haben. Nachdem der Kanton und die BVB mit ihren neuen Angeboten der Stadt Weil am Rhein nochmals entgegengekommen sind, liegt es nun an der Stadt Weil am Rhein, dem Landkreis und dem Land Baden-Württemberg, die Restfinanzierung zu regeln. Der Regierungsrat betont, dass er mit diesem Angebot an die Grenze des politisch Machbaren geht und hofft, dass der Gemeinderat von Weil am Rhein dieses erneute Entgegenkommen würdigt und nun dem Bau der Tramlinie - unter Berücksichtigung und Bestätigung der dargelegten Finanzierungsgrundsätze - zustimmen wird. Sollte diese Zustimmung nicht in der nötigen Klarheit erfolgen, müssten – aufgrund der Vorbehalte im Beschluss des Grossen Rates vom 16. Januar 2008 – die Planungsarbeiten auf der Schweizer Seite eingestellt und auch die internen Ressourcen vom Projekt abgezogen werden.