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Regierungsrat will KMU weiter entlasten - Gegenvorschlag zur kantonalen Initiative "Stopp der Vorschriftenflut! (Initiative zur Stärkung der KMU)"

Medienmitteilung

Regierungsrat

In Zukunft sollen neue oder geänderte Erlasse in Basel-Stadt einer so genannten Regulierungsfolgenabschätzung unterworfen werden und die KMU-Kompetenz der Verwaltung soll mit verschiedenen Massnahmen weiter gesteigert werden. Dies sind die wichtigsten Punkte des Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Stopp der Vorschriftenflut! (Initiative zur Stärkung der KMU)" die der Gewerbeverband Basel-Stadt im Januar 2008 eingereicht hatte. Der Gegenvorschlag fusst rechtlich auf einer Ergänzung des Standortförderungsgesetzes. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Ratschlag und die Gesetzesänderung zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Die Initiative "Stopp der Vorschriftenflut! (Initiative zur Stärkung der KMU)" hat zum Ziel, die Regelungsdichte zu reduzieren und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) administrativ zu entlasten. Dies möchten die Initianten mit Hilfe eines neuen Gesetzes erreichen, das die Prüfung aller neuen und teilweise auch bestehenden Erlasse mittels einer Regulierungsfolgenabschätzung sowie einen KMU-Rat vorsieht.

Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen der Initianten, die Unternehmen durch kantonale Regulierungen nicht übermässig zu belasten und den Kontakt zur Verwaltung zu vereinfachen. Zu diesem Zweck wurden in den letzten Jahren zahlreiche Massnahmen bereits umgesetzt. Dazu gehören etwa die Straffung und Optimierung des Bewilligungswesens im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation (RV 09), das KMU-Desk im Amt für Wirtschaft und Arbeit, oder der Ausbau des E-Government nach den Bedürfnissen der Wirtschaft.

Der Regierungsrat beantragt nun dem Grossen Rat, die Initiative nicht auszuformulieren, und legt stattdessen einen Gegenvorschlag vor. Dieser nimmt die wichtigsten Anliegen der Initianten auf und geht teilweise sogar weiter. Gleichzeitig vermeidet er jedoch gewisse Nachteile der Initiative. Dazu zählen die ausschliessliche Fokussierung auf die Bedürfnisse der KMU, die der Unternehmensstruktur in Basel-Stadt nicht angemessen Rechnung trägt, sowie die mögliche Rechtsunsicherheit bei der Prüfung bestehender Erlasse. Weiter käme es durch den KMU-Rat zu einer Vorzugsbehandlung des Gewerbeverbandes Basel-Stadt vor anderen Wirtschaftsverbänden. Die Vorzugsbehandlung sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch im Gesetzgebungsprozess erachtet der Regierungsrat als staatsrechtlich fragwürdig.

Der Gegenvorschlag verfolgt das gleiche Ziel wie die Initiative – die administrativen Rahmenbedingungen sollen verbessert werden. Er möchte dies sowohl für die KMU, die teilweise andere Bedürfnisse haben als Grossunternehmen, als auch für alle anderen Unternehmen erreichen. Zu diesem Zweck schlägt der Regierungsrat ein Paket an Massnahmen vor. Die wichtigsten sind die Erhöhung der KMU-Kompetenz der Verwaltung sowie die Einführung einer Regulierungsfolgenabschätzung, welche sowohl die erlassende Behörde (bei neuen und revidierten Erlassen), als auch das Amt für Wirtschaft und Arbeit bei der Beurteilung von Geschäften im Rahmen von Mitberichten anwenden werden. Die rechtliche Verankerung soll über eine Ergänzung des Standortförderungsgesetzes erfolgen.

Die unformulierte Initiative und der Gegenvorschlag des Regierungsrates sollen den Stimmberechtigten gemeinsam vorgelegt werden – mit der Empfehlung, dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass das revidierte Standortförderungsgesetz spätestens Anfang 2010 in Kraft treten kann.

Weitere Auskünfte

Samuel Hess, Telefon +41 (0)61 267 85 38 Leiter Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit Wirtschafts- und Sozialdepartement