Verzicht auf einen Verkauf der Basler Personenschifffahrt
MedienmitteilungRegierungsrat
An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat beschlossen das im Oktober des letzten Jahres eingeleitete Verfahren zum Verkauf der Basler Personenschifffahrts-Gesellschaft AG (BPG) zu beenden und von einem Verkauf der BPG abzusehen. Innerhalb der gesetzten Frist bis 18. April 2008 war nur eine konkrete Kaufofferte eingereicht worden. Ein mögliches Kaufinteresse angemeldet hatten zunächst sechs Parteien. Nach eingehender Analyse der Situation und der vorgelegten Offerte ist der Regierungsrat im Einvernehmen mit der Finanzkommission des Grossen Rates zur Auffassung gelangt dass das erreichte Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht. Für den Kanton würde keine Verbesserung gegenüber dem Status quo resultieren.
In Umsetzung des Grossratsbeschlusses vom 10. Mai 2006 zur Neuausrichtung der BPG hat der Regierungsrat im Oktober des letzten Jahres mögliche Interessenten am Kauf der BPG öffentlich zur Abgabe einer Offerte eingeladen. Kaufinteresse wurde von insgesamt sechs Parteien angezeigt. Der Einladung, eine Richtofferte einzureichen, sind zwei Parteien gefolgt. Diese hatten nach einer Due Diligence der BPG die Möglichkeit, bis Mitte April ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Abgegeben wurde in der Folge eine konkrete Offerte.
Nach Analyse der Offerte und eingehender Beurteilung des Verfahrensergebnisses insgesamt gelangt der Regierungsrat zum Entscheid, auf einen Verkauf der BPG zu verzichten. Bei seinem Entscheid hat sich der Regierungsrat insbesondere davon leiten lassen, ob bei einem Verkauf der BPG eine auf Dauer stabile und finanziell tragfähige Lösung resultiert. Es zeigt sich, dass dies nicht ohne weiteres möglich ist und dass bei einem Rückzug des Staates aus dem Betrieb der Personenschifffahrt die Lücke nicht einfach gefüllt würde. Der Regierungsrat erachtet daher die Gefahr als gross, dass auch bei einem Verkauf der BPG am Ende doch wieder die Unterstützung des Kantons eingefordert werden würde. Das würde keine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeuten. Im Gegenteil verbliebe ein erhebliches (finanzielles) Risiko beim Kanton, ohne dass dieser noch direkten Einfluss hätte.
Der Beschluss erfolgt im Einvernehmen mit der Finanzkommission des Grossen Rates, die wie im Grossratsbeschluss zur Neuausrichtung der BPG vorgesehen, vom Regierungsrat beigezogen wurde. Für die weiteren Planungen wird nun vom Betrieb der BPG unter der Ägide des Kantons ausgegangen mit einer Verlängerung der bestehenden Leistungsvereinbarung. Die erforderliche Beschlussvorlage soll im Frühjahr 2009 vorgelegt werden.