Basel-Stadt baut die Förderung von Solarstrom massiv aus
MedienmitteilungRegierungsrat
Gute Nachrichten für alle die im Kanton Basel-Stadt eine Photovoltaik-Anlage bauen wollen: Der Regierungsrat hat heute die neue Verordnung über Solarstrom beschlossen. Jetzt können jährlich 2'000 kWp Strom aus Solaranlagen kostendeckend ins Netz eingespiesen werden. Bisher waren es 300 kWp.
Der Ausbau der Photovoltaik stockt in der ganzen Schweiz. Der wichtigste Grund dafür ist der sogenannte Deckel, den der Bund für die kostendeckende Einspeisevergütung für Solarstrom festgelegt hat: Nur eine sehr beschränkte Menge von Anlagen kann von den zur Verfügung gestellten Mitteln profitieren. Der Kanton Basel-Stadt gibt jetzt Gegensteuer und stützt sich dabei auf das im Januar vom Grossen Rat revidierte Energiegesetz.
Bis jetzt mussten die IWB jährlich 300 kWp Strom aus Solaranlagen in ihr Netz übernehmen und den Anlageninhabern dafür eine kostendeckende Vergütung zahlen. Diese Menge ist jetzt substanziell auf 2'000 kWp erhöht worden. Auch die Höhe der Vergütung für den Strom, der in das IWB-Netz eingespiesen wird, wird angepasst: sie entspricht neu der kostendeckenden Einspeisevergütung des Bundes. Die IWB können den Solarstrom im Rahmen der Solarstrombörse weiterhin an Personen verkaufen, die bereit sind, dafür einen höheren Preis zu bezahlen. Die restlichen Kosten dürfen die IWB auf den Strompreis (präziser: auf das Netznutzungsentgelt) umlegen, bis sie insgesamt maximal 0,4 Rappen pro kWh ausmachen.
Die Photovoltaik-Anlagen müssen gleichzeitig auch bei der Nationalen Netzgesellschaft Swissgrid angemeldet werden. Sobald eine Anlage die Vergütung von dort erhält, wird der Vertrag mit den IWB aufgelöst. Auf diese Weise wird das Basler Kontingent entlastet und es können hier noch mehr Anlagen gebaut werden.
Die neue Einspeisevergütung hat auch Folgen für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen durch den Energie-Förderfonds: Die bisherigen Förderbeiträge von 40 Prozent der Investitionskosten fallen weg. Sie sind auch nicht mehr nötig, denn mit der kostendeckenden Einspeisevergütung werden alle Investitionen inklusive Kapitalzinsen über die Dauer des Vertrages abgedeckt. Eine Ausnahme bilden kleine Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kWp (z.B. für Einfamilienhäuser). Bei solchen Kleinanlagen können die Eigentümer frei wählen, ob sie die kostendeckende Einspeisevergütung oder einen Förderbeitrag erhalten möchten. Der Förderbeitrag liegt dann bei 4'000 Franken pro kWp installierter Leistung.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit dieser Regelung der Kanton Basel-Stadt einen markanten Schritt zum Ausbau der solaren Stromgewinnung machen kann.
Hinweise
kWp = Kilowatt-Peak (Spitzenleistung) Die Leistung einer Solarzelle ändert sich entsprechend den Rahmenbedingungen, insbesondere der Lichtintensität. In der Photovoltaik wird die maximal mögliche Leistung einer Solaranlage bei Standardbedingungen als Peak-Leistung definiert; sie wird in Kilowatt gemessen und als kWp (Kilowatt-Peak) angegeben.