Freizügigkeitsabkommen mit der EU: Ein JA ist für die Region Basel wichtig
MedienmitteilungBundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf setzte sich heute an einer Informationsveran-staltung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zusammen mit den Regie-rungsräten Dr. Ralph Lewin und Peter Zwick für die Weiterführung und Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU ein. Das Abkommen ist mitverantwortlich für den Konjunkturaufschwung in der Region. Dank der flankierenden Massnahmen werden zugewanderte Arbeitskräfte besser integriert. Mit negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ist nicht zu rechnen.
Am 8. Februar 2009 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Weiterführung und Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die Länder Bulgarien und Rumänien ab. Wird die Vorlage abgelehnt, werden alle bilateralen Abkommen I ausser Kraft gesetzt, d. h. auch die Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswesen, die Landwirtschaft, den Land- und Luftverkehr sowie die Forschung.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte an der heutigen Informationsveranstaltung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Münchenstein auf, dass die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz liegt. Ein Wegfall der Bilateralen Abkommen I würde nach Auffassung der Regierungsräte Dr. Ralph Lewin und Peter Zwick die Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeitfähigkeit der Schweizer Unternehmen in der Region schwächen. Sie würde auch die Mobilitätsmöglichkeiten der Schweizerinnen und Schweizer, vor allem der jüngeren Generation wieder massiv einschränken. Die schweizerischen Unternehmen sind auf die ungehinderte Rekrutierung von ausländischen Fachkräften und den freien Zugang zum europäischen Markt angewiesen. Mit der Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf die Länder Bulgarien und Rumänien würden zudem neue Absatzmärkte geöffnet.
Die Bilateralen fördern Konjunkturaufschwung in der Region Basel
Für die Kantone Basel-Land und Basel-Stadt ist die Weiterführung der bilateralen Abkommen von zentraler Bedeutung. Das überdurchschnittliche Wirtschaftswachstum in der Region, namentlich in den Life Sciences ist auch auf die bilateralen Abkommen zurück zu führen. Der freie, grenzüberschreitende Austausch von Waren und Dienstleistungen mit der EU und die wegen der Personenfreizügigkeit einfache Rekrutierung von Fachleuten haben Produktionssteigerungen und damit den Konjunkturaufschwung mit ausgelöst. Als Folge davon wurden zahlreiche neue Arbeitsplätzen in der Region Basel geschaffen. Dank der hohen Standortattraktivität in Forschung, Life Sciences und Logistik konnten auch neue Unternehmungen in der Region angesiedelt werden. Von diesem Wirtschaftswachstum profitiert haben auch das Bau-, Dienstleitungs- und Detailhandelsgewerbe.
Neue Zuwanderungspolitik begünstigt Integration
Die Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und Bürgern hat in der Region Basel konjunkturbedingt stark zugenommen. Gleichzeitig ist die Zuwanderung aus Drittstaaten zurückgegangen, da nur noch qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen werden. Diese neue Zuwanderungspolitik trägt auch zu einer besseren gesellschaftlichen und beruflichen Integration bei. Aus den Ländern Osteuropas gab es trotz hoher Lohnunterschiede keine starke Zuwanderung. Auch aus Bulgarien und Rumänien ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine Einwanderungswelle zu erwarten, da die Personenfreizügigkeit schrittweise und kontrolliert eingeführt wird. Während einer Übergangsfrist von sieben Jahren gelten weiterhin arbeitsmarktliche Zuwanderungsbeschränkungen. Danach schützen die flankierenden Massnahmen vor Sozial- und Lohndumping.
Bisher keine wiederholten Lohnunterschreitungen
Die Erfahrungen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt zeigen, dass es seit der Liberalisierung der Personenfreizügigkeit zu keinen systematischen und wiederholten Lohnunterschreitungen gekommen ist. In vielen Branchen gelten allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV). Die Paritätischen Kommissionen können deren Einhaltung bei ausländischen Firmen kontrollieren. Verstösse werden in beiden Kantonen konsequent sanktioniert. Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärte GAV fallen in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Tripartiten Kommissionen.. Werden in einer Branche die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt unterschritten, so können die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt auf Antrag einen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen oder die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrag erlassen. Diese Massnahmen waren bis jetzt nicht erforderlich. Die beiden Kantone werden die flankierenden Massnahmen auch nach dem 8. Februar 2009 weiterhin konsequent umsetzen.
Übermässige Belastung der Arbeitslosenquote nicht erwartet
Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage wird mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet. Ob diese wegen der Personenfreizügigkeit stärker ansteigen wird, kann im Moment nicht schlüssig beurteilt werden. Eine übermässige Belastung ist aber nicht zu erwarten. Konjunkturbedingt wird die Zuwanderung aus der EU abnehmen. Die Zugewanderten sind zudem in der Regel gut qualifiziert, mobil und jung. Sie werden eher wieder eine Stelle finden und auch bereit sein, die Schweiz für einen neuen Job zu verlassen. Die Grenzen wegen einer möglicherweise höheren Arbeitslosenquote zu schliessen, wäre kurzsichtig. Die Schweiz wird auch künftig auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein, mittelfristig allein schon aus demografischen Gründen.
Hinweise
Bilder vom Anlass: www.bs.ch/bilder