Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes betreffend die Kantonspolizei beantragt. Dies mit dem Ziel, eine gesetzliche Grundlage zur Anordnung der Notsuche von vermissten Personen gemäss Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zu schaffen. Inhalt der im Bundesgesetz geregelten Notsuche ist in der Regel die Standortermittlung des Mobiltelefons der vermissten Person, ohne jedoch Gespräche mitzuhören. Die Kompetenz zur Bezeichnung der Behörde, die für die Anordnung einer Überwachung zuständig ist, liegt beim Kanton. Da es sich bei der Notsuche vermisster Personen um eine Kernaufgabe der Polizei handelt, erscheint es angebracht, der Kantonspolizei diese Kompetenz zu erteilen, wenn dies ausserhalb eines Strafverfahrens erfolgt. Ratschlag des RR (Auskunft: Dr. Salome Stähelin, Personal und Prävention, Kantonspolizei, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 75 81)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Noëmi Sibold, SP) betreffend „Geschichte der Verdingkinder“ als erledigt abzuschreiben. Anders als ursprünglich vorgesehen, hat der Regierungsrat das Projekt „Verdingkinder, Schwabengänger, Spazzacamini und andere Formen von Fremdplatzierung und Kinderarbeit in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert“ nun mit einem Beitrag von 20'000 Franken unterstützt. Der Grosse Rat hatte einen entsprechenden Vorstoss stehen gelassen. Damit können die im Rahmen des vorläufig abgeschlossenen Projektes geführten Gespräche fundierter ausgewertet und analysiert werden. Schreiben des RR (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Leiterin Rechtsdienst, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beat Jans, SP) betreffend „endgültiger Aufklärung über die Gefährdung des Trinkwassers durch die Chemiemülldeponien in Muttenz“ und einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Patrizia Bernasconi, Grünes Bündnis) betreffend „ die Vorbehandlung des Trinkwassers aus dem Brunnen der Hardwasser AG mit Aktivkohlefilter“ als erledigt abzuschreiben. Die zweite Etappe der technischen Untersuchungsberichte zu den Deponien Margelacker, Feldreben und Rothausstrasse sind unterdessen abgeschlossen und sollen der Öffentlichkeit durch das Amt für Umwelt und Energie Basel-Landschaft demnächst vorgestellt werden. Der Kanton Basel-Stadt selbst gehört nicht zu den direkt Beteiligten und kann deshalb auch keinen direkten Einfluss nehmen, macht aber als Mitbetroffener seinen Einfluss für eine nachhaltige, langfristige Lösung geltend. Weil das – immer noch nicht wirklich geklärte – Risiko besteht, dass die Trinkwasserversorgung in der Hard auch durch die in der Nähe befindlichen Deponien belastet werden könnte, hatten die IWB den Wasserbezug aus der Hard anfänglich auf ein Minimum reduziert. Nachdem der Aktivkohlefilter in Betrieb genommen und dessen Wirksamkeit überprüft war, wurde der Bezug wieder leicht erhöht, wobei kein negativer Einfluss auf die Trinkwasserqualität festgestellt werden konnte. Die IWB leiten das Wasser nach wie vor durch den Aktivkohlefilter in den langen Erlen. Zudem setzt sich der Kanton Basel-Stadt dafür ein, dass auch bei der Hardwasser AG ein solcher Filter installiert wird. Tatsache ist aber, dass das heute ins Netz der IWB abgegebene Trinkwasser nicht nur sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch als sauber und unbedenklich bezeichnet werden darf. Damit dies auch so bleibt, müssen die bestehenden Risiken geklärt und wenn nötig zusätzliche Massnahmen getroffen werden. Schreiben des RR (Auskunft: Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug André Weissen, CVP) betreffend „Massnahmen gegen die drohende digitale Kluft“ als erledigt abzuschreiben. Im Kanton Basel-Stadt wurden bereits viele Massnahen ergriffen, um der Entstehung einer digitalen Kluft vorzubeugen. Trotzdem lassen sich Massnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Informationen und Leistungen für möglichst breite Bevölkerungskreise und zur Förderung eines harmonischen sozialen Gleichgewichts noch weiter optimieren. Darauf wird bei der Umsetzung der im 2007 beschlossenen Informatikstrategie besonders geachtet. Schreiben des RR (Auskunft: Priscilla Dipner-Gerber, Geschäftsführerin der Informatik-Konferenz, Finanzdepartement, Tel. 061 267 87 26)
- beschlossen, auf das Tariffestsetzungsbegehren von santésuisse für stationäre Leistungen der Privatspitäler Basel-Stadt im Bereich der ausserkantonalen Wahlhospitalisation nicht einzutreten. Obwohl die Frage nach der Zuständigkeit des Regierungsrates zur Festsetzung von Tarifen im Bereich der ausserkantonalen Wahlhospitalisation noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass diese Leistungen nicht unter den Geltungsbereich des KGV zu subsumieren sind und in diesem Bereich kein Tarifschutz besteht und er deshalb nicht zuständig ist. Dazu sprechen auch weitere Gründe gegen eine Tariffestsetzung. (Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Leistungseinkauf und Planung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)
- in der Vernehmlassung des Parlaments zur Parlamentarischen Initiative: Verbot von sexuellen Verstümmelungen die vorgesehene Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches gutgeheissen. Der Regierungsrat missbilligt die Verstümmelung weiblicher Genitalien als verabscheuenswürdige, menschenrechtsverletzende Handlung und lehnt sie unter sämtlichen Gesichtspunkten ab. Dies ist eine Praxis, die nicht mit religiösen Gründen erklärt oder gerechtfertigt werden kann. Antwort des RR (Auskunft: Dr. Urs W. Kamber, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 80 60)
- in der eidgenössischen Anhörung die vorgesehene Teilrevision der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe begrüsst. Die Teilrevision soll in erster Linie die Revision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe sowie Änderungen militärischer Vorschriften nachvollziehen. Antwort des RR (Auskunft: Dominik Walliser, Kommandant Rettung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 316 72 04)
- in der eidgenössischen Anhörung die vorgesehene Revision der technischen Eisenbahnbestimmungen sowie der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs begrüsst und die geplanten Neuerungen als unbestritten beurteilt. Antwort des RR (Auskunft: Stephan Herzog, Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 18)
- 39 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.