Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- dem Grossen Rat beantragt, die unformulierte Volksinitiative „zur Überprüfung der öffentlichen Aufgaben des Kantons Basel-Stadt“ (GAP-Initiative) und die unformulierte Volksinitiative „für ein griffiges Finanzreferendum“ für rechtlich zulässig zu erklären. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 15.05.2009, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar.
- dem Grossen Rat beantragt, ein kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen zu schaffen, und ihm einen entsprechenden Gesetzesentwurf weitergeleitet. Das Bundesgesetz tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und soll insbesondere Kinder, die von einem Elternteil ins Ausland entführt worden sind, besser schützen. Es verkürzt den Instanzenweg und setzt das Beschleunigungsprinzip bzw. -gebot um. Als zuständiges Gericht sieht das Bundesgesetz vor, dass die Kantone ein oberes Gericht bezeichnen, welches als einzige Instanz über allfällige Rückführungsgesuche entscheidet. Die Gerichtszuständigkeit festzulegen, ist Sache der Legislative, aus dem Sinn des Bundesgesetzes ergibt sich aber bereits, dass für diese Aufgabe im Kanton Basel-Stadt nur das Appellationsgericht in Frage kommt. Die vom Regierungsrat zu bestimmende Zentrale Behörde, die unter anderem für den Informationsfluss und die Übermittlung von Massnahmen und Beschlüssen zwischen den Behörden und Instanzen zuständig ist, soll im Erziehungsdepartement im Bereich Jugend, Familie und Sport angesiedelt werden. Als Vollstreckungsbehörde bei Kindsrückführungen hat der Regierungsrat die Abteilung „Bevölkerungsdienste und Migration“ im Justiz- und Sicherheitsdepartement vorgesehen. Zusätzliche Mittel werden diesbezüglich gesprochen, wenn erste Erfahrungszahlen vorliegen. Ratschlag. (Auskunft: Nicole Hächler, Zentralstelle Adoption und Pflegefamilien, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 66)
- dem Grossen Rat beantragt, den Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags durch die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) für die Jahre 2006-2008 zu genehmigen. Der Bericht zeigt, dass sich die FHNW auch in ihrem dritten Betriebsjahr sehr gut positioniert und die ihr gesetzten Ziele – insbesondere die Forderung nach kostenneutralem Wachstum in ihrer ersten Leistungsauftragsperiode sowie nach Auf- respektive Ausbau von Fachbereichen erfüllt hat. Mit einem kumulierten Verlustvortrag von 1,622 Millionen Franken über die gesamte erste Leistungsauftragsperiode schliesst die FHNW besser ab als budgetiert. Der Fachhochschulrat und die Direktion gehen aber davon aus, dass auf der Basis der für 2009 – 2011 gesprochenen Trägerbeiträge einschneidende Verzichtmassnahmen unumgänglich sind. Sorgen bereiten der FHNW insbesondere die sich gegenüber der Planungsgrundlage vom Jahre 2007 abzeichnende höhere Lohnentwicklung sowie die Reduktion der Höhe der Pro-Kopfbeiträge bei den Bundessubventionen und der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung. Der Regierungsausschuss nimmt die Gefahr einer drohenden Unterfinanzierung ernst. Sobald die Massnahmenplanung der FHNW vorliegt und die Auswirkungen der Konjunkturlage absehbar sind, wird der Regierungsausschuss mit dem Fachhochschulrat zusammen die Situation prüfen und Handlungsoptionen formulieren. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 15.05.2009, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, Stv. Leiterin Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
- dem Verein Kulturwerkstatt Kaserne für das Jahr 2009 einen einmaligen Beitrag in der Höhe von 300'000 Franken aus dem Kompetenzkonto des Regierungsrates bewilligt. Diese Mittel wurden ausserhalb des aktuellen Subventionsvertrages gesprochen und dienen einerseits zur Reduktion des Defizits 2008 (250'000 Franken) und andererseits dem Programm und Betrieb als Planungssicherheit (50'000 Franken). Die Kaserne Basel befindet sich finanziell in einer schwierigen Situation und wird das Geschäftsjahr 2008 trotz einem viel beachteten Neustart im Herbst 2008 mit einem Verlust von gut 300'000 Franken abschliessen. Der Vorstand und die Leitung der Kaserne haben deshalb die Strukturen der Kaserne insbesondere in personeller Hinsicht überprüft und angepasst. Restriktiv ist auch die Planung für die im kommenden Herbst beginnende neue Spielzeit: Im Bereich Theater & Tanz können nur finanzierte Projekte über die Bühne gehen und auch im Bereich Musik muss das Risiko sehr genau eingeschätzt werden. Momentan laufen auch Verhandlungen über eine Anpassung des aktuellen Subventionsvertrages 2008 – 2011 mit dem Verein Kulturwerkstatt Kaserne Basel. (Auskunft: Dr. Guy Morin, Vorsteher Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 47)
- der Kostenbeteiligung des Kantons Basel-Stadt in der Höhe von insgesamt 208'000 Franken für die Jahre 2009 – 2011 an die Finanzierung des Erweiterungsbaus der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft (SHL) zugestimmt. Die SHL bietet drei in ihrer Form einzigartige Bachelor-Studiengänge in Land- und Forstwirtschaft sowie in Food Science & Management an. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, Stv. Leiterin Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
- für archäologische Grabungen auf dem Areal Hafen St. Johann/Hüningerstrasse Gebundene Ausgaben in der Höhe von 4,74 Mio. Franken – verteilt auf die Jahre 2009 - 2012 – zum Vollzug freigegeben. Dies vorbehältlich der Genehmigung der Budgetvorlagen durch den Grossen Rat für die Tranchen 2010-2012. Das Gebiet des heutigen Rheinhafens St. Johann liegt vollständig auf dem Areal der historisch bedeutenden keltischen Siedlung Basel-Gasfabrik. Vor der Umgestaltung des Areals im Zusammenhang mit Novartis-Campus Plus müssen gemäss Denkmalschutzgesetzgebung praktisch alle heute noch vorhandenen archäologischen Zeugnisse ausgegraben werden. (Auskunft: Guido Lassau, Kantonsarchäologe, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 23 58)
- die am 10. Januar 2009 im Kantonsblatt publizierten Änderungen des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Strategische Planung des Regierungsrates) per sofort für wirksam erklärt. Vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 3. Juni 2008 .
- das vom Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse beschlossene Budget für das Geschäftsjahr 2009 genehmigt.
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik, PID) grundsätzlich begrüsst. Durch die Revision wird in Zukunft die PID auch in der Schweiz erlaubt sein. Die Zulassung eines PID-Verfahrens unterliegt aber einer äusserst begrenzten Anwendung. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass das Gesetz zu restriktiv formuliert ist und sowohl in medizinischer als auch in wissenschaftlicher Hinsicht nicht praktikabel ist. Eine Gesetzesänderung wäre nur sinnvoll, wenn die Zahl der Embryonen, welche bei einer In-vitro-Fertilisation entwickelt werden dürfen, mehr als drei beträgt. Dieser Meinung ist auch die Ethikkommission beider Basel. Zusätzlich weist sie darauf hin, dass die Änderungsvorschläge des Gesetzes die gesellschaftliche Entwicklung in der Schweiz zu wenig berücksichtigen und dem Selbstverantwortungsbereich der schwangeren Frau innerhalb klarer Grenzen ein grösserer Stellenwert eingeräumt werden müsste. (Auskunft: Andreas Bitterlin, Leiter Kommunikation, Universitätsspital Basel, Tel. 061 265 38 70)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Revision der Verordnung für die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die damit verbundene Verschärfung der Flankierenden Massnahmen als nicht erforderlich bezeichnet. Die Festschreibung der durchzuführenden Kontrollen in der Verordnung würde zu einem Verlust an Flexibilität führen. Dazu würden den Kantonen weitere Kosten übertragen. (Auskunft: Antonina Stoll, Geschäftsleitungsmitglied Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)