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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Andreas C. Albrecht (LDP) betreffend „Zulassung von Sonnenkollektoren auf Hausdächern in der Stadt- und Dorfbildschutzzone“ dem Regierungsrat zur Umsetzung zu überweisen. Ausserhalb des Altstadtbereichs bzw. Dorfkernbereichs von besonders historischer und kultureller aber auch touristischer Bedeutung soll im Einklang mit den Anliegen der Motion auch auf Gebäuden in der Schutzzone sorgfältig eingepasste Solaranlagen zugelassen werden. Im Vordergrund stehen dabei thermische Sonnenkollektoren, welche über einen hohen Effizienzgrad verfügen und der direkten Versorgung des betroffenen Gebäudes dienen. Von einer unzulässigen Beeinträchtigung soll in diesem Bereich nur dann ausgegangen werden, wenn die Solaranlage das zentrale Erscheinungsbild eines Gebäudes störend beeinträchtigt. Im Altstadtbereich bzw. in den entsprechenden Kernzonen von Riehen und Bettingen soll an der bisherigen Praxis festgehalten werden, wonach Sonnenkollektoren nur errichtet werden können, wenn sie nicht für Betrachterinnen und Betrachter im Nahbereich des Gebäudes als Beeinträchtigung in Erscheinung treten. Stellungnahme des RR (Auskunft: Claudius Gelzer, Rechtsabteilung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 94 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Alexander Gröflin (SVP) „für eine Volkswahl der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten“ als rechtlich zulässig zu erklären, soweit sie sinngemäss verlangt, dass bei der Wahl der Regierungspräsidentin bzw. des Regierungspräsidenten die Bestimmungen des Wahlgesetzes über die stille Wahl nicht zur Anwendung kommen. Dieser Ausschluss könnte im Wahlgesetz explizit festgelegt werden. Als rechtlich unzulässig soll die Motion hingegen erklärt werden, soweit sie die Anwendung eines einstufigen Wahlverfahrens verlangt. Der Regierungsrat ist damit einverstanden, dass der Grosse Rat ihm (dem Regierungsrat) die Motion überweist, soweit sie rechtlich zulässig ist, dies mit einer Frist von einem Jahr zu deren Erfüllung. Stellungnahme des RR (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Rechtsdienst, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 59)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Stephan Gassmann (CVP) betreffend „Konkurrenzfähigkeit von gemeinnützig tätigen Non-Profit-Organisationen mit staatlichen Beiträgen“ in einen Anzug umzuwandeln. Es entspricht der heutigen Praxis, dass bei der Aushandlung neuer und bei der Erneuerung bestehender Vereinbarungen die Anpassung an die Teuerung geprüft und fallweise vorgenommen wird. Der Regierungsrat kann deshalb einer Änderung des Subventionsgesetzes im Sinne der Motionsbegründung zustimmen, nicht jedoch im Sinne des im Vorstoss vorgeschlagenen Wortlautes (Teuerungsautomatismus). Die Umwandlung in einen Anzug wird damit begründet, dass gegenwärtig die Aktualität aller Bestimmungen des Subventionsgesetzes überprüft wird. Stellungnahme des RR (Auskunft: Dr. Alexandra Schilling, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • den Adoptionsurlaub von bisher 5 Tagen auf 8 Wochen (wie beim Bund) erhöht und die Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend angepasst. Die Gewährung eines Adoptionsurlaubs in Form eines bezahlten Urlaubs, der über die heute gewährten fünf Tage hinausgeht, ist sinnvoll, da Parallelen zum Geburtsurlaub bestehen. Eine Anpassungsphase zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind ist bei der Adoption ausschlaggebend. Um den erweiterten Anspruch auf Adoptionsurlaub in Anspruch zu nehmen, darf das Kind nicht älter als 5 Jahre alt sein. In diesem Sinn beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat auch, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Maria Berger-Coenen, SP) betreffend „Adoptionsurlaub in Basel-Stadt“ als erledigt abzuschreiben. Schreiben des RR (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Tel. 267 99 40)
  • die Abstimmungsbeschwerden wegen angeblicher Unregelmässigkeiten bei der Eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 2009 betreffend „Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen“ abgewiesen. Die Beschwerdeführenden konnten keinen stichhaltigen Grund für eine Nachzählung darlegen und auch die anderen Rügen haben sich als haltlos erwiesen. Bei der besagten Abstimmung betrug der Unterschied zwischen Ja- und Nein-Stimmen schweizweit etwas mehr als 5000 Stimmen oder 0,1 Prozent. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Leiterin Rechtsdienst, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • 7 Aufnahmen und eine Wiederaufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.