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Neue Leistungsvereinbarung für die BPG für die Periode 2010 bis 2014

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den Ratschlag zur Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit der Basler Personenschifffahrts-Gesellschaft (BPG) verabschiedet. Darin werden dem Grossen Rat die Grundlagen für die Weiterführung der BPG in den kommenden fünf Jahren unterbreitet. Auf der Basis von detaillierten Betriebsplanungen mit einem Zeithorizont von zehn Jahren und einem entsprechend angepassten Businessplan soll die unternehmerische Verantwortung der BPG ausgeweitet werden. Das im Rahmen der vom Grossen Rat im Mai 2006 gutgeheissenen Neuausrichtung der BPG erfolgreich umgesetzte Businessmodell soll weitergeführt werden. Die Flotte der BPG soll ins Eigentum des Unternehmens übergehen. Darüber hinaus wird dem Grossen Rat der Antrag auf einen Kredit zur Ausrichtung von Beiträgen zur Deckung von Finanzierungslücken in der Pensionskasse der BPG unterbreitet.

Im Mai 2006 hat der Grosse Rat den Anträgen des Regierungsrates zur Neuausrichtung der BPG zugestimmt. Insbesondere wurde die bis dato gültige Defizitgarantie aufgehoben und durch eine Leistungsvereinbarung mit jährlichem Betriebskostenbeitrag ersetzt. Zudem genehmigte der Grosse Rat die Wertberichtigung der Liegenschaft Dreiländereck. Mit dem Auslaufen der Leistungsperiode 2007-2009 ist jetzt über die Weiterführung der BPG zu beschliessen. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen entsprechenden Ratschlag unterbreitet.

Verlängerung der Leistungsvereinbarung
Aufgrund der positiven Erfahrungen in der Umsetzung des neuen Businessmodells und im Lichte des vergeblichen Versuchs, die BPG an private Investoren zu verkaufen, möchte der Regierungsrat die Leistungsvereinbarung mit der BPG um fünf Jahre, bis Ende 2014 verlängern. Dabei sollen die drei Fahrgastschiffe des Kantons, MS Christoph Merian, MS Lällekönig und MS Basler Dybli, neu ins Eigentum der BPG übergehen. Die BPG übernimmt im Gegenzug die volle Verantwortung und die unternehmerischen Risiken für die Flotte. Als Folge der Eigentumsübertragung erhöht sich der weiterhin jährlich ausgerichtete Staatsbeitrag an die BPG von 260'000 Franken auf 470'000 Franken, weil damit die BPG den grossen Flottenunterhalt künftig selber trägt und die bisherige Deckung über die allgemeine Staatsrechnung entfällt. Die BPG muss auf dieser Basis die in den nächsten Jahren sicher anfallenden grösseren Schiffsunterhalts- und -erneuerungsmassnahmen selber finanzieren können. Das Restaurant Dreiländereck wird auch in Zukunft nicht mehr von der BPG selber geführt. Restaurant und Liegenschaft sollen aus der Verantwortung der BPG komplett herausgelöst werden. Im Vordergrund steht dabei die Möglichkeit eines Verkaufs.

Finanzierungsgarantie durch den Kanton
Um die Weiterführung der BPG zu gewährleisten, beantragt der Regierungsrat zudem einen Kredit in Höhe von 1,4 Mio. Franken zur Deckung von Finanzierungslücken in der Pensionskasse der BPG. Ähnlich wie viele andere öffentlich-rechtliche Institutionen sieht sich die BPG wegen der gegenwärtigen Finanzkrise mit einem akuten Bedarf zur Finanzierung von Pensionskassenverpflichtungen konfrontiert. Mit einer nur geringen Kapitalausstattung und daher sehr beschränkten Möglichkeiten zur Fremdfinanzierung kann die BPG diese Sanierungsverpflichtungen nicht aus eigener Kraft bewältigen. Ohne eine Finanzierungsgarantie des Kantons als Alleineigentümer der BPG würde der Bestand der BPG in Frage gestellt. Indem er die Weiterführung der BPG grundsätzlich bejaht, erachtet es der Regierungsrat als folgerichtig, dass die durch die aktuelle Pensionskassensituation extern verursachte Betriebsgefährdung der BPG verhindert wird.

Erfolgreiche Neuausrichtung der BPG
Der Regierungsrat ist erfreut darüber, dass es in den vergangenen Jahren gelungen ist, die BPG erfolgreich neu auszurichten und heute wieder Substanz und organisatorische Stabilität sowie finanzielle Plan- und Berechenbarkeit vorhanden. Die BPG hat ihre angeschlagene Reputation wiederherstellen können und leistet heute einen wichtigen Beitrag zur touristischen Attraktivität und zum Freizeitwert der Rheinstadt Basel. Dabei zeigt sich, dass bei einem gänzlichen Verzicht auf ein staatliches Engagement der Weiterbestand der BPG in Frage gestellt wäre. Ein Ergebnis, das sich in der langen Geschichte der BPG immer wieder bestätigt hat.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Christoph Brutschin, Telefon +41 (0)61 267 85 40 Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Robert Straubhaar, Telefon +41 (0)61 205 15 30 / +41 (0)79 210 79 22 Verwaltungsratspräsident BPG