Regierungsrat fordert Aufhebung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft ab 2013
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat fordert in einer Vernehmlassungsantwort an den Bund dass das GVO-Moratorium in der Landwirtschaft nach 2013 nicht mehr verlängert wird wenn das laufende nationale Forschungsprogramm entsprechende Ergebnisse hervorbringt. Die Schweiz verfügt mit dem Gentechnikgesetz bereits über ein äusserst stringentes Zulassungsverfahren. Ein internationales Signal zur Innovation und zum technologischen Fortschritt im Bereich Landwirtschaft ist für den Standort Basel wichtig.
Der Regierungsrat wurde eingeladen, im Rahmen des eidgenössischen Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft Stellung zu nehmen. Er begrüsst aufgrund der aktuellen politischen Situation und den noch offenen Arbeiten im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms 59 (NFP 59) die vorgeschlagenen Änderungen, d.h. insbesondere die Verlängerung des Moratoriums bis 2013.
Der Regierungsrat fordert aber den Bund im Interesse eines leistungsfähigen Wirtschafts- und Forschungsstandorts Schweiz auf, das GVO-Moratorium in der Landwirtschaft nach 2013 nicht mehr zu verlängern, wenn das NFP 59 entsprechende Ergebnisse hervorbringt. NFP 59 klärt gegenwärtig die Aspekte der Koexistenz zwischen GVO-Anbau und „gentechfreiem“ Anbau, die Biosicherheit bezüglich Genfluss von transgenen Organismen sowie den Kommunikationsbedarf mit der Öffentlichkeit fundiert ab.
Der Kanton Basel-Stadt ist ein schweizweit bedeutender Wirtschafts- und Forschungsstandort im Bereich Biotechnologie. Dabei geht es vor allem um die nationale und internationale Signalwirkung bezüglich Innovation und technologischem Fortschritt im Bereich der Landwirtschaft.
In Anbetracht der zukünftigen Herausforderungen, wie zum Beispiel der stetigen Zunahme der Weltbevölkerung oder der Lebensmittelknappheit in weiten Teilen der Erde, stellen zweckmässig eingesetzte, gentechnisch veränderte Pflanzen eine Chance dar. Den in der Schweiz und vor allem im Raum Basel ansässigen Biotechnologiefirmen sollte daher ermöglicht werden, innovativ die Weiterentwicklung sinnvoller Verwendungsarten von GVO mit zu gestalten und sich dabei international profilieren zu können.
Mit Ablauf des verlängerten Moratoriums wären gentechnisch veränderte Organismen in der Schweiz nicht automatisch zu deren Freisetzung zugelassen. Die Schweiz verfügt mit dem Gentechnikgesetz und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen über ein äusserst stringentes Zulassungsverfahren. Dieses Zulassungsverfahren erstreckt sich über mehrere Jahre, da ihm umfassende wissenschaftliche Risikountersuchungen zu Grunde liegen.