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Regierungsrat verabschiedet Fahrplan zur Konjunkturstützung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat will im Zusammenhang mit der aktuellen Konjunkturkrise mit verschiedenen Massnahmen stufenweise vorgehen. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten soll zum jetzigen Zeitpunkt die Nachfrage stimuliert werden. Bei länger dauernder Krise sollen auch die negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt abgefedert werden.

Im Dezember 2008 hat der Regierungsrat die Interdepartementale Arbeitsgruppe Konjunkturstützung unter der Leitung des Amts für Wirtschaft und Arbeit im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt gebildet. Diese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise auf Bundes- und Kantonsebene zu beobachten, kantonale Massnahmen zu bewerten und zu koordinieren und dem Regierungsrat regelmässig zu berichten. In einem ersten Bericht hat die Arbeitsgruppe dem Regierungsrat die ersten Vorschläge für konkrete Massnahmen unterbreitet.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Möglichkeiten des Kantons, auf den Verlauf der Krise Einfluss zu nehmen, beschränkt sind. Zudem führt die Kleinräumigkeit von Kanton und Region dazu, dass Ausgaben nicht nur in der Region beschäftigungswirksam werden. Vor allem aber ist der finanzielle Spielraum des Kantons für zusätzliche Massnahmen begrenzt, umso mehr, als die für 2009 geplanten Investitionen bereits auf einem sehr hohen Niveau sind und in diesem Jahr die früher beschlossenen Steuersenkungen ihre Wirkung entfalten. Konjunkturbedingt muss drittens mit einem zusätzlichen Rückgang der Steuereinnahmen bei mittelfristig steigenden Kosten besonders im Sozialbereich gerechnet werden. Der Hauptbeitrag des Kantons zur Konjunkturstützung ist deshalb die Beibehaltung des Investitionsplafonds sowie die Vermeidung allfälliger Abbaupakete.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Konjunkturkrise andauern und sich im laufenden Jahr noch verstärken wird. Mit einer Erholung wird frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 gerechnet. Mit entsprechend zeitlicher Verzögerung wird die Arbeitslosigkeit frühestens im Jahr 2011 zu sinken beginnen. Diese Prognose ist jedoch mit starken Risiken behaftet. Daher möchte der Regierungsrat analog zum Bund in Stufen vorgehen.

Stufe I umfasst jene Massnahmen, die bereits beschlossen wurden und einen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft leisten. Dazu zählen neben dem Investitionsprogramm auf hohem Niveau und der Umsetzung des Steuerpaketes die Erhöhung des Plafonds für den Investitionsbereich „Stadtgestaltung und Allmendinfrastruktur“ um CHF 10 Mio. im Jahr 2009, die Weiterführung der Solarstrombörse und der Verzicht auf erhöhte Einnahmen aus der Förderabgabe sowie bei der Gewinnablieferung der IWB. Letzteres führt zu einer Abfederung der Strompreiserhöhung und kommt allen IWB-Kunden, also Privaten und Unternehmen, zugute.

Zur Stufe II zählen all jene Massnahmen, die momentan geplant werden. Darunter fallen zum einen diverse Budgetpostulate (betreffen 2009), respektive vorgezogene Budgetpostulate (betreffen 2010), aber auch weitere Massnahmen. Der Regierungsrat hat in seinem heute verabschiedeten Bericht an den Grossen Rat Empfehlungen zu den Budgetpostulaten ausgesprochen. Zu den vorgezogenen Budgetpostulaten hatte er bereits im Januar berichtet. Alle weiteren Massnahmen in Stufe II befinden sich momentan in Abklärung. Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat folgende Massnahmen zur Umsetzung:

- Erhöhung der Planungskapazität zum Ausbau des Velowegnetzes;

  • Ausdehnung des Programms zur energetischen Gebäudesanierung: Hierbei gilt es zu beachten, dass der Regierungsrat die Massnahme empfiehlt, nicht jedoch die in zwei Budgetpostulaten vorgeschlagene Finanzierungsform;
  • Erhöhung der Investitionsrechnung 2009 und 2010;
  • Erhöhung des Budget für Planung und Unterhalt 2009 und 2010;
  • beschleunigte Beschlussfassung des Ratschlags über den Aufbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes durch die IWB "Fiber-to-the-home" (dieser steht kurz vor Abschluss).

Ferner beabsichtigt der Regierungsrat in eigener Kompetenz folgende Massnahmen umzusetzen:

- Einrichtung eines Startup-Centers für Jungunternehmen mit finanzieller Unterstützung des Bundes;

  • Finanzielle Beteiligung des Kantons am Impulsprogramm von Schweiz Tourismus.

Stufe III würde zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden, sollten sich die negativen Trends auf dem Arbeitsmarkt fortsetzen. Im Gegensatz zu den Stufen I und II wäre dann nicht mehr die Stabilisierung der Wirtschaft das Ziel, sondern die Abfederung der Folgen der Krise. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe Konjunkturstützung wurde beauftragt, für diesen Fall geeignete Massnahmen zu erarbeiten.

Weitere Auskünfte

Samuel Hess, Telefon +41 (0)61 267 85 38 Leiter Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit Leiter Interdepartementale Arbeitsgruppe Konjunkturstützung