Regierungsrat will vorsorglichen Gesundheitsschutz beim Mobilfunk verstärken
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat und dem Stimmvolk einen Gegenvorschlag zu der 2004 lancierten Volksinitiative „Gegen den Mobilfunkantennen-Wildwuchs“ vor. Dieser Gegenvorschlag besteht rechtlich aus einer Änderung des kantonalen Umweltschutzgesetzes und fusst inhaltlich auf einer Mobilfunk-Policy die der Regierungsrat im Dezember 2008 auf der Basis des Schlussberichts einer interdepartementalen Arbeitsgruppe verabschiedet hatte. Ziel von Gegenvorschlag und Policy ist eine weitere Stärkung des vorsorglichen Gesundheitsschutzes. Die Kommunikationsbedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung sollen jedoch auch weiterhin befriedigt werden können.
Die unformulierte Initiative „Gegen den Mobilfunkantennen-Wildwuchs“ bezweckt den Schutz der Bevölkerung beim Bau, bei der Erneuerung und beim Betrieb von Mobilfunkantennen. Dies soll mit Hilfe von fünf Aufgaben und drei konkreten Massnahmen sichergestellt werden. Diese beinhalten die Prüfung der Einhaltung der zulässigen Grenzwerte auf begründetes Verlangen der Einwohnerinnen und Einwohner, den Aufbau eines Strahlenbelastungskatasters sowie eine Koordinationspflicht, das heisst die Vermeidung einer Mehrzahl von Antennen im gleichen Sicht- und Versorgungsbereich aus Gründen des Ortsbild- und des Gesundheitsschutzes.
In seinem Gegenvorschlag nimmt der Regierungsrat das Anliegen einer optimalen Koordination von Antennenstandorten auf und beantragt, dieses Ziel im Umweltschutzgesetz zu verankern. Im Gegensatz zur Initiative strebt er dabei jedoch keine Konzentration von Standorten an, sondern im Gegenteil eine gleichmässigere Verteilung unter allfälliger Nutzung zusätzlicher Standorte im Eigentum des Kantons. Voraussetzung dafür ist, dass die Mobilfunkbetreiber bereit sind, weniger stark strahlende Antennen einzusetzen. Mit einer Studie will der Regierungsrat bis Ende 2009 klären lassen, ob dieses Anliegen umsetzbar ist. Erst wenn bewiesen werden kann, dass die Belastung der Bevölkerung mit diesem neuen Modell gegenüber einem Referenzszenario abnimmt – besonders auch die Belastung in Schulen und Spitälern – wird der Regierungsrat über eine Änderung seiner bisherigen Haltung befinden, insbesondere über einen allfälligen Verzicht auf das geltende Moratorium für sensible Gebäude im Eigentum des Kantons.
Der Gegenvorschlag zur Initiative fusst auf der Mobilfunk-Policy Basel-Stadt, die eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des Gesundheitsdepartements in den letzten zwei Jahren erarbeitet hat. Die Policy beinhaltet Ziele und Massnahmen in den Bereichen Gesundheitsschutz, Kommunikationsbedürfnisse und Standortmarketing, die Interessenswahrung des Kantons als Immobilieneigentümer, den Schutz des Stadt- und Dorfbildes sowie Information und Beratung. Die Policy ist unter Anhörung der Mobilfunkbetreiber und Vertretungen der Bevölkerung entstanden und bildet den Handlungsrahmen für Regierungsrat und Verwaltung.