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Gegenvorschlag des Regierungsrats zur Kantonalen Volksinitiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag zur Familiengarteninitiative verabschiedet: Ein neues Gesetz soll ein grosszügiges Angebot an Freizeitgärten in der Stadt und im stadtnahen Umland langfristig sichern. Gleichzeitig sollen frei werdende Flächen genutzt werden um öffentliche Grün- und Freiräume zu schaffen und den steigenden Bedarf der Bevölkerung nach mehr Wohnraum zu befriedigen. Der Gegenvorschlag sichert langfristig ein Angebot von 82 ha Freizeitgärten. Damit geht der Regierungsrat über die Forderung der Initiative hinaus mit der lediglich 51 ha gesichert werden

Der Kanton Basel-Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, die hohe Lebens- und Wohnqualität für die Basler Bevölkerung zu sichern und weiter zu steigern. So sollen künftig mehr öffentliche Grün- und Freiräume geschaffen werden. Zudem muss der steigende Bedarf der Bevölkerung nach mehr Wohnraum befriedigt werden, um die Einwohnerzahl zu stabilisieren. Gleichzeitig ist es ein wichtiges soziales Anliegen, ein grosszügiges Angebot an Freizeitgärten zu sichern. Der Regierungsrat will den unterschiedlichen Interessen mit einem Gegenvorschlag zur Initiative gerecht werden. Der Gegenvorschlag ist ein klares Bekenntnis des Kantons zu Freizeitgärten und stellt verbindliche Regeln zur Sicherung eines ausreichenden und grosszügigen Angebots an Freizeitgärten auf. Während der Erarbeitung des Gegenvorschlags fanden wertvolle Gespräche mit den Vertretern des Initiativ-Komittees und der Präsidien der Freizeitgärten statt. Die Ergebnisse aus diesen Gesprächen haben den Gegenvorschlag massgeblich beeinflusst.

Der Gegenvorschlag beinhaltet ein Gesetz über Freizeitgärten. Das neue Gesetz schafft die Grundlagen, um ein grosszügiges Angebot an Freizeitgärten zu sichern und die Freizeitgärten als Teil der Stadtlandschaft zu erhalten. Im Kern sieht der Gegenvorschlag vor, von den heute insgesamt 103 ha in Basel und im stadtnahen Umland ein Gartenangebot von mindestens 82 ha langfristig zu erhalten. Damit geht der Regierungsrat weiter als die Initiative, die lediglich den Erhalt der 51 ha Freizeitgärten sicherstellt, die in Basel gelegen sind. Der Gegenvorschlag hingegen sichert den Erhalt von 30 ha Freizeitgärten in Basel sowie von 52 ha in unmittelbarer Stadtnähe.

Die Hälfte der aufgrund der rückläufigen Nachfrage umgenutzten Freizeitgartenareale in Basel wird für neue öffentliche Grün- und Freiräume und ökologische Verbesserungen genutzt, die andere Hälfte für die Erstellung von begehrtem Wohnraum. Der Bedarf an Wohnfläche pro Einwohnerin und Einwohner nimmt stetig zu. Hier ist der Kanton gefordert, für seine Bewohnerinnen und Bewohner neue Flächen für den Wohnungsbau bereit zu stellen, um eine Abwanderung zu verhindern.

Die Umwandlung der Freizeitgartenareale in öffentliche Grünflächen und Wohnbaugebiete erfolgt schrittweise und erstreckt sich über einen langen Zeithorizont bis zum Jahr 2030. Mögliche Veränderungen werden in enger Abstimmung mit den Freizeitgarten-Vereinen und den Gartenpächterinnen und -pächtern geplant. Von Umnutzungen betroffene Pächterinnen und -pächtern werden Ersatzgärten in unmittelbarer Nähe angeboten. Es werden dazu auch umfangreiche Begleitmassnahmen angeboten wie verlängerte Kündigungsfristen, Umzugshilfen und Entschädigungen für verlorene Investitionen. Mit dem Gegenvorschlag wird ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Freizeitgärtnerinnen und Freizeitgärtner und dem Bedarf der Bevölkerung nach öffentlichen Freiflächen und Wohnraum geschaffen.

Die Initiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen verlangt, dass die zuständigen Behörden im Kanton Basel-Stadt für sämtliche Familiengartenareale im Gebiet der Stadt eine besondere Familiengartenzone festsetzen und damit die Weiterführung der bestehenden Familiengartenareale sichern. Inhaltich betrifft die Initiative nur das Stadtgebiet. Es handelt sich um eine kantonale Volksinitiative, welche der Gesamtheit der Stimmbürger des Kantons zur Abstimmung vorgelegt wird.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Hans-Peter Wessels. Tel. 061 267 91 80