Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem ...

  • dem Grossen Rat für den Neubau des Birskopfstegs am Birsköpfli einen Kredit in der Höhe von 2,4 Millionen Franken beantragt. Dies unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung der Gemeinde Birsfelden und des Kantons Basel-Landschaft. Abzüglich dieser Beiträge ist für den Kanton Basel-Stadt mit Nettokosten in der Höhe von 1,2 Millionen Franken zu rechnen. Im Juni 2007 musste der bestehende Birskopfsteg infolge Bruchs eines der Hängekabel gesperrt und anschliessend teilweise demontiert werden. Umfangreiche Abklärungen haben gezeigt, dass ein Ersatz des bestehenden Stegs die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Die Bauarbeiten sollen im August/September 2011 beginnen, so dass der neue Steg vor der Sommersaison 2012 betriebsbereit sein soll. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Rodolfo Lardi, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 11)
  • dem Grossen Rat für die Digitalisierung des Markierungs- und Signalisationskatasters einen Beitrag in der Höhe von 990'000 Franken beantragt. Das Bau- und Verkehrsdepartement führt heute einen Markierungs- und Signalisationskataster auf physischer Plangrundlage (Papier). Das Planwerk umfasst 1'500 Pläne von rund 1'000 Strassen. Die anordnenden Stellen greifen heute überwiegend auf digitale Grundlagen zurück. Der anschliessende Übertrag der Daten auf Papier führt aber zu einem immensen und unnötigen Aufwand bei verschiedenen Verwaltungsstellen. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Niklaus Hofmann, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Brigitte Hollinger (SP) betreffend "Lohngleichheit zwischen Mann und Frau" als erledigt abzuschreiben. Eine Behörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen müsste auf Bundesebene angesiedelt werden. Ein Alleingang des Kantons Basel-Stadt wäre nicht sinnvoll. Es ist andererseits in einem Detailkonzept zu überprüfen, ob die Methode der Regressionsanalyse (Logib) dafür geeignet ist, die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern in der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt zu überprüfen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Leila Straumann, Leiterin Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
  • für die Sanierung der selbstreinigenden Toilettenanlagen für das Jahr 2010 Ausgaben in der Höhe von 430'000 Franken und von 630'000 Franken für das Jahr 2011 unter dem Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Budgetvorlage zum Vollzug freigegeben. Die erste selbstreinigende Toilette wurde 1990 installiert. (Auskunft: Burkard Hagspiel, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 03)
  • der Pro Infirmis Schweiz für die Jahre 2011 bis 2015 Betriebskostenbeiträge in der Höhe von 50'000 Franken genehmigt. Die Mittel stehen für die im Bau- und Planungsgesetz verankerte Beratungstätigkeit für behindertengerechtes Bauen zur Verfügung. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Bauinspektorin, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
  • dem Grossen Rat den Ratschlag und Entwurf zu einem Gesetz betreffend die Ausrichtung von Bau- und Betriebsbeiträgen an anerkannte Institutionen der Behindertenhilfe überwiesen. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit der Kanton Basel-Stadt auch nach der Übergangszeit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) weiterhin Institutionen der Behindertenhilfe mit Bau- und Betriebsbeiträgen unterstützen kann. Die Umsetzung des neuen Konzepts der Behindertenhilfe, über das der Bundesrat noch befinden muss, soll dann zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft erfolgen. Die nun an den Grossen Rat verabschiedete Spezialregelung ist also als Übergangslösung gedacht. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Michael Martig, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • eine Verordnung für die Verleihung des Kulturpreises des Kantons Basel-Stadt erlassen. Der Preis wird - wie bisher - vom Regierungsrat auf Empfehlung einer siebenköpfigen Kommission zuerkannt. Er soll gemäss der Verordnung einer Person, einem Projekt oder einer Gruppe, die sich in besonderer Weise für das kulturelle Leben in Basel engagiert und verdient gemacht hat, als Auszeichnung zugesprochen werden. (Auskunft: Jeannette Voirol, stv. Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • Carl Gustav Mez (FDP) als Richter des Zivilgerichts für gewählt erklärt (Amtsperiode 2010 - 2015). Die Prüfung des eingereichten Wahlvorschlags hat ergeben, dass für die auf den 26. September angesetzte Ersatzwahl nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind. Die Voraussetzungen für eine stille Wahl waren somit erfüllt. (Auskunft: Alfred Sommer, Leiter Rechtsabteilung, Staatskanzlei, Tel. 061 267 63 00)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christian Egeler, FDP) betreffend "Einführung von regionalen Emmissionszertifikaten" als erledigt abzuschreiben. Der bestehende Markt für den Handel mit Emissionszertifikaten ist bereits genügend abgedeckt, und eine regionale Lösung hätte kaum Chancen auf Erfolg. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • in der Vernehmlassung betreffend "Kompensation der Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt infolge der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz" dem Bundesamt für Strassen geschrieben, dass der Kanton Basel-Stadt mit der Anpassung des Netzbeschlusses keine Strassen an den Bund abtritt. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die vom Bund geforderten Kompensationen für Betrieb und Unterhalt der abgetretenen Strassenabschnitte auch durch die abtretenden Kantone zu tragen sind. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Thomas Geiger, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 43 30)
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Veterinärwesen das vorgesehene Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten sowie die vorgesehenen Änderungen des Tierseuchengesetzes und des Tierschutzgesetzes grundsätzlich begrüsst. Beim Tierschutzgesetz wird allerdings betreffend Information der Öffentlichkeit bei Tierversuchen eine analoge Regelung wie bei der Freisetzungsverordnung, insbesondere die die Veröffentlichung von Namen und Adressen, aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Der Regierungsrat befürchtet, dass militante Tierschützer diese Informationen missbrauchen, was negative Auswirkungen auf den Forschungsstandort Basel haben würde. Die kantonalen Vollzugsorgane stellen bereits heute sicher, dass die Bestimmungen im Tierschutzgesetz eingehalten werden. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Markus Spichtig, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 32 14)
  • es in einem Schreiben gegenüber dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) begrüsst, dass die Frage einer Regulierung bzw. Genehmigungspflicht im Umgang mit Unternehmen wie die Aegis Defence Services geprüft wird. Der Regierungsrat bittet das EJPD, diese Abklärungen möglichst rasch zum Abschluss zu bringen, damit der Handlungsbedarf und die allfälligen Massnahmen festgestellt werden können. Der Kanton Basel-Stadt wird dieses Thema zudem anlässlich der Herbstversammlung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren aufnehmen. (Auskunft: Regierungsrat Christoph Brutschin, Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 41)