Zusätzliche finanzielle Mittel für die FHNW
MedienmitteilungRegierungsrat
Bildungsraum Nordwestschweiz - Gemeinsame Medienmitteilung der Regierungen der Kantone Aargau Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn -- Die Regierungen der Trägerkantone Aargau Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn beantragen ihren Parlamenten der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW in der laufenden Globalbeitragsperiode 2009 - 2011 zusätzliche Mittel in der Höhe von 17.5 Millionen Franken zu gewähren.
Die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben beschlossen, ihren Parlamenten Antrag auf eine zusätzliche Finanzierung der FHNW in der Höhe von 17.5 Millionen Franken zu stellen. Mit dem ausserordentlichen Finanzierungsbeitrag in der laufenden Globalbeitragsperiode 2009 - 2011 sollen Ertragsausfälle bei den Bundessubventionen und interkantonalen Hochschulabgeltungen ausgeglichen werden.
Gemäss dem Staatsvertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz kann die FHNW bei einem ausserordentlichen Finanzierungsbedarf zusätzliche Mittel zu dem für eine Leistungsauftragsperiode zugesprochenen Globalbeitrag beantragen. Die Regierungen sind der Meinung, dass diese Bestimmung im Fall der beantragten Zusatzfinanzierung zu Recht zur Anwendung kommt: Die Ertragsausfälle bei den Bundessubventionen und interkantonalen Hochschulabgeltungen haben nachweislich zu einer schwierigen finanziellen Situation geführt, die die FHNW nicht mehr aus eigener Kraft meistern kann. Die Regierungen anerkennen damit, dass angesichts der deutlichen Erhöhung des Selbstfinanzierungsgrades seit Gründung der FHNW und ihrer sehr guten Position im gesamtschweizerischen Effizienzvergleich zwischen den Fachhochschulen das Potenzial für zusätzliche Optimierungen zu gering ist, um die aktuelle Finanzierungslücke der FHNW ohne Hilfe der Trägerkantone schliessen zu können.
In der Auftragsperiode 2009 - 2011 sieht sich die FHNW aktuell mit einer prognostizierten Finanzierungslücke in der Gesamthöhe von rund 37 Millionen Franken konfrontiert. Damit sie zum Ende ihrer zweiten Leistungsauftragsperiode eine ausgeglichene Rechnung präsentieren kann, wird auch sie einen Eigenbeitrag in der Höhe von rund 14 Millionen Franken leisten müssen. Nebst den 17.5 Millionen Franken der Kantone soll die FHNW zudem 5.5 Millionen Franken aus der Überführung von Reserven aus ihren Vorgängerschulen erhalten. Dem entsprechenden Antrag haben die Kantone Aargau, Basel-Stadt und Solothurn bereits zugestimmt; im Kanton Basel-Landschaft wird das Geschäft demnächst im Landrat behandelt.