Zusammenarbeit des Kantons mit den IWB für den Betrieb des kantonalen Rechenzentrums
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, das neue kantonale Rechenzentrum nicht wie geplant im Neubau am Steinengraben 51 selber zu betreiben, sondern sich im Telehouse der IWB an der Margrethenstrasse 40 einzumieten. Dieser Entscheid war möglich, da der Verwaltungsrat der IWB in der Zwischenzeit einen weiteren Ausbau ihres Telehouses bewilligt hat. Damit können sich die Zentralen Informatikdienste (ZID) auf ihre Kernkompetenz der Verwaltungsinformatik fokussieren und der Betrieb der Rechenzentrumsinfrastruktur erfolgt durch die kantonseigne Spezialistin IWB.
Die beiden heutigen Rechenzentren der ZID am Petersgraben 52 und an der Holbeinstrasse 75 in Basel erfüllen die technischen, sicherheitsbezogenen und logistischen Anforderungen seit langem nicht mehr und müssen dringend ersetzt werden. Zwecks Ersatzes des Haupt-Rechenzentrums am Petersgraben 52 hatte die kantonale Verwaltung ein Neu¬bau¬projekt am Steinengraben 51 (S51) ausgearbeitet, in welchem auch die vier Bürostandorte der ZID zusammengeführt werden sollten. Ein überarbeiteter Ratschlag wurde vom Regierungsrat im Februar 2010 an den Grossen Rat überwiesen. Damals stellte der Neubau S51 die beste Variante dar, da die IWB zu diesem Zeitpunkt die von der Verwaltung benötigten Flächen nicht anbieten konnten.
Im September dieses Jahres veränderte sich die Ausgangslage grundlegend, indem die IWB nach weiteren intensiven Abklärungen dem Finanzdepartement eine konkrete und verbindliche Offerte über die Miete einer sogenannten „Private Suite“ als Alternative für das Haupt-Rechenzentrum am Steinengraben 51 unterbreiteten. Das Angebot beruht auf einer noch auszuführenden vierten Ausbauetappe des Telehouses an der Margarethenstrasse 40, die massgeschneidert auf die Bedürfnisse der kantonalen Verwaltung durchgeführt würde. Der Ausbau ist von der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat der IWB Anfang September - vorbehältlich Mietzusage der Rechenzentrums-Fläche durch die kantonale Verwaltung - genehmigt worden.
Aufgrund dieser neuen Ausgangslage überprüfte der Regierungsrat die beiden Alternativen und hat sich für die Zusammenarbeit mit den IWB entschieden. Bei vergleichbaren Kosten kann die kantonale Informatikstrategie in Zusammenarbeit mit den IWB besser umgesetzt werden. So kann sich die ZID auf die Verwaltungsinformatik als ihre Kernkompetenz konzentrieren und die Flexibilität bei der benötigten Serverfläche erhöht sich. Das Housing mit der damit verbundenen Energieversorgung, Kühlung und Zutrittssicherheit werden durch die kantonseigene IWB erbracht, die diese Dienstleistungen auch erfolgreich privaten grossen und mittleren Unternehmen anbieten.
Der Regierungsrat verzichtet somit auf den Neubau des Rechenzentrums am Steinengraben 51 und beantragt deshalb dem Grossen Rat, dem Rückzug des entsprechenden Ratschlages zuzustimmen. Die Liegenschaft Steinengraben 51 kann damit einer neuen Nutzung zugeführt werden. Dies wird entweder durch Verkauf oder Abgabe im Baurecht an einen Kaufinteressenten oder durch Entwicklung für interne Nutzung erfolgen. Der Regierungsrat wird die entsprechenden Entscheide rasch fällen, damit eine erneute längere Planungszeit mit Leerstand auf diesem Grundstück vermieden werden kann.
Die heutigen vier Bürostandorte der ZID werden neu an der Spiegelgasse 2 zusammen geführt. Das Zweit-Rechenzentrum an der Holbeinstrasse 75 soll aufgehoben und in das bestehende Datacenter der EBM nach Münchenstein verlegt werden. Das Datenfernlager für die Sicherung vor Erdbeben wird bei der Firma Bedag in Bern betrieben werden.