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Der Regierungsrat hält an der heutigen Departementsorganisation fest

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Departementsorganisation nach der Verselbständigung der öffentlichen Spitäler ab 1.1.2012 diskutiert. Er kommt zum Schluss, dass die heutige Organisation weiterhin sachgerecht ist. Die Verschiebung des Bereichs Soziales aus dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt ins Gesundheitsdepartement würde neue Schnittstellen schaffen und die Konsolidierung des Sozialbereichs gefährden. Bei einer Reduktion der Departeme von sieben auf fünf würde eine ungleiche finanzielle Verteilung entstehen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Regierungsrat im Unterschied zu anderen Kantonen auch zahlreiche Gemeindeaufgaben wahrzunehmen hat. Insgesamt bestünde die Gefahr, dass die lokale und nationale Vernetzung der Exekutive und der Einfluss Basels in der Schweiz verschlechtert würden.

Der Regierungsrat hat zwei Optionen einer Reorganisation diskutiert: die Verschiebung von Fachgebieten zwischen den Departementen und die Reduktion der Anzahl der Departemente. Beides führt zu unbefriedigenden Ergebnissen. Die heutige Organisation ist weiterhin sachgerecht, weshalb der Regierungsrat daran festhält.

Der Transfer des gesamten Bereichs Soziales (mit Sozialhilfe, Vormundschaft, Amt für Sozialbeiträge, Ausgleichskasse Basel-Stadt, IV-Stelle) vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) zum Gesundheitsdepartement (GD) als erste Variante und die Verschiebung nur der kantonalen Aufgaben im Sozialbereich zum GD als zweite Variante wurden geprüft. Bei beiden Varianten würden massiv Ressourcen vom WSU zum GD verschoben. Im departementalen Gesamtvergleich würde sich das Budget schwergewichtig auf das GD und das Erziehungsdepartement (ED) konzentrieren. Sie würden zusammen einen Anteil des Ordentlichen Nettoaufwands von rund 77 % auf sich vereinigen. Ein solches Ungleichgewicht ist mit dem, in der Kantonsverfassung verankerten Kollegialitätsprinzip nicht vereinbar.

Mit beiden Varianten würden sich neue, ungünstige Schnittstellen ergeben. Im Vordergrund steht die Schnittstelle, die zwischen dem Bereich Soziales und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) entstünde. Auch würde die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen dem AWA, der IV-Stelle und der Sozialhilfe aufgebrochen. Schliesslich würde die mit der RV09 verfolgte Zielsetzung einer Konsolidierung des Bereichs Soziales auf zwei Departemente (WSU und ED) schon nach kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht. Umgekehrt ist festzuhalten, dass das WSU wegen seines heute breiten Portefeuilles auch keine neuen Aufgaben und Organisationseinheiten übernehmen kann.

Der Regierungsrat stellt fest, dass das Arbeitsvolumen des GD auch nach der Ausgliederung der Spitäler ab 1. Januar 2012 nur geringfügig abnehmen wird. Die Spitäler sind bereits heute bei administrativen Aufgaben weitestgehend eigenständig. Ab 2012 werden sich die heute operativen Steuerungsaufgaben des GD hin zu den statutarischen Geschäften (z. B. Rechnung) sowie zu den Aufgaben im Rahmen der Vertretung der Eigentümerinteressen und des Beteiligungsmanagements verlagern. Diese Aufgaben werden ebenfalls sehr anspruchsvoll sein, da sie nun verstärkt aus der Position der Eignersteuerung heraus erfolgen werden. Dazu kommen im Bereich Gesundheitsversorgung regulatorische Aufgaben wie die Leistungsplanung und –finanzierung sowie die Qualitätskontrolle.

Auch die Verkleinerung der Anzahl Departemente auf fünf stellt keine valable Option dar. Basel ist als Stadtkanton in einer besonderen Situation. Die Regierungsmitglieder sind sowohl Gemeinde- wie auch Kantonsexekutivmitglieder. Entsprechend ist ihr Aufgabengebiet grösser und detailreicher als in den anderen Schweizer Kantonsregierungen. In der heutigen Organisation mit sieben Departementen ist noch gewährleistet, dass ein Regierungsratsmitglied sein Departement und seine Aufgaben kennt. Bei einer Reduktion entstehen grosse Departemente. Eine Delegation von Exekutivaufgaben an leitende Verwaltungsmitarbeitende, die nicht demokratisch legitimiert sind, wäre die Folge.

Die Pflege von Netzwerken im, aber auch ausserhalb des Kantons ist für Regierungsmitglieder und für den Regierungsrat als Ganzes immer wichtiger. Gerade die Schnittstellen zu den Bundesbehörden in Bern werden immer wichtiger. Die Lobbyingarbeit des Regierungsrates für die Basler Anliegen beansprucht deshalb einen grossen Zeitbedarf. Bei der Schaffung von nur noch fünf grossen Departementen würde die Zeit für die Einflussnahme auf nationaler Ebene knapper werden. Die verbleibenden Regierungsmitglieder müssten ihr Engagement in interkantonalen und eidgenössischen Arbeitsgruppen und Kommissionen reduzieren. Der Kanton Basel-Stadt würde Möglichkeiten zur direkten Einflussnahme verlieren.

Im Zusammenhang mit der Totalrevision der Kantonsverfassung vom 23. März 2005 hatte sich der Verfassungsrat bereits eingehend mit der Grösse des Regierungsrats auseinandergesetzt und sich klar für die Beibehaltung von sieben Regierungsratsmitgliedern entschieden. Das Volk hatte die Revision anschliessend mit deutlichem Mehr angenommen. Der Regierungsrat hält an der bisherigen und in der Verfassung § 111 Abs. 1 verankerten Gliederung der kantonalen Verwaltung fest.

Weitere Auskünfte

Dr. Guy Morin, Telefon +41 (0)61 267 80 47 Regierungspräsident