Der Regierungsrat setzt die angekündigte Senkung der Gewinnsteuern um
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat will die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel-Stadt erhalten und weiter stärken. Wie bereits angekündigt und basierend auf der Absichtserklärung mit den Präsidenten der Wirtschaftsverbände, legt er deshalb eine Gesetzesvorlage zur Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes auf 18% vor. Finanzpolitisch ist diese Senkung nur vertretbar, da sie schrittweise erfolgt und an klare Bedingungen zur konjunkturellen Entwicklung und kantonalen Verschuldung gekoppelt ist.
Der Regierungsrat hat heute die Gesetzesvorlage zur weiteren Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften verabschiedet. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 18% gesenkt werden. Vorgesehen ist die Weiterführung der schrittweisen Steuersenkungen. Beschlossen durch den Grossen Rat sind bereits die Teilschritte bis ins Steuerjahr 2013 auf 20%. Diese sollen bis 2017 fortgesetzt werden, mit einer jährlichen Senkung um einen halben Prozentpunkt.
Der Regierungsrat will mit dieser weiteren Steuersenkung für Unternehmen die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel-Stadt erhalten und weiter stärken. Rund 30% seiner Steuereinnahmen generiert der Kanton mit den Unternehmen. Heute befindet sich Basel-Stadt im interkantonalen Vergleich bei der steuerlichen Belastung von Firmen am oberen Ende. Mit der Senkung auf 18% bewegt sich Basel-Stadt ins Mittelfeld und wird auf gleiche Höhe wie die Kantone Basel-Landschaft und Zürich zu liegen kommen. Die Unternehmenssteuern sinken damit von ursprünglichen 24.5% im 2007 auf 18% im Jahre 2017. Innert 10 Jahren werden somit die Gewinnsteuern für Unternehmen um 6.5 Prozentpunkte oder um 27% gesenkt. Mit diesem Schritt setzt der Regierungsrat die im September 2010 mit den Präsidenten der Wirtschaftsverbände unterzeichnete Absichtserklärung um.
Der Zeitpunkt für diese Vorlage mag erstaunen, verdüstern sich doch seit den Sommermonaten die Wirtschaftsprognosen für die Schweiz, und die Leitbranche unserer Region, die Pharmaindustrie, gehört ebenfalls zu den von den negativen Auswirkungen des überbewerteten Frankens betroffenen Branchen. Der Regierungsrat ist sich denn auch bewusst, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum für diese Senkung nur knapp gegeben ist. Der Finanzplan des Kantons sieht ab 2014 in der laufenden Rechnung wieder Defizite vor und dies beruhend auf den noch relativ optimistischen Prognosen von Juni/Juli 2011 (den aktuellsten Daten für Erstellung Budget 2012 und Finanzplanung), die für 2012 für die Schweiz noch ein Wirtschaftswachstum von 1.5% vorsahen. In der Zwischenzeit haben verschiedene Institute ihre Prognosen revidiert: die Herbstprognose von BAKBASEL rechnet mit einem Wachstum von 0.8%, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mit 0.9%.
Zwingend notwendig ist deshalb die Koppelung dieser Senkungsschritte an dieselben Bedingungen wie schon bei den Steuersenkungen, die der Grosse Rat Ende 2010 beschlossen hat: Erstens darf sich die Schweizer Wirtschaft nicht in einer Rezession befinden (d.h., das Wachstum darf nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen im Vorjahr negativ sein) und zweitens muss die Nettoverschuldung mindestens ein Promillepunkt von der gesetzlich zulässigen maximalen Nettoschuldenquote entfernt sein. Mit diesen Bedingungen wird sichergestellt, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat.
Betrachtet man die aktuelle Lage in verschiedenen Schweizer Kantonen, welche ab 2012 Sparpakete schnüren müssen und gleichzeitig Steuererhöhungen vorschlagen, so erscheint dieses Vorgehen mehr als sinnvoll: eine langfristig ausgerichtete Steuerpolitik mit verlässlichen Angaben für die Unternehmen über die steuerlichen Rahmenbedingungen am Standort Basel in den kommenden Jahren.
Pro halben Prozentpunkt Steuersatzreduktion resultieren für den Kanton Mindereinnahmen von jeweils 12 Millionen Franken. Somit hat die Gesetzrevision nach erfolgter Umsetzung 2017 Steuerausfälle von weiteren rund 48 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.