Der Wiesenplatz soll aufgewertet werden
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Wiesenplatz – heute in erster Linie ein Verkehrsknoten mit einer nicht nutzbaren Grünfläche – soll aufgewertet werden. Im Vordergrund dabei stehen die Realisierung von behindertengerechten Haltestellen und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Sicherheit für den Fussverkehr. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat weitergeleitet.
Der Regierungsrat hat einen Ratschlag zur Umgestaltung und Aufwertung des Wiesenplatzes an den Grossen Rat verabschiedet und einen Kredit in der Höhe von 4,9 Millionen Franken beantragt. Gleichzeitig beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den Anzug Roland Engeler-Ohnemus (SP) betreffend „Aufwertung des Wiesenplatzes“ als erledigt abzuschreiben.
Für die Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs bestehen am Wiesenplatz derzeit keine normgerechten Ein- und Aussteigemöglichkeiten, da die Insel der Haltestelle in der Gärtnerstrasse von der Wendeschlaufe für die Tramlinie 17 gequert wird. Um Fahrgäste zusteigen zu lassen, hält das Tram auf der Fahrbahn der Wiesenstrasse ebenfalls im Bereich der Wendeschlaufe. Beide Haltestellen können in dieser Lage, aufgrund der aus technischen Gründen zwingend niedrigen Randsteine, den Anforderungen der Normen nicht genügen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz macht eine Anpassung der Haltestellen zwingend erforderlich. Am Wiesenplatz muss aus diesem Grund die heutige Haltestellensituation auch betreffend Anordnung der Haltekanten optimiert werden, wodurch sich die Chance ergibt, eine Platzfläche zu schaffen und diese auf die Bedürfnisse des Quartiers auszurichten. Zu den Aufwertungsmassnahmen gehören auch neue Bäume und zusätzlich zum bestehenden Basiliskenbrunnen eine neue Brunnenanlage.
Bereits im Rahmen des Mitwirkungsprozesses «Werkstadt Basel» diskutierte die Quartierbevölkerung den Wiesenplatz als potentiellen Treffpunkt und Aufenthaltsort für das Quartier, worauf dieser ins regierungsrätliche Aktionsprogramm Stadtentwicklung aus dem Jahr 1999 aufgenommen wurde. In der Folge wurde die interessierte Quartierbevölkerung gemäss §55 der Kantonsverfassung über eine Mitwirkung während der Projektentwicklung einbezogen.