Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem ...
- die Neuwahlen von insgesamt vier Präsidentinnen/Präsidenten des Appellationsgerichts (insgesamt 270 Stellenprozente) und von zwei Präsidentinnen/Präsidenten des Zivilgerichts (insgesamt 100 Stellenprozente) für den Rest der Amtsperiode 2010 bis 2015 auf das Wochenende vom 15. Mai 2011 festgelegt. Dies unter dem Vorbehalt, dass gegen die vom Grossen Rat am 16. Dezember 2010 beschlossene Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes kein Referendum ergriffen wird. Die Referendumsfrist endet am 2. Februar 2011. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Wochenende vom 19. Juni 2011 statt. (Auskunft: Alfred Sommer, Leiter Rechtsabteilung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Lorenz Nägelin (SVP) betreffend „Einführung eines Verordnungsvetos“ dem Regierungsrat nicht zu überweisen. Die Einführung eines Verordnungsvetos ist in Anbetracht der vom Verfassungsgeber beschlossenen Aufteilung und Ausgestaltung der Kompetenzen zwischen Grossem Rat und Regierungsrat in der Rechtssetzung abzulehnen. Ein weiterer Grund für die Ablehnung ist die zeitliche Verzögerung, die ein Verordnungsveto im Verordnungsgebungsverfahren zur Folge hätte. Stellungnahme des Regierungsrates (Auskunft: Alfred Sommer, Leiter Rechtsabteilung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- dem Grossen Rat beantragt, dem Sportmuseum Schweiz staatliche Unterstützungsbeiträge für die Jahre 2010 bis 2012 in der Höhe von jährlich 150'000 Franken zu genehmigen. 84'000 Franken davon sind ab dem 1. Juli 2011 für den Mietpreis der Räumlichkeiten an der Missionsstrasse bestimmt. Der Grosse Rat hatte am 16. Dezember 2009 eine Subventionserhöhung zugunsten des Sportmuseums auf 150'000 Franken beschlossen. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- dem Grossen Rat für die betriebliche Umgestaltung des Eingangsbereichs im Felix Platter-Spital für das Jahr 2011 einen Kredit in der Höhe von 1,1 Millionen Franken beantragt. Die heutige Situation im Eingangsbereich mit Dienst- und Serviceleistungen ist in verschiedenen Belangen für Patientinnen und Patienten und deren Besucherinnen und Besuchern nicht befriedigend. Nun soll im zentral gelegenen Kassenbereich durch eine Umplatzierung von Toiletten und des Bankomaten Raum für einen grösseren Schalterbereich geschaffen werden. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Guido Speck, Direktor Felix Platter-Spital, Tel. 061 326 41 00)
- die Promotionsverordnung der Handelsmittelschule (neu: Wirtschaftsmittelschule) und die Aufnahmeverordnung der Wirtschaftsmittelschule geändert. Die bisherige Ausbildung mit Abschluss Handelsdiplom, das gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung nicht mehr anerkannt wird, wird in die berufliche Grundbildung integriert und abgelöst durch zwei anerkannte Abschlüsse auf der Sekundarstufe II: das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kaufmann/Kauffrau und die kaufmännischen Berufsmaturität. Der reformierte Ausbildungsgang in der Abteilung Wirtschaftsmittelschule unter dem Rektorat des Wirtschaftsgymnasiums wird auf Beginn des Schuljahres 2011/12 eingeführt und dauert neu vier Jahre. Er schliesst wie alle beruflichen Grundbildungen an die obligatorische Schulzeit an. In den ersten drei Jahren steht die schulische Bildung mit breiter Allgemeinbildung im Zentrum, in die aber bereits Elemente der beruflichen Praxis integriert werden. Diese wird dann in einem einjährigen Betriebspraktikum im vierten Jahr vertieft. Die Wirtschaftsmittelschule wird damit klarer als heute den Charakter einer Berufsfachschule haben. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Interesse einer einheitlichen Konzeption dieses Ausbildungsganges eine bikantonale Steuergruppe zur Implementierung der neuen nationalen Grundlagen eingesetzt. Der Aufbau der neuen Ausbildung wurde als nationales Reformprojekt vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT geleitet. (Auskunft: Renata Rovira, Bildungskoordination, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 96)
- 41 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- 64 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt. Sie müssen noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden.