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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, für die Jahre 2012 – 2015 einen Kredit von 18,2 Millionen Franken für die Projektierung und die Realisierung eines Ersatzneubaus für das Krematorium auf dem Friedhof Hörnli zu bewilligen. Aufgrund der aktuell geforderten Anforderungen betreffend Umweltschutz können mit den bestehenden Anlagen die gesetzlichen Grenzwerte gemäss Luftreinhalteverordnung nicht mehr eingehalten werden. Gleichzeitig ist die veraltete Technik sehr energieintensiv und aufwendig im Unterhalt. Ebenso entsprechen die Arbeitsbedingungen nicht den heutigen ergonomischen Anforderungen. Im Januar 2012 soll ein offener Projektwettbewerb für den Krematoriumsneubau gestartet werden. Im März 2015 soll das neue Gebäude in Betrieb genommen werden. Weil nicht alle Flächen am alten Standort – innerhalb des historischen Gebäudeteils – zurückgebaut werden können, ergibt sich in der Gesamtbilanz eine Mehrfläche von 100 m2. Deswegen werden sich die Betriebskosten gegenüber heute um durchschnittlich 9'000 Franken im Jahr erhöhen. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Florian Marti, Städtebau & Architektur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 42 63)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Verein Ausstellungsraum Klingental (ARK) für die Jahre 2012 – 2015 einen jährlichen Beitrag von insgesamt 153'360 Franken auszurichten. Der ARK schafft eine Plattform für die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Schaffen der in Basel lebenden Kunstschaffenden. Er will sich in den kommenden Jahren zu einem Partner für die Fachhochschule Nordwestschweiz und die Hochschule für Gestaltung und Kunst entwickeln, indem er deren Studierenden nach dem Diplom eine Perspektive in der Stadt bietet. Die bisherige Grundsubvention soll um 9’000 Franken leicht erhöht werden, um den Bereich der engagierten Freiwilligenarbeit zu verstärken. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Verena Gertsch, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 41)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Verein für das Jüdische Museum der Schweiz (JMS) für die Jahre 2012 – 2015 einen jährlichen Beitrag von 80'000 Franken auszurichten. Die bedeutende Sammlung des JMS präsentiert Objekte verschiedener Herkunft, die abwechslungsreiche Einblicke in das jüdische Leben und die jüdische Geschichte bieten. Es spielt eine wichtige Rolle in der interkulturellen Begegnung und fördert das Gespräch zwischen Juden und Nichtjuden. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Jeanette Voirol, Stv. Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) betreffend der Fussgänger- und Velo-Querung über den Holbeinplatz als erledigt abzuschreiben. Die im Anzug geforderten Massnahmen hätten umfangreiche Umgestaltungen des gesamten Knotens zur Folge, die sowohl für den Velo- als auch für den Fussverkehr auch gewichtige Verschlechterungen der heutigen Situation bewirken würden. Aus diesem Grund spricht sich der Regierungsrat für eine Beibehaltung der heutigen Situation am Holbeinplatz aus. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Kathrin Schweizer, Städtebau & Architektur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 80, ab 14.30 Uhr)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Hansjörg Wirz (DSP) betreffend mögliche Zusammenlegung der Kantonalen Laboratorien Basel-Stadt und Basel-Landschaft als erledigt abzuschreiben. Zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben mehrere Besprechungen stattgefunden, um die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Die wichtigsten Fragen zu möglichen Synergien aber auch zu Chancen und Risiken wurden diskutiert und verschiedene Varianten geprüft. Insgesamt hätte eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle für beide Kantone zu einer höheren Leistungsfähigkeit geführt, welche auch eine Verbesserung im interkantonalen Vergleich bedeutet hätte. Dies wäre jedoch für den Kanton Basel-Landschaft mit höheren Aufwendungen verbunden gewesen, weshalb der Regierungsrat Basel-Landschaft das Projekt abgelehnt hat. Aufgrund dieser Sachlage wird von einer Fusion der Kantonalen Laboratorien Baselland und Basel-Stadt abgesehen. Derzeit wird von beiden Kantonalen Laboratorien unter der Federführung des Kantons Basel-Stadt eine engere Zusammenarbeit im Bereich Analytik im Verbund mit den anderen Nordwestschweizer Kantonen geprüft. Die Kantone versprechen sich von der verstärkten Kooperation in der Nordwestschweiz einen effizienteren Ressourceneinsatz und die Etablierung von analytischen Schwerpunkten mit entsprechendem Know-how. Ein erfolgreicher Abschluss dieses Projekts würde auch zu einer Verbesserung der Positionierung auf nationaler Ebene führen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Anne Lévy, Leiterin Gesundheitsschutz, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 70)
  • für den Logistikcluster Basel für die Jahre 2011 – 2013 einen jährlichen Beitrag aus dem Standortförderungsfonds in der Höhe von 68'367 Franken bewilligt. Aufgrund einer Initiative der Handelskammer beider Basel arbeiten verschiedene privatwirtschaftliche Organisationen und die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt am Aufbau dieses Logistikclusters für die Region. Die Ziele sind unter anderem: die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Erhaltung und Verbesserung der Rahmenbedingungen, die Beseitigung der Schwierigkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Qualitätssicherung und Förderung der Bildung und Ausbildung im Bereich der Logistik, die "grüne" Neupositionierung der Logistik durch den effizienten Umgang mit ökologischen Ressourcen und die gezielte Förderung von Wissen im Bereich Umwelttechnologie. In einer ersten Phase wurden die wissenschaftlichen Grundlagen erstellt, um in einer zweiten Phase Ziele und Strategien daraus abzuleiten. In der nun folgenden dritten Phase gilt es, organisatorische Strukturen zu schaffen und bereits erste Projekte umzusetzen. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 076 367 85 38)
  • für den Aufbau einer Nordwestschweizer Innovationsförderung für die Jahre 2012 bis 2015 Mittel aus dem Standortförderungsfonds in der Höhe von maximal 1,887 Millionen Franken bewilligt. Die ganze Nordwestschweiz weist ein grosses Potenzial im Bereich der Hochtechnologiebranchen auf. Dieses Potenzial soll durch eine effizientere Innovationsförderung noch besser genutzt werden. Aktuell besteht bei der Innovationsförderung eine Vielzahl von Organisationen. Die Arbeitsteilung zwischen diesen Organisationen ist unklar. Es gibt Doppelspurigkeiten und Technologiebereiche, die trotz Potenzials nicht gefördert werden. Eine Neuausrichtung der Innovationsförderung in der Nordwestschweiz soll diese Schwachstellen durch eine gemeinsamen Dachorganisation und die Konsolidierung der Innovationsförderorganisationen und -aktivitäten beseitigen. Als konzeptionelle Basis dient das baselstädtische Programm "i-net BASEL", das ab 2012 zur Nordwestschweizer Innovationsförderung "i-net innovation networks" ausgebaut werden soll. Die Trägerschaft soll neu auf die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Jura ausgeweitet werden. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 076 367 85 38)
  • für den Ersatz zweier Kleinalarmfahrzeuge der Berufsfeuerwehr gebundene Ausgaben in der Höhe von 575'000 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Roland Bopp, Kommandant Berufsfeuerwehr, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 268 16 01)
  • den Kapitalisierungssatz zur Bestimmung des Ertragswerts (Vermögenssteuerwert) von vermieteten und verpachteten Grundstücken ab Steuerperiode 2011 auf 7 Prozent festgelegt. Gemäss § 50 Abs. 4 Steuerverordnung legt der Regierungsrat den Kapitalisierungssatz periodisch fest und berücksichtigt dabei den Zinssatz der Basler Kantonalbank für neue Ersthypotheken auf Wohnbauten, einen Zuschlag für die üblichen Bewirtschaftungskosten und die Ergebnisse regelmässiger statistischer Verkaufspreiserhebungen. Die statistischen Preisvergleiche zeigen, dass sich eine Herabsetzung des Kapitalisierungssatzes auf 7 Prozent rechtfertigt. Würde der Kapitalisierungssatz unverändert auf 7,5 Prozent belassen bleiben, würden sich die Steuerwerte noch weiter von den aktuellen Verkehrswerten entfernen und auch die Zahl der Liegenschaften mit Steuerwerten unter dem Verkehrswert würde zunehmen. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • für das Kalenderjahr 2012 bei den natürlichen und juristischen Personen den Vergütungszins für Steuervorauszahlungen auf 0,5 Prozent und den Belastungszins auf 4 Prozent festgelegt. Der Belastungszins bleibt unverändert. Der Vergütungszins hingegen wird von 1 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Er liegt gegenwärtig über den Sparzinssätzen der meisten Banken. Bei einem höheren Vergütungszins kommen die Steuerpflichtigen sonst in den Genuss von Zinsvorteilen, die sie von den Banken für kurzfristige Anlagen nicht erhalten. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der Anhörung zur Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen gegenüber dem Bundesamt für Energie, den Schritt, den EU-Zielwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu übernehmen, im Grundsatz sehr begrüsst. Die vorgeschlagenen CO2-Zielvorgaben böten jedoch keine Gewähr dafür, dass sich die CO2-Emissionen aus dem Strassenverkehr im gewünschten Ausmass verringern. Es seien weitere Anstrengungen notwendig, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, insbesondere die Reduktion des Individualverkehrs zu Gunsten des öffentlichen Personennahverkehrs und die allmähliche Elektrifizierung der Mobilität mittels erneuerbarer Energien. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Andrea von Känel, Leiter Lufthygieneamt beider Basel, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 552 62 29)
  • sich in einer Anhörung der Eidgenössischen Finanzverwaltung mit der Änderung der Finanz- und Lastenausgleichsverordnung einverstanden erklärt. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Peter Schwendener, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 9601)
  • 14 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.