Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse (Anzug Tobit Schäfer, SP, betreffend „Motivation zu Zwischennutzungen“ und Anzug Mirjam Ballmer, GB, betreffend „Instrument zur Vereinfachung von Zwischennutzungen“) als erledigt abzuschreiben. Grundsätzlich soll bei der Initiierung von Zwischennutzungen weiterhin das Prinzip der Subsidiarität gelten, das heisst, in erster Linie ist bezüglich Motivation von Eigentümerschaft das Engagement der interessierten Zwischennutzenden gefragt. Der Kanton leistet Unterstützung durch Promotion, Koordination und Beratung, dazu wurde auch eine interdepartementale Arbeitsgruppe Zwischennutzung ins Leben gerufen. Bei staatlichen Liegenschaften prüft Immobilien Basel-Stadt regelmässig und situativ die Möglichkeit von Zwischennutzungen. Eine flexible gesetzliche Grundlage für die Bewilligung von Zwischennutzungen im öffentlichen Interesse besteht bereits, sinnvoll erscheint es jedoch, in der Basler Bau- und Planungsverordnung eine Bestimmung aufzunehmen, wonach Richtlinien oder Konzepte zur Förderung von Zwischennutzungen ausgearbeitet werden können. Damit kann beispielsweise bestimmt werden, unter welchen Bedingungen Zwischennutzungen zugelassen werden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Markus Ritter, Generalsekretär, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 81 51)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Martina Saner, SP) „für den Zugang zu Leistungen der Behindertenhilfe für Personen im AHV-Alter“ als erledigt abzuschreiben. Im Kanton Basel-Stadt existiert zurzeit keine generelle Versorgungslücke für betagte Behinderte. Die betroffenen Personen können in den bestehenden, differenzierten Angeboten an Pflegeplätzen für Betagte oder von Institutionen für Behinderte ihrem individuellen Bedarf entsprechend betreut werden. Langfristig geht die Entwicklung in Richtung einer bedarfsgerechten Versorgung aller Betagten, unabhängig davon, ob sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als invalid gelten oder nicht. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Felix Bader, Leiter Abteilung Langzeitpflege, Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Guido Vogel (SP) betreffend „mehr Rechtssicherheit beim Erstellen von Photovoltaik- und Solaranlagen auf Hausdächern und an Hausfassaden“ als Anzug an den Regierungsrat zu überweisen. Photovoltaik- und Solaranlagen, die sich an bestehenden Dachformen orientieren und gewisse gestalterische Mindestanforderungen erfüllen, sind bereits heute in den überwiegenden Gebieten der Stadt bewilligungsfrei zulässig. Die Schutzzonen betragen lediglich etwa sieben Prozent der Bauzonen. Zudem möchte der Regierungsrat im Rahmen der Revision des Denkmalschutzgesetzes künftig zwischen der Stadt- und Dorfbildschutzzone in den historischen Ortskernen und der Schutzzone ausserhalb von historischen Ortskernen (mit weitergehenden Möglichkeiten für die Errichtung von Solaranlagen) unterscheiden. Momentan läuft dazu die Vernehmlassung. Darüber hinaus wird der Regierungsrat dafür besorgt sein, dass die bestehenden Richtlinien und Beurteilungskriterien zur möglichst unbürokratischen, bewilligungsfreien Ermöglichung von neuen Solaranlagen stets den aktuellen Bedürfnissen der Grundeigentümerschaft und der Nachbarschaft angepasst werden. Stellungnahme des Regierungsrates (Auskunft: Vera Feldges, Leiterin Recht, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 65)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Emmanuel Ullmann (GLP) „für ein verdichtetes Bauen und energetischer Sanierung der Bausubstanz“ dem Regierungsrat nicht zu überweisen. Eine Vergrösserung der Nutzung in unserem städtischen Kontext führt meist zu gut sichtbaren Veränderungen – häufig mit unerwünschten städtebaulichen Nebenwirkungen. Mit Grossratsbeschluss vom 14. Januar 2009 wurde hingegen das Bau- und Planungsgesetz insofern ergänzt, als zu Gunsten der Energieeffizienz per Ausnahmebewilligung die Bruttogeschossfläche angemessen überschritten werden kann. Von dieser Möglichkeit wird regelmässig Gebrauch gemacht. Mit dieser Lösung wurde ein guter Kompromiss gefunden, welcher sowohl die energetischen Aspekte als auch die stadtplanerischen Vorstellungen und Vorgaben in jedem Einzelfall berücksichtigt. Stellungnahme des Regierungsrates (Auskunft: Pascal Giller, Recht, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 66)
  • dem Grossen Rat für die Durchführung des Projekts „Sicherung und Nutzbarmachung (P-S&N). Mikroverfilmung und Digitalisierung von Archivgut“ des Staatsarchivs einen Kredit in der Höhe von 1,346 Millionen Franken beantragt. Das Staatsarchiv plant mit diesem Vorhaben als Massnahme des Kulturgüterschutzes die Mikroverfilmung von noch nicht sicherheitsverfilmten Archivalien und zwecks verbesserter Zugänglichkeit die Digitalisierung und Online-Stellung von Archivgut. Die Sicherheitsverfilmung wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz subventioniert. Das Projekt wird in den Jahren 2012 bis 2016 durchgeführt. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Esther Baur, Staatsarchivarin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 86 02)
  • dem Grossen Rat für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen im Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) für das Jahr 2012 einen Betrag von maximal 7,838 Millionen Franken und für das Jahr 2013 einen Betrag von maximal 7,046 Millionen Franken beantragt. Der Antrag zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen hat das UKBB sowohl an das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt als auch an die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft gerichtet. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Thomas von Almen, Leiter Spitalversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)
  • die Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung per 1. Januar 2012 angepasst und gleichzeitig Kenntnis genommen vom aktualisierten Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel. Künftig werden die Handlungsspielräume anlässlich einer gemeinsamen Auslegeordnung geklärt und konkrete Empfehlungen für ein praxisgerechtes Mitwirkungsverfahren erarbeitet. Diese werden umgesetzt, falls sowohl vom zuständigen Departement als auch von der Delegiertenversammlung des zuständigen Stadtteilsekretariats ein Bestätigungsentscheid vorliegt. Demnach ist künftig schon vor einer Anhörung geklärt, ob eine allfällige weitere Mitwirkung stattfinden soll. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Kontaktstelle für Quartierarbeit, Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 60)
  • beschlossen, dass sich Basel an den Curling-Weltmeisterschaften der Herren 2012 als Host-City-Partner engagiert und den internationalen Anlass als Marketing-Plattform nutzt. Zu den Werbemassnahmen gehören die Platzierung der Marke "Basel+" auf dem Eis, Bandenwerbung, eine Stadtbeflaggung sowie Werbespots auf Eurosport. Die WM findet vom 31. März bis zum 8. April in der St. Jakobshalle statt. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 079 623 30 14)
  • die Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Durchführung von Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben im Kanton Basel-Landschaft genehmigt. Neben den amtstierärztlichen Kontrollen sowie den Tierschutzkontrollen von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises sind Kontrollaufgaben im Bereich der Milch- und Primärproduktion zu erfüllen. Parallel zu dieser neuen Veterinärvereinbarung wurde die bestehende Landwirtschaftsvereinbarung zwischen den beiden Basel aktualisiert. (Auskunft: Veterinärvereinbarung: Dr. Markus Spichtig, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 32 14, Landwirtschaftsvereinbarung: Dominik Keller, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
  • die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 27. November 2011 validiert.
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit bemängelt, dass die vorgesehenen Änderungen des Entsendungsgesetzes unter hohem zeitlichen und politischen Druck zustande gekommen seien und so die neu eingeführten Kontrollen und Sanktionen zuwenig durchdacht seien. Nochmals vertieft überprüft werden soll auch die Vereinbarkeit mit dem bilateralen Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Antonina Stoll, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)