Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Andrea Bollinger, SP) betreffend „Schaffung eines Lehrstuhls für Palliativmedizin“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat erachtet Palliative Care als ausserordentlich wichtig, deshalb hat das Gesundheitsdepartement schon 2010 ein entsprechendes Konzept für den Kanton Basel-Stadt erarbeitet. Zurzeit ist die dafür gebildete Arbeitsgruppe daran, die Umsetzungsvorschläge zu priorisieren und weiter auszuarbeiten. Die Schweiz verfügt bereits über einen Lehrstuhl Palliative Care an der Universität Lausanne. Der Aufbau eines weiteren Lehrstuhls in der Deutschschweiz ist aus Sicht des Regierungsrates im Rahmen einer gesamtschweizerischen Absprache anzugehen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Remigius Dürrenberger, Leiter ad interim Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Aeneas Wanner, GLP) betreffend „Erweiterung der Solarstrombörse auf den Kanton Baselland und Koordination der kantonalen kostendeckenden Einspeisevergütungen der beiden Kantone“ als erledigt abzuschreiben. Mit der Revision des Energiegesetzes im Jahre 2009 wurde die Solarstrombörse abgelöst durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV-Basel). Die daraus entstehenden Mehrkosten von maximal 0,4 Rp./kWh werden durch alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten im Kanton Basel-Stadt getragen. Eine Ausweitung der KEV-Basel auf den Kanton Basel-Landschaft erachtet der Regierungsrat als nicht gerechtfertigt, denn die Überwälzung dieser Kosten wäre rechtlich nicht möglich. Generell nimmt der Kanton Basel-Stadt beim Energie- und Ressourcenverbrauch eine Vorbildrolle ein. So genehmigte der Regierungsrat im vergangenen Februar auch ein Konzept für die Erstellung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und thermische Anlagen auf Gebäuden des Kantons Basel-Stadt. Aktuell befinden sich auf Gebäuden des Finanz- und Verwaltungsvermögen 37 Photovoltaikanlagen. Bei weiteren 150 Anlagen wird die Machbarkeit momentan geprüft. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Heidi Mück, GB, betreffend „Änderung des Lohngesetzes: Kein Lohn unter 4'000 Franken beim Kanton“ in einen Anzug umzuwandeln. Der Regierungsrat teilt die Ansicht der Motion, dass Löhne unter 4'000 Franken kaum für das Auskommen einer Familie ausreichen. Kein Handlungsbedarf besteht bei Mitarbeitenden, deren Stellen eine Ausbildung voraussetzt. Ab Alter 20 verdienen diese über 4'000 Franken im Monat. Anpassungen braucht es hingegen bei Mitarbeitenden ohne Ausbildungsvoraussetzung, die Unterstützungspflichten haben. Diese Anpassungen können gemäss Regierungsrat auf Verordnungsstufe erfolgen. Stellungnahme des Regierungsrates (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • die Verordnung über Solarstrom und die Verordnung zum Energiegesetz aufgrund aktueller Entwicklungen angepasst. Zum einen ist nach Auskunft des kantonalen Datenschutzbeauftragten für die Veröffentlichung des Solarkatasters im Internet-Stadtplan eine rechtliche Grundlage nötig. Zum andern sind die Investitionskosten für Solaranlagen in letzter Zeit stetig und schnell gesunken. Die in den Verordnungen festgehaltenen Pauschalbeiträge sind deshalb zum Teil deutlich höher als die im Energiegesetz maximal vorgeschriebenen 40 Prozent der Investitionskosten. Die Verordnungsänderungen werden per 1. Januar 2012 wirksam. (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung und der revidierten Fassung des Luganoübereinkommens die Verordnung über den Notariatstarif und die Verordnung zum Notariatsgesetz angepasst. (Auskunft: Marco Mighali, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 03)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Verein Medien- und Theater-Falle (Abteilung MedienFalle) für die Jahre 2012 bis 2015 Unterstützungsbeiträge in der Höhe von jährlich 150'000 Franken zu bewilligen. Bisher wurden die Angebote der MedienFalle von verschiedenen Stellen des Kantons finanziell unterstützt. Nun wird dies in eine Subvention zusammengeführt. Die MedienFalle bietet ein breites Angebot an Präventionsmassnahmen in den Bereichen Medien, Gewalt, Sucht und Sexualität an. Sie hat sich auch zu einer Anlaufstelle entwickelt, die von Verwaltung, Schulen und Öffentlichkeit genutzt wird. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Inés Mateos, Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 83)
  • dem Grossen Rat beantragt, der Stiftung Wildt’sches Haus für die Jahre 2012 bis 2016 wie bisher Unterstützungsbeiträge in der Höhe von jährlich 85'000 Franken zu bewilligen. Die Gesellschaftsräume des Wildt’schen Haus stehen gemäss Stiftungsurkunde unter anderem der Regierung, der Universität und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gratis zur Verfügung. An Private und Organisationen ohne explizites Nutzungsrecht werden die Räumlichkeiten zu einem angemessenen Preis vermietet. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • das Erziehungsdepartement ermächtigt, die Rahmen- und Leistungsverträge betreffend Aufgaben-Datenbank des Bildungsraums Nordwestschweiz zu unterzeichen. Die Datenbank soll die mit der Schulharmonisierung eingeführten Leistungstests und Individualisierung des Unterrichts unterstützen. (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • die in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 angenommene Änderung des Schulgesetzes (als Gegenvorschlag zur kantonalen Initiative „Ja zum Dialekt“) als sofort wirksam erklärt. Im Kindergarten enthält der Lehrplan im Bereich Sprachen für Dialekt und Standarddeutsch gleichwertige Lernziele.
  • das am 21. September 2011 vom Grossen Rat verabschiedete Gesundheitsgesetz per 1. Januar 2012 für wirksam erklärt. Im Zusammenhang mit der Anpassung der Gesundheitsgesetzgebung werden verschiedene Verordnungen überarbeitet oder aufgehoben.
  • das in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 angenommene Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt per 1. Januar 2012 für wirksam erklärt.
  • die Revisionsstellen der öffentlichen Spitäler für das Geschäftsjahr 2012 gewählt:
    • Universitätsspital Basel: PricewaterhouseCoopers AG
    • Universitäre Psychiatrische Kliniken: KPMG AG
    • Felix Platter-Spital: BDO AG

Für die drei Institutionen wurden individuell ausgewählte Revisionsunternehmen zur Offertenstellung eingeladen.

  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf der Strategie Biodiversität grundsätzlich gutgeheissen. Zu einzelnen Bereichen wurden Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge angebracht. So wird beispielsweise bemängelt, dass im vorliegenden Entwurf das Potential der Natur- und Umweltbildung auf allen Ebenen in der vorliegenden Strategie nur marginal bzw. gar nicht behandelt wird. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Michael Zemp, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 29)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorentwurf zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch einige Verbesserungsvorschläge eingereicht. Da der Kanton Basel-Stadt selbst einen eHealth Modellversuch betreibt, ist er mit der Thematik vertraut und hat ein grosses Interesse an einer eHealth-Bundesgesetzgebung. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Jan Zbinden, Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 66)
  • In der eidgenössischen Vernehmlassung die Entwürfe der Verordnung über das Abmessen und die Mengendeklaration von Waren in Handel und Verkehr und der Verordnung über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch einige Verbesserungsvorschläge eingereicht. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Antonina Stoll, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • anstelle des zurückgetretenen Fanni Fetzer und Andrea Saeman für das Jahr 2012 in die Kunstkreditkommission gewählt:
    • Katrin Grögel
    • Boris Rebetez